Vom Dipl. Theaterpädagogen zum Grundschullehrer

  • Hallo liebe Leute,


    ich bin 35 Jahre alt, von Beruf Dipl. Theaterpädagoge und Schauspieler. Ich habe viel mit Schülern und Lehrern gearbeitet (theaterpädagogische Seminare etc.), war die letzten Jahre als Moderator (Events, Messen, Radio) selbständig. Ich interessiere mich für den Beruf des Grundschullehrers und nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit diesen auszuüben (mit Aussicht auf Verbeamtung), ohne noch einmal ein ganzes neues Lehramtsstudium zu absolvieren. Ich habe früher bsp. schon einmal Geographie bis zum Vordiplom studiert. Ich bin auch nicht nur auf Bremen fixiert, sondern wäre gewillt in ein anderes Bundesland zu gehen. Sozialpädagogen haben ja unter Umständen die Möglichkeit, direkt ins Referendariat zu gehen.


    Über jeden Tipp freut sich der Jens aus Bremen!

  • Gut, dann mein Tip:


    Frag direkt bei den Kultusministerien der Länder nach, für die du dich interessierst.


    Deine spezifische Ausbildung und Erfahrung in der Kombination hat hier niemand und es kann dir somit auch keiner eine verbindliche Auskunft erteilen.

  • Ok, aber für NRW kann ich sagen, dass es für das Grundschullehramt meines Wissens keine Möglichkeit des Seiteneinstiegs gibt - hier kommt man nur an die Schule, wenn man auch GS-Lehramt (bzw. GHR) studiert hat.
    Darüber hinaus wäre es für die Verbeamtung ohnehin zu spät, weil NRW nur bis 35 verbeamtet.


    Gruß
    Britta

  • IN BaWü läuft es genauso wie in NRW- ohne Studium keine Stelle an der GS. Eventuell eine Studienzeitverkürzung zum 1. Staatsexamen hin. Aber das Ref. wird nie gekürzt.


    Wenn dann solltest du gleich anfangen- bei uns wird man verbeamtet bis spät. zum 40. Lebensjahr.


    Außer dir ist die Verbeamtung egal.


    Ich würde auf jeden Fall beim Schulamt nachfragen oder an Pädagogischen Hochschulen zwecks Studienverkürzung.....



    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Zitat

    Original von Panama
    IN BaWü l....


    - bei uns wird man verbeamtet bis spät. zum 40. Lebensjahr.


    ...


    Korrektur:
    Altersgrenze für Verbeamtung in Ba-Wü (Anstellung als Beamter auf Probe): 45


    Es sei denn, du bist höchstqualifiziert und willst Professor werden, dann verschiebt sich die Verbeamtungsaltersgrenze nach oben. Entschieden wird im Finanzministerium ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Heißt das, du kannst mit 45 noch " Beamter auf Probe" werden?? Hab ich das jetzt richtig kapiert???


    Das kann aber nicht sein, dann könntest du ja Beamter auf Lebenszeit werden bis du 50 bist.


    Das habe ich jetzt bestimmt falsch verstanden, alias. Formulier das doch noch mal um, für mich.. :danke: :danke:

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Es handelt sich um die Altersgrenze zur Verbeamtung, d.h. um den Zeitpunkt, in dem zu spätestens aus dem Angestellten- in das Beamtenverhältnis wechseln kannst - (bzw. "berufen wirst") also keine eigenen Rentenbeiträge mehr entrichtest.


    Dieses Verhältnis besteht bereits beim Beamtenverhältnis auf Probe - das haben Verhältnisse so an sich.... Falls du das Beamtenverhältnis auf Probe nicht bestehst, werden die Beiträge zur Rentenversicherung nachentrichtet.


    Eine Synopse der Altersgrenzen in den Bundesländern findest du hier:
    http://www.gew.de/Binaries/Bin…eL%C3%A4nder-07-12-04.pdf

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

Werbung