Leistungsbewertung

  • Hallo zusammen!


    Ich bin derzeit Lehrerin eines zweiten Schuljahres. Da es Ende des Schuljahres ja mit den Ziffernnoten auf dem Zeugnis losgeht, sind einige Fragen aufgekommen.


    Ich schreibe regelmäßig kleinere Tests, um festzustellen, ob die Kinder die Lernziele erreicht haben und wo noch Förderbedarf besteht. Für diese Tests verteile ich Punkte. Es ist doch richtig, dass ich den Kindern auch mündlich etwaige Noten nennen darf, oder?


    Darf ich Tests im zweiten Halbjahr des zweiten Schj. auch mit Noten bewerten? Oder Tests generell NICHT, sondern nur Klassenarbeiten?


    Schreibt ihr im zweiten Schuljahr schon richtige Klassenarbeiten?


    Ich habe zudem gehört, dass man Sachunterrichtstests gar nicht mit einer Note bewerten darf! Ist das richtig?


    Wie schaut das mit Religions- und Englisch-Tests aus?


    Wo finde ich solche Angaben? In der AO-GS?


    Ich würde mich sehr über Antworten freuen!


    LG
    Summer

  • Habe nochmal in der AO-GS geforscht und das hier gefunden:


    § 5
    Leistungsbewertung
    (1) Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind nach Maßgabe
    der Lehrpläne kurze schriftliche Übungen zulässig. Schriftliche Arbeiten
    werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Mathematik und Deutsch,
    ab dem Schuljahr 2010/2011 in der Klasse 3 und ab dem Schuljahr 2011/
    2012 in der Klasse 4 auch im Fach Englisch geschrieben.
    (2) In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen
    und Schüler ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten. Im
    Übrigen soll die Lehrerin oder der Lehrer eine Schülerin oder einen Schüler
    vor der Versetzung in die Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten
    heranführen.


    Da steht ja, dass in Klasse 1 und 2 OHNE Noten bewertet werden soll. Gilt das denn auch jetzt, wo am Ende der Klasse 2 Noten auf dem Zeugnis stehen werden?


    Die AOGS, aus der ich obig zitiere, ist vom 5.Juli 2006. Gibt es schon was neueres???

  • Hallo!
    Wichtig ist dies:
    hier
    Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (VVzAO-GS); Änderung


    „5.22 Um Schülerinnen und Schüler in den Monaten vor der Verset
    zung in die Klasse 3 an Noten heranzuführen, kann die stets
    erforderliche Leistungsbewertung ohne Noten durch Ziffernno
    ten ergänzt werden. Dies kann individuell zu unterschiedlichen
    Zeitpunkten geschehen und auf einzelne erbrachte Leistungen
    beschränkt werden.“


    Also Noten, wann und wenn du es für richtig hältst.


    VG

  • Dave, ich danke dir ganz ganz herzlich. Genau nach solch einer Auskunft hatte ich gesucht!


    Vielen Dank!
    Summer

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