Arztrechnungen aufheben?

  • Hallo Ihr,
    ich habe in den letzten Tagen mal alle Belege zusammengesucht, um mal wieder Beihilfe und Krankenkasse einzureichen.
    In meinem Ordner sind mittlerweile noch Belege von 2002 :O :O :O.
    Wie lange soll/ muss man Arztrechnungen und Kopien von Rezepten aufheben? Bzw. wie lange fordert die Beihilfe die evtl. noch nach?
    Oder anders: Ist es sinnvoll, Arztrechnungen aufzuheben (nach dem Motto: die Krone haben Sie aber erst erneuert, ich kanns beweisen!!!).


    Oh man, ich ersticke in Papier und würde gerne was wegschmeißen.


    Also, gebt mir bitte mal einen Rat, wovon ich mich guten Gewissens trennen kann. Rezeptkopien, die erstattet sind, doch auf alle Fälle, oder?


    LG und danke schonmal!

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mrs.X!


    Irre ich mich, oder steht auf dem Beihilfebescheid nicht für gewöhnlich drauf, wie lange man die Belege aufheben muss?


    Bei uns in NRW müssen wir bei ambulanten Behandlungen und Beihilfezahlungen von über 500 Euro sowie bei stationären Behandlungen von mehr als 1000 Euro Beihilfe die Belege drei Jahre lang aufbewahren.


    Im Zweifelsfall schaust Du mal auf der Homepage Deiner Beihilfestelle nach.


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo Bolzi,
    so teure Rechnungen hatte ich noch nie.
    Ich bilde mir ein, dass auf dem letzten Beihilfebescheid stand, ein Kalenderjahr.


    Ich meine, die Rechnungen 2004 bis 2002 können auf jeden Fall weg. Ich wollte eher wissen, ob es einen anderen Grund gibt, sowas aufzuheben???

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von MrsX
    Wie lange soll/ muss man Arztrechnungen und Kopien von Rezepten aufheben? Bzw. wie lange fordert die Beihilfe die evtl. noch nach?
    Oder anders: Ist es sinnvoll, Arztrechnungen aufzuheben (nach dem Motto: die Krone haben Sie aber erst erneuert, ich kanns beweisen!!!).
    Also, gebt mir bitte mal einen Rat, wovon ich mich guten Gewissens trennen kann. Rezeptkopien, die erstattet sind, doch auf alle Fälle, oder?


    Das las sich für mich vor allem wie eine Frage, ob man das wegen der Beihilfe noch aufbewahren soll und nicht, ob es noch andere Gründe gibt.


    Gruß
    Bolzbold

  • Ichweiß es ja selbst nicht so genau. :nixmitkrieg:


    Gibts denn jetzt noch andere Gründe, den Mist aufzuheben? Ich bin ein totaler Messie und will endlich mal Ordnung schaffen.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Ganz allgemein: ich persönlich bin ein "Nicht-besonders-gerne-Wegschmeißer". Ich behalte auch die Unterlagen und Korrespondenz zu Verträgen (z.B. Sportstudio, Handyverträge etc.) zwei bis drei Jahre nach einer Kündigung, just in case.


    Für die alltäglichen Geschäftsvorgänge habe ich "lebende" Aktenordner, in denen alles aktuelle abgeheftet ist. Wenn Vorgänge gekündigt oder abgearbeitet sind, kommen die bei mir in einen Archivkarton und mittelfristig in den Keller. So auch meine Arztrechnungen. Alle paar Jahre bereinige ich das dann und die alten Sachen kommen in den Schredder.


    Das Verfahren ist nicht besonders aufwändig, mein Archivkarton ist nur so ein kleiner Karton im Din-A4 Maßstab für Druckerpapier...


    Nele

Werbung