Lehrerfunktionen - von wem, woher, warum?

  • Hier im Lehrerforum habe ich immer wieder von den "Lehrerfunktionen" gelesen, komischerweise immer nur von Referendaren aus NRW.


    Google brachte mich dann darauf, dass diese Lehrerfunktionen Bestandteil der NRW-"Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst", ausserdem, dass es KMK-Standards der Lehrerbildung gibt, in denen diese Funktionen auch auftauchen (dort allerdings nur umschrieben und als "Kompetenzen" bezeichnet).


    Ich besuche hier eine hochschuldidaktische Weiterbildung, in der ich Modularbeiten schreiben muss. Für eine dieser Modularbeiten würde ich gern entlang der "Lehrerfunktionen" etwas entwickeln, allerdings kennt man diese "Lehrerfunktionen" hier in der Schweiz nicht, sodass ich näher darauf eingehen muss. Deshalb meine Frage, was der theoretische Hintergrund für die Lehrerfunktionen ist - kann mir hier jemand Auskunft geben, wie gerade diese Funktionen zustande gekommen sind, worauf das KM sie begründet ("theoretischer Hintergrund") etc.?


    Merci und liebe Grüsse
    das_kaddl.

  • ohja, ich erinenre mich. Und die zweite Staatsarbeit musste bei uns mindestens 2 oder 3 dieser lehrerfunktionen beinhalten. Ich kann mich daran erinnern, dass ich da von den 6 (?) zur Wahl stehenden folgende hatte:
    Diagnostizieren, Evaluieren und Innovieren, Organisieren und Verwalten.
    Ich kann mich an den Rest leider nicht erinnern, aber vielleicht kann ja jemand weiterhelfen oder es findet sich was im Internet


    P.S.: Hier hab ich was gefunden:


    http://www.studienseminare-ge-…seminare/HSFunke/info.ppt

  • Danke für den Link, Micky. Ja genau die meine ich:


    Unterrichten
    Erziehen
    Diagnostizieren und Fördern
    Beraten
    Leistung messen und beurteilen
    Organisieren und Verwaltenn
    Evaluieren, Innovieren, Kooperieren


    Wunderbar aufgeführt in der Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst in Studienseminar und Schule, die Bestandteil der BASS ist.


    Nur findet man diese sieben Funktionen ausserhalb Nordrhein-Westfalens gar nicht, zumindest nicht in dieser Häufung und als "Lehrerfunktionen" bezeichnet. Auch in Aufsatzdatenbanken etc. bin ich nicht fündig geworden. Es muss also einen spezifischen NRW-Hintergrund geben, der hoffentlich auf irgendwem "Zitierbares", auf irgendeiner Arbeitsgruppe, Verfasser, Theoretiker, whatelse basiert. Und danach suche ich...


    Was hat man Euch (also den NRW-Refs) denn im Ref dazu erzählt? Es wimmelt im Web ja nur so vor PP-Präsentationen, die aber stets ohne Quellen auskommen...


    LG, das_kaddl.

  • Hm, ich fürchte, das wird schwierig. Wir haben dazu nie ne Quelle oder so bekommen, es hieß von vornherein, das seien eben die Lehrerfunktionen. Die werden dann auch immer mal angepasst (Diagnostizieren zum Beispiel gibt es als Lehrerfunktion noch nicht so lange), aber wer sich das mal ausgedacht hat - keine Ahnung.


    LG
    Britta

  • Zitat

    Original von das_kaddl
    Nur findet man diese sieben Funktionen ausserhalb Nordrhein-Westfalens gar nicht, zumindest nicht in dieser Häufung und als "Lehrerfunktionen" bezeichnet. Auch in Aufsatzdatenbanken etc. bin ich nicht fündig geworden. Es muss also einen spezifischen NRW-Hintergrund geben, der hoffentlich auf irgendwem "Zitierbares", auf irgendeiner Arbeitsgruppe, Verfasser, Theoretiker, whatelse basiert. Und danach suche ich...


    Das Zitierbare, was du in der Hand hast, ist die Rechtsverordnung - eigentlich müsste doch eine Rechtssetzung als zitierte Quelle ausreichen. Die Formulierungen der Rechtsverordnung werden im Ministerium im bürokratischen Gang von den Sachbearbeitern (das sind Leute aus der Schule) hoch bis zum Minister unter Anhörung von Interessensgruppen wie den Verbänden, den Ringen etc. gefunden und von der Rechtsabteilung des Ministeriums beigezeichnet. Wenn die fertige Verordnung das Haus verlässt und veröffentlicht wird, hat sie Erlasscharakter und man kann sich darauf beziehen, bzw. muss sie als Angehöriger des Schulsystems des Landes NRW befolgen. Wenn du keinen speziellen Theoretiker der Lehrerfunktionen in deinen Recherchen gefunden hast, wird es ihn wahrscheinlich auch nicht geben.


    Die Angaben in der Rahmenvorgabe stellt die Sichtweise des Ministeriums für Schule und Weiterbildung davon dar, was die Tätigkeiten eines Lehrers sind. Darauf stützen sich die untergeordndeten Behörden zur Lehrerausbildung, also die Studienseminare. Die Lehrerfunktionen sind also nichts, was irgendwie in der leeren Luft enstanden wären.


    Nele

  • Zitat

    Original von neleabels
    Das Zitierbare, was du in der Hand hast, ist die Rechtsverordnung - eigentlich müsste doch eine Rechtssetzung als zitierte Quelle ausreichen.


    Vordergründig zitierbar ja, aber für meine Weiterbildung (ist ein "Nachdiplomstudium" in Hochschuldidaktik) und vor allem für diese Modularbeit (die wahrscheinlich jetzt zur Abschlussarbeit wird), wäre es gut zu wissen, worauf (d.h., auf welches Konzept von Schule, Lehrpersonen und Unterricht) sich diese offiziellen Verordnungen stützen.


    Ich habe vorhin noch weiter überlegt; in Anbetracht des Vorhandenseins der "Evaluieren/Innovieren"-Lehrerfunktionen scheint mir der Ansatz aus der Schulentwicklung/Schulmanagement zu stammen bzw. sich daran anzulehnen. Gerade zu "Beginn des neuen Jahrtausends" war NRW da ja Vorreiter mit diversen Pilotprojekten, NRW hat ja auch das Institut für Schulentwicklung an der Uni Dortmund etc., sodass das auch mit der Erstveröffentlichung der Rechtsverordnung (2001, meine ich) hinkommt.


    Zitat

    Die Lehrerfunktionen sind also nichts, was irgendwie in der leeren Luft enstanden wären.


    Was ich dem Ministerium für Schule auch gar nicht vorgeworfen habe ;) .
    EDITanfang: ich kenne es ja von meiner Tätigkeit hier in der Schweiz: bevor eine Gesetzesänderung dem Volk zur Abstimmung gegeben wird, gibt es vorher x Expertisen und Modellprojekte mit wissenschaftlichen Kurz-, Zwischen- und Schlussberichten. Ich unterstelle Deutschland/NRW einfach mal, dass das ähnlich ist, dass also wenigstens eine Expertise von irgendjemandem existiert, der verschiedene Ansätze zusammengeschrieben hat, die dann eben in die 7 Funktionen mündeten und als Grundlage für eine Rechtsverordnung dienen. Solche pädagogischen Funktionen denken sich ja nicht die Juristen im KM aus, das sind doch andere Wissenschaftszweige. Nach so einer Expertise/Bericht/sonstwas suche ich EDITende.


    Nur frage ich mich eben, warum gerade diese Funktionen und warum gerade sieben (magische Zahl? ;) - die KMK kommt mit 4 Funktionen aus (die teilweise andere der 7-NRW-Funktionen integrieren), was bei mir die nächsten Fragen aufwirft: muss ein Lehrer ausserhalb von NRW nicht verwalten können? Wie bereitet NRW in der 2. Ausbildungsphase seine Referendare auf die 7 Funktionen, v.a. die, die nicht am Studienseminar "gelehrt" werden können, vor usw. usf.).


    Ein weites Feld und wohl genug "Stoff" für eine 180-h-Arbeit. Jetzt muss nur noch der Transfer auf die Schweiz her ;) .


    LG, das_kaddl.

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