Elternzeit zu Beginn des Refs?

  • hallo,
    mich würde mal interessieren, wie es bei euch gelaufen ist. ich bin jetzt in einer ähnlichen situation. ich habe eine 15 monate alte tochter und hatte im juni mein erstes staatsexamen bestanden. da einem immer und überall gesagt wird, dass man so schwer einen latz bekommt, hatte ich mich in sh für das ref ab 2.2012 beworben, damit ich schon mal ein wartesemester habe. tja, jetzt habe ich aber eine zusage. das angebot ist verlockend. eine schule relativ in der nähe. Aber ich habe keinen betreuungsplatz für meine tochter. hier etwas zu finden ist sowieso eher ein wunder. naja und für einen eingewöhnung ist ja jetzt auch kaum noch zeit. ich würde den platz gerne annehmen, weil ich angst hätte sonst in 1 1/2 jahren keinen refplatz zu bekommen. daher wollte ich halt auch wissen, ob man den platz annehmen kann aber erst wenn die kleine mit drei einen platz hat, den antritt. also erstmal in elternzeit geht?

  • Hi Engelchen,
    Glückwunsch erstmal zum Examen mit Kind! Da du das geschafft hast, würde ich dir raten den Ref-Platz anzunehmen und das Kind von einer Tagesmutter betreuen zu lassen.
    Bei mir ist es so gelaufen: Mein Sohn ist ein sehr schwieriges Kind und ich habe dann beschlossen, doch erst das Ref zu machen, weil ich es mir mit zwei Kindern noch weniger zugetraut hätte. Er war 20 Monate alt, als er in die Krippe kam. Das war Anfang Dezember und der Refbeginn war am 10.Januar. Die Eingewöhnung war überhaupt kein Problem. Mein Rat also, wie gesagt: such dir eine Tamu und zieh das Ref durch. Natürlich ist es nicht einfach mit Kind, aber das wird es später auch nicht sein.
    Wie man das Ref antreten kann und dann gleich in Elternzeit kann ich dir also leider auch nicht sagen. Aber: bei uns war die Verbeamtung am ersten Tag, danach kann man laut meinen Informationen gleich in Elternzeit, es müsste also schon gehen.
    Viel Erfolg dir,
    LG,
    schnurps

  • Du musst die Elternzeit auch bei Beamten 6 bzw. 7 Wochen vorher anmelden, ist der Vertrag vorher schon unterschrieben, dann müsstest du auch die Elternzit schon anmelden können, aber ich wäre vorsichtig.
    Ich kenne nämlich einen Fall, wo auf Grund einer Schwangerschaft die Ernennungsurkunde erst nach Rechtanwaltsdruck übergeben wurde.


    Aber rein rechtlich geht es natürlich. Sonst musst du eben die 6-7 Wochen noch arbeiten.

  • danke für eure antworten. Ich habe gestern und heute rumtelefoniert. Und es geht wohl wirklich. Ich soll den Platz annehmen und den Antrag auf elternzeit gleich mitschicken.
    schnurps: leider findet man hier auch nicht so schnell eine Tagesmutter und da ich schon im ersten lebensjahr so viel lernen musste und mein mann in elternzeit war, möchte ich eigentlich auch noch ein bissel zeit mit meiner maus verbringen.

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