Dringende Frage an SL

  • Hallo!


    Ich habe eine Frage: Gibt es, was die Ausbildung von Referendaren anbelangt, ein "Vorgriffsrecht" für Schulleitung??


    D.h. kann es den Lehrern quasi verwehrt werden, Referendare auszubilden, weil das der stellvertretende Konrektor schon 3 Jahre macht und laut SL ein "Vorgriffsrecht" hat??


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

    Einmal editiert, zuletzt von Panama ()

  • Hallo panama;


    Ja, es kann ihnen verwehrt werden, aber nicht, weil es der Konrektor schon drei Jahre macht, sondern weil die Schulleitung das Recht hat, zu bestimmen, wer die Ausbildung vornimmt.
    Hier hilft nur nett reden und alles zu versuchen.... mit der Sl natürlich, und dazu gehört eben auch der Konrektor!
    Wenn das nicht hilft, hilft vielleicht das Seminar.
    Im Schlimmsten fall kannst du auch die Schule wechseln!


    Gruß Trotzphase

  • Die Schulleitung leitet die Schule und hat weit gehende Befugnisse - und bestimmt in Personalfragen (in Absprache mit dem Schulamt) und über den Lehrereinsatz was passiert (jedenfalls in Ba-Wü). Der Lehrer kann Wünsche äußern - mehr nicht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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