Beihilfe in NRW - wie alt dürfen die Rechnungen sein?

  • Hallo!
    Wie alt dürfen Rechnungen für die Beihilfe sein? Bin in NRW, Gelsenkirchen tätig und habe gehört, dass es da unterschiedliche Zeitspannen gibt?


    Die Rechnungen an die Beihilfestelle des Schulamts Gelsenkirchen oder ans Landesamt für Besoldung und Versorgung? - Bin verbeamtet, kein LAA


    Vielen Dank!!!

  • nicht älter als ein jahr, sonst bekommst du nix mehr.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

    • Offizieller Beitrag

    Ich schließe mich mal kurz hier an:


    ich gehe selten zum Arzt, sammele daher eher selten Rechnungen. Stimmt es auch, dass die Rechnungen bei mindestens 200 Euro liegen müssen, bevor sie eingereicht werden können?
    Sprich: wenn ich weniger als 200 EUro im Jahr habe, zahle ich selbst?


    kl. gr. Froscj

  • Hallo,
    soweit ich das verstanden habe, wünscht das LBV, dass man nicht jeden Kleckerbetrag einzeln einreicht, um das Bearbeitungsaufkommen zu reduzieren.
    Es gibt aber keine Mindestsumme. Was die 200 Euro angeht: Man hat eine Summe - bei Volldeputat bei mir 300 Euro - die ich selber tragen muss und die anteilig auf deine eingereichte Summe eingereicht wird. Wenn ich also z.B. am anfang des Jahres eine Rechnung einreiche, wird mit anteilig Geld abgezogen. Welche Gesamtsumme im Jahr zusammenkommen muss, damit die gesamten 300 Euro abgezogen werden, weiß ich nicht.


    Viele Grüße
    AK

  • Zitat

    Original von Aktenklammer
    Man hat eine Summe - bei Volldeputat bei mir 300 Euro - die ich selber tragen muss und die anteilig auf deine eingereichte Summe eingereicht wird. Wenn ich also z.B. am anfang des Jahres eine Rechnung einreiche, wird mit anteilig Geld abgezogen. Welche Gesamtsumme im Jahr zusammenkommen muss, damit die gesamten 300 Euro abgezogen werden, weiß ich nicht.


    DAs ist ja wieder sehr witzig. Bei mir wird es nämlich anders gehandhabt: Die ersten 300€, die ich eigentlich bekommen würde, werden einfach nicht ausgezahlt und als Kostendämpfungspauschale gerechnet. D.h. ich zahle die kompletten 300€ schon beim Rechnungsbetrag von 600€. X(

  • Hi,


    bei uns ist es genau wie bei Britta:


    Die ersten 300 €, die mir die Beihilfe bezahlen müsste, werden einbehalten. Einschicken darf man erst ab 200 € - ich schicke die Rechnungen übrigens ans Schulamt (an das LBV gingen die bei mir nur während des Ref).


    Gruß


    Sina

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