CD´s / Erlaubnis von Verlagen

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich möchte in meiner UPP 2-3 CD´s an einer Materialecke anbieten, die sich die Schüler dann anhören sollen.
    Muss ich mir dafür eine Erlaubnis / Lizenz durch die Verlage holen? oder ist das so ok?


    Danke und liebe Grüße,
    groenlaenderin

  • Unterricht ist eine nichtöffentliche Vorführung (wobei ja in der UPP auch Gäste eingeladen sind, aber die lassen wir mal außer acht), also sollte es erlaubt sein. Außerdem: Wie sollten es denn die Verlage mitbekommen, dass du das tust? Was die nicht wissen, wird sie auch nicht aufregen :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe in meiner UPP einen Videoclip zeigen lassen. Um aber formale "Verstöße" von Anfang an zu vermeiden, habe ich meinen Hauptseminarleiter, der auch Prüfer in meiner UPP war, gefragt, was die rechtliche Komponente angeht. Er sah darin kein Problem.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Danke schon mal für Eure Antworten.


    Florian, es geht mir auch mehr um die rechtliche Komponente, die meine Prüfer dann in Frage stellen könnten, als um die Nachfrage von den Verlagen.


    Bolzbold, danke, werde dann auch mal meine Hauptseminarleiterin anmailen.


    habe inzwischen auch im Netz was dazu gefunden, was besagt, dass es sich im Klassenraum um eine nichtöffentliche Vorführung handelt, die erlaubt ist. Wenn es dagegen bei einem Schulfest oder so was eingesetzt würde, bräuchte man die Erlaubnis.

  • Bei meiner letzten Medienfortbildung wurde uns dazu ergänzend gesagt, dass es durch den Besuch von Fachleitern etc. dann aber wiederum um eine öffentliche Vorführung handelt, da diese nicht dauerhaft zur Lerngruppe gehören ...

  • Zitat

    Original von florian.emrich
    Bei meiner letzten Medienfortbildung wurde uns dazu ergänzend gesagt, dass es durch den Besuch von Fachleitern etc. dann aber wiederum um eine öffentliche Vorführung handelt, da diese nicht dauerhaft zur Lerngruppe gehören ...


    Hehehe... :tongue: Wer hat denn die Fortbildung gegeben, ein Vertreter eines Schulbuchverlages?


    Dass eine Unterrichtsstunde durch den Besuch eines Fachleiters öffentlich wird, halte ich für ein Gerücht - oder dürfen sich der Hausmeister und Oma Kruse, die gerade vor dem Fenster ihren Dackel ausführt, auch einfach so dazu setzen, weils ja öffentlich ist? ;)


    Neinein, der Fachleiter ist eine Amtsperson und aus dienstlichen Gründen bei einer von einer Behörde durchgeführten Maßnahme anwesend - deinem Unterricht nämlich. Das schafft keinerlei Öffentlichkeit. Wenn das Ordnungsamt eine Kontrolle in einem Restaurant durchführt, sind diese Beamte ja auch keine Gäste.


    Man sollte seine Vorschriften nach gutem Gewissen erfüllen aber zu eigenen Ungunsten muss man nun auch nicht päpstlicher als der Papst sein. Das ist zwar eine Lehreruntugend aber noch lange nicht vernünftig...


    Nele

    2 Mal editiert, zuletzt von neleabels ()

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