Wandertag/Unterrichtsgang Lehrerkosten Bayern

  • Hallo,
    ich bin zwar schon einige Jahre Lehrerin, aber ich hab mal ne rechtliche Frage (Bayern):


    Müssten wir unsere eigenen Fahrtkosten und Eintrittspreise bei einem Wandertag oder Unterrichtsbesuch selbst zahlen? Natürlich macht das keiner, wird durch die Kinder geteilt, aber ist das rechtlich in Ordnung? (Ja, ich weiß, es fragt keiner danach, aber mich würde es ineressieren)


    Gruß
    Anna

  • Zitat

    Natürlich macht das keiner, wird durch die Kinder geteilt, aber ist das rechtlich in Ordnung? (Ja, ich weiß, es fragt keiner danach, aber mich würde es ineressieren)


    Wie das macht keiner? Ich bin etwas irritiert, denn ich zahle immer meinen Anteil und das auch ganz selbstverständlich.
    Ich komme aus NRW.


    LG Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

    • Offizieller Beitrag

    Seit letztem Jahr ist das "Teilen durch die Kinder" widerrechtlich (frag mich nur nicht im welchen Gesetz, hat aber unser SL bei der Lehrerkonferenz extra erwähnt).
    Meist bekomme ich aber eine Freikarte oder einen "Freiplatz", wenn ich danach frage.
    Wenn das nicht geht, zahle ich- und offiziell sollte man das dann bei der Bez.-Regierung zurückfordern. Machen aber leider viele meiner Kollegen nicht.
    Liebe Grüße
    Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • Zitat

    Wenn das nicht geht, zahle ich- und offiziell sollte man das dann bei der Bez.-Regierung zurückfordern. Machen aber leider viele meiner Kollegen nicht.


    Klar, bei ca. 7 Unterrichtsgängen im Jahr (Ich unterichte viele Fächer; Museum, Schulklassenprogramme, Theater, Zoo etc) fordere ich das alles extra an... nee danke. Wie stellen die sich das eigentlich vor??? Da hat doch bald keiner mehr Lust einen sinnvollen Ausflug zu machen


    Gruß
    Anna

  • Zitat

    Wie das macht keiner? Ich bin etwas irritiert, denn ich zahle immer meinen Anteil und das auch ganz selbstverständlich.


    Ich finde das schon in Ordnung, aber ich zahle sicherlich nicht dafür, dass ich arbeite. Unterrichtsgänge beinhalten Vorbereitung und Aufsicht und Begleitung. Das ist Arbeit und dafür zahle ich nicht noch extra.
    Gruß
    Anna

  • Wenn ich keine Freikarte bekomme, zahle ich ganz selbstverständlich. Ich habe auch mein Schullandheim bezahlt. Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich unmöglich, meine Kosten auf die Schüler umzulegen, auch wenn ich dadurch für meine Arbeit bezahlen muss. Das ist zwar so auch nicht in Ordnung, aber die Schüler bzw. die Eltern sollten es nicht ausbaden.

  • Zitat

    Original von meike(...) aber die Schüler bzw. die Eltern sollten es nicht ausbaden.

    Dafür bekommen die Schüler eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung - und die Eltern ein gutes Gewissen. Wenn ich meine Klassenreise (Dienstreise!) selbst zahlen müsste, würde ich nicht auf Klassenfahrt fahren. :evil:

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • Ich sage nochmal, in Ordnung finde ich es nicht, dass wir Lehrer viele Dinge aus eigener Tasche bezahlen müssen. Aber deswegen auf Ausflüge, Klassenfahrten etc. verzichten, finde ich auch nicht gut.

  • Jeder setzt da seine eigene Grenze.


    Ich finde es nicht gut, nach 4 Tagen anstrengender Arbeit ca. 160.- weniger auf meinem schmalen Lohnzettel zu haben.

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • Interessante Meinungen dazu gibt's bei Herrn Rau:
    http://www.herr-rau.de/wordpre…i-schulischen-fahrten.htm


    In der Karlsruher Zeitung:
    http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pbm200891-63G


    Für Bremen gibt es eine Richtlinie, die eine Umlage der Kosten verbietet:
    http://www.bildung.bremen.de/s…dia.php/41/e04_2006_a.pdf


    Langer Googlelink


    und noch ein googler

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat


    Eine Umlage der Kosten auf die Schüler/innen ist Annahme von Belohnung und Geschenke und damit sowohl nach dem Landesbeamtengesetz wie auch dem BAT dienstrechtswidrig.
    Auch die eigene Fahrtkostenumlage würde zu einer Dienstrechtsverletzung führen. Freiplätze sind ebenfalls die Annahme von zusätzlichen Leistungen, die der Lehrkraft nicht zustehen. Die Freiplätze müssten auf die Klasse umgelegt werden.


    ZUR ERINNERUNG
    Strafrechtlich kann sich der Vorwurf der Vorteilsannahme nach §331 Starfgesetzbuch ergeben, wenn die Lehrkraft für die Dienstausübung einen Vorteil für sich annimmt.


    http://www.gew-nrw.de/binaryda…chgruppen/RS_MS_09_05.pdf

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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