• Hallo,


    eine Bekannte der Familie meines Mannes hat ein Restaurant eröffnet. Da ich jahrelang bedient habe, wurde ich nun auch gefragt, ob ich ab und zu aushelfen kann. Da mir das Bedienen viel Spaß gemacht hat und ich sie als Existenzgründerin auch gerne unterstützen würde, hätte ich generell nichts dagegen.


    Die Sache ist noch nicht spruchreif. Es wäre auch keine regelmäßige Tätigkeit, sondern nur ab und zu. Ich weiß auch nicht, ob es mehr als einmal im Halbjahr wäre oder öfter. Ich möchte dafür kein Geld. Jetzt weiß ich nicht, ob ich das genehmigen lassen muss.


    Was wäre, wenn ich dort bediene ohne Geld zu bekommen, so als Freundschaftsdienst? Müsste ich das dann genehmigen lassen? Muss sie mich dann anmelden?


    Ich befürchte aber, dass sie mich dann doch bezahlen will. Ihr kennt das ja sicher auch: Manche Menschen wollen nicht so gerne einen Gefallen annehmen... Für diesen Fall habe ich mir überlegt, dass ich das "Geld" an ihre zwei Nichten verschenken würde, die beide noch zur Schule gehen oder sie zu fragen, ob ich stattdessen einfach mit meinem Mann einmal umsonst in ihrem Restaurant essen kann (als Entschädigung).



    Ich bin mir etwas unsicher und möchte mich auf keinen Fall versehentlich strafbar (?) machen.

    • Offizieller Beitrag

    Zum Anmelden: In NRW kann man meines Wissens auf dem Bogen, auf dem man Nebentätigkeiten anmelden muss (gibts im Internet zum Download) angeben, dass es eine unbezahlte Nebentätigkeit ist.


    Sprich: scheinbar muss man das auch angeben.


    Zum Verdienen: ich denke, dass das "Einladung zum Essen annehmen" als "geldwerter Vorteil" angesehen wird. Und bei der Steuer müsste man das auch angeben, wenn man als Gehalt entsprechende geldwerte Vorteile erhält. Es dürfte aufgrund der Menge unerheblich sein, aber ich würde dazu noch jemanden fragen, der sich damit auskennt. ;) Gibt es hier BWL-Lehrer? Die müssten das wissen.
    Ich bin dabei halt übervorsichtig.



    kl. gr. Frosch

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