Steuererkklärung & Kindergeld

  • Die Steuererklärung steht ins Haus und jetzt frage ich mich, was ich alles absetzen kann.
    Ich habe im Februar 2007 mit den Ref in NRW angefangen.
    -Kann ich einen PC aus dem Herbst 2006 absetzen?
    -Kosten für den C1-Schein?
    -Kosten für einen Übungsleiterschein?


    Bücher, Material, etc. ist klar!


    -Welche Autofahrten kann ich absetzen?
    Mein Erstwohnsitz ist 200 Kilometer vom Seminarort entfernt, dementsprechend hoch sind meine Spritkosten, da ich am WE nach Hause fahre!
    Mein Seminar ist auch 30-35 Kilometer entfernt,kann ich das absetzen?


    Was kann ich noch absetzen?Hab ich irgendwas vergessen?



    Dann hab ich noch eine ganz andere Frage.Ich habe gehört,dass es eventuell sogar möglich ist,dass ich bzw. meine Eltern das Kindergeld für mich (25 Jahre) rückwirkend wiederbekommen, wenn ich unter einem bestimmten Betrag bin.
    Kann mir da jemand näher etwas zu sagen?
    Was zählt dort alles dazu?Miete, Heimfahrten, alles was ich für die Steuererklärung abgesetzt habe?


    LG und vielen Dank
    -J-

    • Offizieller Beitrag

    Hallo -J- !


    Wenn Du noch Referendar bist, wird Deine Steuererklärung wohl recht schnell gehen, weil Du mit Sicherheit nicht wesentlich mehr als 500 oder 600 Euro an Lohnsteuer bezahlt hast.
    Mehr kannst Du demzufolge auch gar nicht wiederbekommen.


    Fangen wir mit dem PC an.


    Wenn der teurer als 400 Euro war - soviel kannst Du bei Einzelposten maximal pro Jahr abschreiben - kannst Du den Restbetrag in 2007 auch absetzen.


    Der C1-Schein und der Übungsleiterschein fallen unter Aufwendungen für die Ausbildung.


    Fahrtkosten, sofern berufsbedingt, kannst Du auch absetzen, allerdings momentan noch erst ab dem 20. Kilometer.


    Es ist richtig, dass wenn Du unter dem Freibetrag dessen, was Du verdienen darfst, liegst, Deine Eltern rückwirkend für 2007 einen Kindergeldanspruch erwirken können.
    Das hängt aber auch von Deinem Geburtsjahr ab, weil die Altersgrenze von 27 in zwei Stufen auf 25 herabgesetzt wird.
    Der Freibetrag liegt bei 7860 Euro, wobei das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskostenpauschale von 920 Euro bemessen wird.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • -Der PC kann nicht mehr abgesetzt werden, da er 2006 gekauft wurde und nicht 2007
    - wenn durch die Familienheimfahrten mehr abzusetzen ist als an Lohnsteuer bezahlt wurde, erhält man nicht nur die ganze Lohnsteuer zurück, sondern der Rest kann auf das folgende Jahr angerechnet werden als Verlustrücktrag ( Mantelbogen 2.Seite ganz unten!).

  • Der PC kann abgesetzt werden.
    Die Nutzungsdauer des Gerätes beträgt in der Regel 3 Jahre.
    Angenommen, das Teil hat (incl. Software, Maus und Monitor 900 € gekostet.


    Dann wurden davon im Jahr 2006 bereits 300 € abgeschrieben (=verbraucht).
    Bleiben für das Jahr 2007 und 2008 noch jeweils 300 €uronen als Absetzbetrag.


    Wochenendfahrten sind nicht absetzbar.


    Fahrtkosten vom Wohnort zur Schule (=Dienstort) sind 2007 eigentlich erst ab dem 20 Kilometer absetzbar. Trotzdem ALLE Kilometer angeben und geltend machen. Gegen den Bescheid -sobald er da ist - unbedingt Widerspruch einlegen. Es steht eine Grundsatzentscheidung des BVG an, ob die Begrenzung auf 20 km rechtmäßig war. (Der Bundesfinanzhof hat dies bereits verneint)


    Rückerstattung bekommt nur, wer Widerspruch eingelegt hat....


    Fahrtkosten vom Wohnort zum Seminar sind Dienstreisen = jeder gefahrene Kilometer ist absetzbar...


    Kindergeld - Du musst (leg mich nicht fest) unter 700 € Netto kommen.
    Jeden Bleistift als Werbungsjkosten aufzählen, Fahrtkosten zur Kreisbildstelle aufführen (=Dienstreisen!!), Fahrtkosten zur Beschaffung von Arbeitsmitteln aufführen (=Werbungskosten) und schaun, dass der Verdienst unter die magische Grenze gedrückt wird.....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    4 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zur Rückerstattung der Fahrtkosten: Es ist richtig, dass man Einspruch einlegen muss, wenn man das Geld (ab dem 1. Km) sofort haben möchte.


    Sollte dann die Pendlerpauschale allerdings vom Gesetz her bestehen bleiben, muss man das ausbezahlte Geld mit 6% Zinsen zurückzahlen.


    Legt man keinen Einspruch ein und die Pendlerpauschale wird aufgehoben, dann bekommt man das Geld ab diesem Zeitpunkt überwiesen.

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