Zusammensetzung Examensendnote?

  • Also bei mir wurde die Bewerbungsnote wie folgt errechnet:


    ((Note 1. Staatsexamen * 1) + (Note 2. Staatsexamen * 3)) / 4


    Das erste Staatsexamen zählte also nur 1/4 und das zweite Staatsexamen 3/4.

  • Was umi meint, ist wahrscheinlich die Ordnungsgruppe, in die man in NRW für die Stellenbewerbung eingeteilt wird. Die setzt sich hierzulande in der Tat aus den Endnoten des 1. und des 2. Staatsexamens zu jeweils 50% zusammen. Die Endnote des 2. Staatsexamens setzt sich aus den im Referendariat erbrachten Prüfungsleistungen und den Ergebnissen der Gutachten zusammen.


    Nuki Auf welcher Rechtsgrundlage soll eine solche Ungleichbehandlung innerhalb eines Bundeslandes beruhen? Könntest du das mit einem Vorschriftenhinweis begründen?


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Nein Nele, ich kann Dir nur sagen, dass man mir das damals vor der Einstellung gesagt hat. Ich finde es auch eine Unverschämtheit, aber man kennt es ja von den Abischnitten her auch.
    Es wird berechnet wieviele das zweite Staatsexamen nicht geschafft haben an dem Seminar und das wird irgendwie mit eingerechnet.
    Also man hat eine Examensendnote, das ist klar, die ist bei uns 50-50, aber für die Einstellung wird es dann halt mit diesem Bonus und Malus verrechnet.
    Oder reden wir hier von unterschiedlichen Dingen?

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