Fragen zur Beurlaubung

  • Hallo,


    leider habe ich bei meiner Netz-Recherche zum Thema Beurlaubung keine Antwort auf meine Fragen gefunden, aber vielleicht kennen sich einige von Euch ja mit dem Thema "Beurlaubung" aus.


    Mein Freund hat evtl. ab Sommer die Möglichkeit, 2 Jahre in den USA zu arbeiten. Ich würde da natürlich gerne mitkommen, aber wie einfach geht das? Ich bin an einem niedersächsischen Gymnasium und habe schon meine Lebenszeitverbeamtung.


    Wie schnell kann man sich für sowas beurlauben lassen? Und wird das immer genehmigt ("familiäre Gründe"), oder kann es sein, dass mein Antrag abgelehnt wird (allgemeiner Lehrermangel usw.).


    Danke im Voraus für Eure Antworten.

  • Hallo Sletta,


    frag mal bei der GEW nach oder suche auf ihrer Seite den entsprechenden Abschnitt. Ich hatte vor einiger Zeit dort nachgefragt, weil ich mich während der Probezeit beurlauben lassen möchte (ist übrigens kein Problem, aber es muss gut begründet sein, d.h. Fortbildung, Uni im Ausland, Pflegefall, etc.und bekam eine Antwort, obwohl ich nicht Mitglied bin). Ich denke, dass es bei Lebenszeitverbeamtung die gleichen Bedingungen sind.


    Gruß
    Nicola

  • Heißt Beurlaubung unter Beibehaltung der monatlichen Vergütung?



    Mich interessiert das auch. Nur möchte ich lediglich den Status Beamter beibehalten,Geld möchte ich keines bekommen vom Land. Arbeiten möchte ich im Ausland auf einer ausländischen Schule. Evtl. in Japan oder Schweden, mal schauen.

  • Für alle, die in einer ähnlichen Situation sind, weiß ich jetzt etwas mehr, wie das Ganze in Niedersachsen funktioniert. Da wir hier jetzt ja die eigenverantwortliche Schule haben, liegt es im Ermessen des Schulleiters, einen zu beurlauben, wenn es um solche Privatangelegenheiten wie in meinem Fall geht.
    Nach §80A des Niedersächsischen Beamtengesetzes kann man "aus Arbeitsmarktsgründen" bis zu 6 Jahre beurlaubt werden, natürlich ohne Bezüge. Die Frage ist nur, ob der Schulleiter einen entbehren kann oder nicht ...
    Und es geht nur zum 1.8. oder 1.2., man muss den Antrag spätestens ein halbes Jahr vorher stellen.


    Vielleicht nützt ja jemandem diese Info.

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