Wieder mal Thema Steuern...

  • Hallo ihr Lieben!


    Hab im Februar mein Referendariat angefangen und sammel schon fleißig Rechnungen. Ich habe viel Fachliteratur im Internet bestellt und ich frage mich, was ich nun von der Steuer absetzen kann.
    Im Moment führe ich eine einfache Liste, in die ich alles eintrage, was ich für die Schule gekauft habe. Wie sieht es z. B. mit Versandkosten aus? Darf ich die mitberechnen? Oder nur den reinen Warenwert?


    Wer kann mir sagen, nach welchem Wert ich meinen Steuersatz berechnen kann? Ich habe mir extra den großen Konz gekauft, werde aber irgendwie nicht schlau aus dem Buch. Was von dem Geld bekomme ich wieder zurück Ich hätte gerne mal eine Rcihtlinie an der ich mich in etwa orientieren kann.


    Ach ja, ich bin Steuerklasse 1. Müsst ihr noch mehr wissen?


    Danke für eure Hilfe!


    Eure Frutte

  • Hallo Frutte,
    ich kann von meinem Finanzamt sagen, dass ich immer die Bücher plus Versandkosten angegeben habe, und alles wurde komplett berücksichtigt. Wichtig sind die Titel. Es kann aber sein, dass das an "meinem" Finanzbeamten lag. (Deshalb wechseln die auch nach ein paar Jahren ihre Zuständigkeit, es blieb aber so.)
    Zum Berechnen des Steuersatzes bitte ich dann die hier anwesenden entsprechenden Experten um ihre Meinung!


    Gruß venti :)

  • Selbstverständlich gehören zu den Anschaffungskosten deines Arbeitsmaterials (in diesem Fall Bücher) auch die sog. Nebenkosten (Versand, Versicherung, Nachnahme, Nachporto...). Wenn du dir die Mühe machen willst und glaubst, dass sich das bei dir auswirkt, könntest du z.B. bei der Besorgung eines Buches in der nächsten Stadt auch Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenem km) und Parkgebühren ansetzen.

    Unser Steuersystem ist progressiv aufgebaut (zur Definition einfach mal googln). Daher liegt der individuelle Steuersatz zwischen 15 und 42%, je nach Einkommen. Sinn dahinter: wer mehr verdient, soll auch mehr Steuern zahlen. Daher gibt es zwar eine Formel, nach der man seinen Steuersatz berechnen kann, aber ich glaube kaum, dass die irgendwer verwenden möchte... Einfacher ist es, wenn du in die sog. Steuertabellen (gibt es für Singles als Grund- für Verheitratete als Splittingtabelle) schaust und so deine zu zahlende Steuer ermittelst.


    Auch wenn hier immer wieder andere Ansichten auftauchen. Für mich ist der Konz mehr der Belustigung als der wirklichen Hilfe in steuerlichen Fragen gedacht.


    Ach und noch was: mach' dich nicht verrückt wegen der Steuerzahlung im Ref. Ich hatte damals 5.000 Euro WK. Die hätte ein Single jedoch gar nicht gebraucht, um all' seine gezahlten Steuern zurückzuerhalten. An alle Verheirateten jedoch: sammelt Belege, was das Zeug hält!!!


    Wer sich schon die Mühe macht, während des Jahres seine Belege zu ordnen, der kann auch gleich eine Excel-Tabelle anlegen und die Belege dann nach Sparten wie Kopierkosten, Büromaterial, Dienstreisen usw. ordnen.

  • Zitat

    Kristin schrieb am 11.06.2006 08:07:


    Ach und noch was: mach' dich nicht verrückt wegen der Steuerzahlung im Ref. Ich hatte damals 5.000 Euro WK.


    Mhh, was heißt denn 5000 Euro WK? Versteh nur Bahnhof ?(


    Heißt das, wenn ich im Moment 50 Euro Steuern pro Monat als Refi zahle, bekomme ich maximal 600 Euro pro Jahr zurück??? Was passiert mit Geld, dass ich mehr ausgebe? Bin jetzt schon bei knapp 1000 Euro!

  • WK sind die Werbungskosten. Und ja, du kannst ja nur die Steuern zurückbekommen, die du auch irgendwann mal gezahlt hast. Und das sind halt im Ref nicht so viele, deshalb lohnt sich die Sammelei nur begrenzt.


    Gruß
    Britta

  • Danke, Britta


    Wenn dein zu versteuerndes Einkommen (zvE), d.h. dein Gehalt abzüglich der Werbungskosten (und Sonderausgaben usw.) unter dem Grundfreibetrag (2006 für Ledige = 7.664 Euro) liegt, musst du keine Steuern zahlen bzw. erhältst die gezahlten auf Antrag zurück. Aber wie Britta schon schrieb, kann man natürlich nur das an Steuern wieder bekommen, was zuvor einbehalten wurde. Wenn du im Februar begonnen hast und 50 Euro Steuern pro Monat zahltst, so können das für 2006 max. 550 Euro sein.


    Sind deine Werbungskosten dann höher, so sinkt dein zvE weiter, jedoch erhältst nicht noch weitere Steuern zurück, außer dein zvE wird negativ. Dann kann man diesen Betrag ins Folgejahr übertragen. Aber das will ich dir nicht wünschen, das hieße dann nämlich, dass von deinem Refgehalt nix übrig bleibt zum Leben

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn ich im Ref 12000 Euro im Jahr (Besoldungsgruppe L13) verdiene, wie kann ich da - selbst bei 2 Jahren Ref - auf 5000 Euro WK kommen?


    Nebenbei:
    Was Bücher und Material angeht, so fällt das effektiv ja nur mit 20% des Anschaffungspreises ins Gewicht. Insofern ist es ein Trugschluss zu glaube, das Finanzamt würde einem quasi das ganze Material sponsorn.


    Gruß
    Bolzbold

  • 5.000 Euro Werbungskosten?


    Das geht ganz leicht: ich habe ein Arbeitszimmer = 1.250 Euro, mir einige Dinge (Aktenschränke usw., die unter 400 Euro gekostet haben, daher sofort abzuschreiben waren) angeschafft, durfte zu allen möglichen Seminar-Treffen, die ich mit 0,30 Euro pro gefahrenen km angesetzt habe, außerdem Treffen mit Refs/Mentoren usw., die nicht in meiner Stadt wohnten. Das meiste Material für UBs usw. habe ich selbst bezahlt. Von Büchern muss ich nix erzählen - oder? Außerdem habe ich nebenbei studiert, da ich eine Erweiterungsprüfung ablegen will - also Studiengebühren, Kopierkosten, nochmal Fahrten... Noch Fragen?

  • Gibt man dann die Fahrtkosten zur Schule und zurück z.B. so an: x Km an y Tagen, bspw. mit 0,30 ¤ verrechnet? Dafür habe ich ja keine Nachweise etc.


    Gruß,
    puppy

    Verzeih Deinen Feinden, aber vergiss nie ihre Namen!

  • Danke für die vielen Infos!


    Da mir einige Dinge leider immer noch nicht klar sind, bin ich mal so frei und stelle einfach mal alle Fragen, die ich habe. Viellicht hilft es ja noch jemandem, der die gleiche Frage hat...


    1) Als Reffi zahle ich dieses Jahr ca. 550 Euro Steuern. Obwol ich wesentlich mehr Geld als Werbungskosten absetzen kann, bekomme ich dafür kein Geld zurück, richtig? Gibt es eine Möglichkeit das "verlorene" Geld später irgendwie wieder zu bekommen?


    2) Ich fahre jeden Tag mit dem Auto 5 km zur Schule, die in der gleichen Stadt wie mein Wohnort ist. Darf ich mir dafür eine Kilometerpauschale berechnen?
    Was ist mit der Fahrt zum Seminar (auch gleiche Stadt)?


    3) Ich habe ein Arbeitszimmer, dass ich mir mit meinem Freund teile. Darf ich hierfür den vollen Satz WK absetzen oder nur den halben (weil mein Freund die andere Hälfte des Zimmers nutzt)?


    4) Ich verdiene dieses Jahr brutto etwa 11.200 Euro. Mein WK liegen jetzt schon bei mehreren hundert Euro ohne die Einberechnung von Arbeitszimmer und Auto. Wieviel muss ich letztendlich absetzen, um mein Kindergeld nachträglich ausgezahlt zu bekommen?


    Ihr seht Fragen über Fragen.... :O


    Eure Frutte

  • @ puppy: Bist du Referendarin?
    Für Reffis gilt: Schule = Einsatzort, Seminar = Dienstherr. Daher Fahrten zur Schule = Dienstfahrten, anzusetzen mit 0,30 Euro pro gefahrenem km. Fahrten zum Seminar = Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, daher nur mit dem Entfernungs-km anzusetzen, einzutragen in Zeile 38ff. der Anlage N.
    Für "normale" Lehrer gilt: Schule = Dienstherr, daher alle Fahrten nur mit Entfernungs-km ansetzbar.


    LG K.


    P.S.
    So, ich schließe erst mal meine "Beratungsstunde". Denn inzwischen bin ich kein "Steuerexperte" mehr, sondern Lehrerin und habe hier jede Menge Deutschklausuren liegen, die von mir korrigiert werden wollen... Da es bestimmt noch mehr Leute gibt, die Ahnung haben, kann vielleicht jemand anderes mal die Fragen von Frutte beantworten, ansonsten mach' ich das später.

  • Danke für die Tipps!
    Also, Fahrten Seminar-Wohnung werden bei uns (zumindest teilweise) vom Seminar (bzw. Dienstherrn) beglichen. So wie ich`s jetzt verstanden habe, kann ich das ja dann bei der Steuer nochmal geltend machen. Aber is ja noch Zeit bis Ende des Jahres und das Ganze dann aktuell wird.
    :)


    puppy

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    • Offizieller Beitrag



    Also:
    zu 1) Das "verlorene Geld" kriegst Du auch später nicht zurück.


    zu 2) Du kannst die 5km (einfache Strecke) absetzen. Wird aber nicht viel bei herauskommen.


    zu 3) Das habe ich mehrmals gecheckt und es ist so, dass wenn man sich ein Arbeitszimmer teilt, man es auch nur zur Hälfte (pro Nase) absetzen kann.


    zu 4) hier ein Auszug aus der Homepage des Arbeitsamtes:


    Zitat


    Seit Januar können mehr Familien auf Kindergeld hoffen - Kinderzuschlag aber erst ab 2005
    Nachdem der Nachwuchs bislang nur bis zu einem Einkommen in Höhe von 7.188 Euro kindergeldberechtigt war, wurde dieser Betrag jetzt auf 7.680 Euro erhöht. Vom Einkommen des Kindes wird aber noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (2003: 1.044 Euro) abgezogen, womit ab 2004 bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.600 Euro ein Anspruch auf Kindergeld besteht (bisher 8.233 Euro).
    Beim Nachweis höherer Werbungskosten als 920 Euro im Jahr (etwa wegen der Fahrt zum Arbeitsplatz oder der Berufsschule) wird der höhere Betrag vom Bruttoeinkommen abgezogen. Liegt das Einkommen des Kindes aber nur einen Euro über dem Grenzbetrag, wird das Kindergeld für das gesamte Jahr abgelehnt beziehungsweise zurückgefordert. Dies führt zu einem Verlust von bis zu 2148 Euro jährlich.


    Ich bezweifle mal, dass Du bei 5km so viel abziehen können wirst, dass Du das vom Bruttoeinkommen abziehen kannst, um noch KG zu kriegen. Riecht danach, als würdest Du es nicht mehr bekommen.


    Gruß
    Bolzbold


    edit: Sachfehler Entfernungspauschale korrigiert

  • @ puppy
    Du musst die Erstattung von Fahrtgeld durch das Seminar von deinen ermittelten Fahrtkosten fürs Finanzamt abziehen.


    @ frutte
    Bolzbold hat das größtenteils bereits super erklärt


    1) Relevant ist dein zvE. Bitte betrachte Werbungskosten nicht isoliert, auch Berücksichtigung finden z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen... Rest s.o.


    Berücksichtigung in Folgejahren? Naja, man kann z.B. Arbeitsmittel, auch wenn sie weniger als 400 Euro gekostet haben, über die Nutzungsdauer verteilen. Beispiel: einen Aktenschrank, der 350 Euro gekostet hat, könnte man auf die Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilen, das wären dann in 2006 70 Euro, 2007 70 Euro usw.


    2) Natürlich geht das. Selbst wenn's nur ein km wäre. Inzwischen interessiert es nicht mehr, wie du diesen Weg zurücklegt. Theoretisch kannste mit dem Fahrrad fahren. Rest siehe Ausführungen zu puppy.


    3) Du wirst einen Fragebogen vom Finanzamt zugesandt bekommen. Sie stellen dir ca. 14 Fragen zum Arbeitszimmer, u.a. wer das Arbeitszimmer außer dir nutzt. Danach werden die Kosten nach zeitlichem Umfang aufgeteilt.


    4) siehe Ausführungen Bolzbold
    allerdings sollte beachtet werden, dass natürlich nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch alle anderen Werbungskosten Berücksichtigung finden.


    Gruß K.

  • zu 5)
    Du musst also gemäß Bolzbolds Link Werbungskosten in Höhe der Differenz deines Bruttoeinkommens zu den 8600 Euro Höchstbruttoeinkommen nachweisen, in deinem Fall also ca. 2600Euro. In diesem Fall lohnt sich das Sammeln also schon. Die ganzen Unterlagen / Nachweise musst du dann (bzw. müssen deine Eltern für dich) bei der Familienkasse des AA einreichen. Hat bei mir und meinen Mitreferendaren (die unter 27 waren) reibungslos geklappt.

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