Rückerstattung Beiträge für Betriebsrente - Nachteile?

  • Hallo!
    Ich beabsichtige, mir die Beiträge, die ich für eine Betriebsrente als Angestellte eingezahlt habe, auszahlen zu lassen.


    Gibt es mögliche Nachteile o.ä., die man berücksichtigen sollte?


    Vielen Dank für eure Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mir vor einiger Zeit den Wisch mal durchgelesen. Du bist dann komplett aus der Deutschen Rentenversicherung draußen und kommst auch nicht mehr rein.


    Solltest Du also aus welchen Gründen auch immer nicht mehr Beamte bleiben können oder wollen, müsstest Du Deine Altersabsicherung bzw. Rente komplett selbst aufbringen.


    Inwieweit dann die Nachversicherung nach dem Ausscheiden als Beamte dennoch greift, weiß ich nicht. Das kann Dir die RV sicherlich besser beantworten.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • So wie ich es verstanden habe, ist nur der Anspruch auf den ehemals versicherten Zeitraum weg, das kann auch nicht rückgängig gemacht werden.
    Dass man nie mehr reinkommt, steht da nicht.


    Im Moment hätte ich auch keinen Anspruch, weil ich kürzer als 5 Jahre eingezahlt habe.

  • Falls man sich die Rentenbeiträge auszahlen lässt, steht man im Rentenkonto wieder bei null.
    Falls also auch nur irgendwie die Möglichkeit besteht, dass man doch wieder versicherungspflichtig wird, sollte man daher auf die Auszahlung verzichten.
    Insbesondere Frauen sollten sich zudem die Anrechnung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung genau anschauen, evt. kommt man damit über die fünf Jahre!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Mikael
    Insbesondere Frauen sollten sich zudem die Anrechnung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung genau anschauen, evt. kommt man damit über die fünf Jahre!


    Musst du nicht extra anschauen - stell' einen Antrag bei der BFA auf Kontenabgleich und Berechnung der dir zustehenden Altersrente.


    Falls das Ergebnis 0 €uronen lautet und du zwischenzeitlich mehr als 5 Jahre (und nun auf Lebenszeit) verbeamtet bist - auszahlen lassen, denn sonst bekommst du später eben nur diese 0 €uronen ;-).


    Ausgezahlt wir übrigens nur der Arbeitnehmeranteil - was eigentlich ungerecht ist, aber so ist die Welt (und die Gesetzeslage) nunmal.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Es sieht, wenn ich die Unterlagen richtig verstanden habe, so aus, dass ich genau! 60 Monate gearbeitet habe (davon einer 8 Tage lang!), sodass ich kein Recht aus Auszahlung bei der Ex-BfA habe. Stattdessen bekomme ich dann 80 Euro Rente minus Inflation.
    Ich hätte das Geld so dermaßen gut gebrauchen können und bin echt sehr sehr betrübt.
    Alias, meinst du, da hat Nachfragen trotzdem noch Sinn? Ich habe jetzt nur meinen Auszug kontrolliert und nicht dort vorgesprochen. Aber die Sache wird wohl eindeutig sein.


    Beim VBL kann ich mir ein paar hundert Euro auszahlen lassen, da hätte ich keinen Anspruch auf Rente.

  • Falls du eine Berechnung der BFA vorliegen hast, in der dir ein Rentenanspruch betätigt wird, kannst du dir die Beiträge nicht auszahlen lassen. Eine Auszahlung ist nur möglich, falls du für deine Beiträge keine Gegenleistung erhalten kannst.
    Verlass dich nicht auf eigene Berechnungen - fordere eine genaue Berechnung der BFA an.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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