Mit wieviel Beitrag für PKV rechnen?

  • Hallo,
    ich werde im August verbeamtet, mein Mann ist arbeitslos. Nun habe ich mich im Internet erkundigt, was eine private Krankenversicherung für Beiträge haben möchte. Tja, ich bin verwirrt.
    Bisher bin ich ja noch Angestellter und "normal" gesetzlich versichert, mein Mann fällt dann ja unter die Familienversicherung.
    Aber wie ist das dann in der PKV mit ihm oder sogar späteren Kindern? Gibt es da auch so etwas wie eine Familienversicherung und wie teuer wäre die dann nur so ca., ich möchte nur mal eine Preisvorstellung haben.


    Danke

  • Hallo,


    also nur mal als Beispiel: ich zahle ca. 240 € bei der Debeka, aufgrund von Allergien ist es bei mir aber etwas teurer als sonst. Aber mit 200 € musst du schon rechnen, denke ich.
    Erhält dein Mann noch Alg I oder II? Sollte das im August auch noch so sein, dann bezahlt meines Wissens nach das Arbeitsamt weiterhin die Krankenkasse.
    Eine Familienversicherung gibt es leider bei der PKV nicht. Du kannst deinen Mann aber dort mitversichern, auch um die 200 €.
    Solltet ihr kein Alg I oder II mehr bekommen und dein Mann immer noch ohne Arbeit sein, dann rechnet allerdings die Gesetzliche Versicherung "ganz solidarisch": d.h. die rechnen, als ob dein Mann die Hälfte deines Nettolohns selbst verdienen würde und darauf zahlt er dann den vollen Prozentsatz, also 15 Prozent KV + Pflegeversicherung.
    Bei uns sind das demnächst, wenn mein Mann seine Stelle verliert und noch kein Anrecht auf Alg I hat, 290 € im Monat.
    Also, schnell einen Job über 400 € einkommen finden.


    Viel Glück!

  • Hmm,
    das ist ja ganz schön teuer. Das hieße ja, dass ich für meinen Mann und mich zusammen schon ca. 400 Euro bezahlen muss, wenn wir dann ein Kind bekommen wird es ja noch teurer. Wo liegt dann der Vorteil an einer Privaten, wäre es da nicht besser in der Gesetzlichen zu bleiben?

  • Hallo nochmal,


    wenn du jetzt in der gesetzlichen bleibst, kommst du, glaube ich, schwer später in die Private.
    Da dein mann ja doch bestimmt wieder arbeit findet, macht es für ihn auch wenig sinn, zu wechseln und sobald er wieder arbeitet, wären ja eure Kinder familienversichert (solande du unter 3900€ netto verdienst).
    Versicherst du dich gesetztlich, musst du von deinem nettogehalt ca. 18 Prozent zahlen!

  • Ok,
    also mal konkret:
    Momentan ist mein Mann bei mir mitversichert in der Gesetzlichen. Ab August werde ich verbeamtet.


    Wenn ich in der Gesetzlichen bleibe, müßte ich 18% von Netto zahlen, wären fast 500 Euro bei 2750 Nettoeinkommen, ganz schön krass. Allerdings wäre dann mein Mann und evt. Kinder bereits mit drin.


    Gehe ich in eine Private muß ich für mich ca. 200-250 zahlen, mein Mann nochmal 200 und evt. Kinder ebenfalls in dem Preisbereich.


    Klar könnte mein Mann sich dann selbst versichern, aber wer weiß, ob und wann er einen Job bekommt. Wir müssen ja erstmal so rechnen, dass nicht.


    Irgendwie habe ich ein Brett vorm Kopf, ich dachte immer, Private wäre ganz toll und nun wäre die für uns fast so teuer wie gesetzliche.


    Versteh ich da was falsch??

  • Hab ich auch gedacht und war schockiert, als ich von meinem!!! Gehalt plötzlich für meinen Mann so viel zahlen sollte.
    Ich finde das auch unmöglich.


    Bei Kindern hat man aber ja ein Anrecht auf mehr Beihilfe und die Kosten dann auch bestimmt nicht so viel, aber da kenn ich mich auch noch nicht aus.


    Bekommt denn dein Mann jetzt kein Arbeitslosengeld oder so etwas? ich dachte, die übernehmen die Krankenkasse etc.


    Er kann sich ja auch Privat versichern und hat dann durch dich auch Beihilfeanspruch.
    Er kommt, sobald er eine Versicherungspflichtige Stelle bekommt, auch dann wieder in die gesetzliche rein - DU aber nicht!


    Aber vielleicht können Dir da ja auch noch anderen schlaue Köpfe was zu sagen.

  • Selbst das Nennen einer "Hausnummer" halte ich für schwierig. Die Betragshöhe hängt von so vielen Faktoren ab. Ganz entscheidend ist bspw. dein Alter. Dann kommen natürlich noch die Gesundheitsfragen hinzu, die zu entsprechenden Risikoaufschlägen oder einer Ablehnung führen können.


    Ich zahle bspw. rund 150€ pro Monat. (Meine Frau ist derzeit noch gesetzlich versichert. Unsere beiden Kinder über sie ebenfalls.)


    Ohne es genau zu wissen, kannst du deinen potentiellen PKV-Beitrag nicht einfach verdoppeln, um den gemeinsamen Beitrag von dir und deinem Mann zu ermitteln. Das klappt vermutlich noch nicht mal näherungsweise. Erstens gelten die oben genannten Einschränkungen für deinen Ehemann natürlich auch. Außerdem wäre er über dich ja auch Beihilfeberechtigt.


    Bei einem Kind beläuft sich dein Bemessungssatz für die Beihilfe auf 50%. Seiner liegt aber bei 70%. Nur den Rest (30%) versichert er nun über die PKV. Da die Belastungen der PKV entsprechend geringer als bei dir ausfallen würden, wäre auch sein Beitragssatz ziemlich sicher geringer.


    Ich bin kein Versicherungsexperte, deshalb sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls ich hier Mist verzapfe, möge man mich bitte korrigieren.
    edit: Die Angaben gelten ausschließlich für BW.


    Lass dir doch einfach mal von einigen Gesellschaften Angebote erstellen. Dann siehst du klarer.

  • Tja, da muß ich mich mal erkundigen. Ich weiß das mit dem Arbeitslosengeld und der Gesetzlichen gar nicht, da er ja momentan einfach bei mir mitversichert ist.


    Für mich klingt das danach, dass ich in eine Private gehe und er am besten einen Job bekommt, der versicherungspflichtig ist und er dann somit in der gesetzlichen bleibt.


    Mensch ist das kompliziert.

  • Hoffe, es war nicht zu deprimierend.
    Überlege auch grad, ob ich meinen mann nicht in die Private hole. zumindest kurzfristig, weiß aber auch nicht, wie kompliziert das wird.


    Dir viel Erfolg bei deinen Recherchen!



  • Ja. Da hast Du etwas falsch verstanden.


    Wenn man in der GKV versichert ist, muss ein Betrag, der 15,5% des Brutto-Gehalts entspricht, an die Krankenkasse bezahlt werden. Dem Arbeitnehmer werden dafür aber nur 8,2% vom Bruttogehalt abgezogen. Die restlichen 7,3% legt der Arbeitgeber drauf (=Arbeitgeberanteil).


    Ich weiß aber nicht, wie es ist, wenn man als Beamter in einer gesetzlichen Kasse bleiben will. Im Prinzip könnte es auch so wie bei Angestellten sein. Deine Besoldungsstelle könnte Dir von Deinem brutto-Gehalt 8,2% abziehen und diesen Betrag zusammen mit dem entsprechenden Arbeitgeberanteil an Deine Kasse überweisen. Du hättest dann aber keinen Beihilfeanspruch, denn der Arbeitgeberanteil zum Kassenbeitrag wäre dann sozusagen der Ersatz für den Anspruch auf Beihilfe.


    Ich würde an Deiner Stelle einfach mal bei der Besoldungsstelle anrufen und mich von denen beraten lassen.

  • Zitat:
    Ich weiß aber nicht, wie es ist, wenn man als Beamter in einer gesetzlichen Kasse bleiben will. Im Prinzip könnte es auch so wie bei Angestellten sein. Deine Besoldungsstelle könnte Dir von Deinem brutto-Gehalt 8,2% abziehen und diesen Betrag zusammen mit dem entsprechenden Arbeitgeberanteil an Deine Kasse überweisen. Du hättest dann aber keinen Beihilfeanspruch, denn der Arbeitgeberanteil zum Kassenbeitrag wäre dann sozusagen der Ersatz für den Anspruch auf Beihilfe.




    soweit ich weiß, machen die so etwas bei Beamten nicht. Entweder zahlt man alles alleine oder geht in die wesentlich günstigere Private, da Beihilfefähig.

  • Zitat

    Original von paulchen2008
    Zitat:
    soweit ich weiß, machen die so etwas bei Beamten nicht.


    Der Arbeitgeber muss sich auf jeden Fall in irgend einer Form an den Krankheitskosten beteiligen: entweder durch Beihilfe oder durch einen Zuschuss zur Krankenversicherung.


    Ich kenne allerdings keinen Beamten, der in der GKV ist. Wäre interessant zu wissen, ob das überhaupt geht.


    Aber, wie gesagt, ich würde mich da auf jeden Fall bei der Besoldungsstelle ganz genau erkundigen. Da bekommt goldrocky bestimmt eine kompetentere Auskunft als in einem Forum.

  • Ich kann euch nur empfehlen, euch für euer Bundesland genauer zu erkundigen und nicht alles zu glauben, was hier an Halbwissen verbreitet wird.

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Zitat

    Original von Remus Lupin
    Ich kann euch nur empfehlen, euch für euer Bundesland genauer zu erkundigen und nicht alles zu glauben, was hier an Halbwissen verbreitet wird.


    Dann lass uns doch an deinem Wissen teilhaben!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Schubbidu


    Bei einem Kind beläuft sich dein Bemessungssatz für die Beihilfe auf 50%. Seiner liegt aber bei 70%. Nur den Rest (30%) versichert er nun über die PKV. Da die Belastungen der PKV entsprechend geringer als bei dir ausfallen würden, wäre auch sein Beitragssatz ziemlich sicher geringer.


    Zumindest in NRW liegt der Beihilfesatz für das Kind bei 80%, nicht 70. Daher wird in der Tat der Beitragssatz deutlich geringer - für unseren Sohn zahlen wir irgendwas zwischen 30 und 40€.

  • Hallo!


    Wenn du als Beamter in der GKV bleibst, musst du die Beiträge komlett selbst zahlen. Zur Zeit ist dies z.B. bei der AOK der reduzierte Satz von 14,9% vom Brutto. Also ein ganze Menge! Der reduzierte Betrag (normal wären 15,5%) ergibt sich aus den Beihilfeansprüchen zur Pflegeversicherung. Daher "spart" man sich 0,6% ein. Na, super!


    Wenn du in die PKV wechselst versicherst du dich ja nur mit 50%, den Rest übernimmt, oder besser sollte, die Beihilfe. Dein Ehepartner ist dann ebenfalls mit sogar 70% beihilfeberechtigt, wenn er/sie weniger als 18.000€pro Jahr verdient. Kinder sind zu 80% beihilfeberechtigt. Wenn du 2 Kinder auf der Steuerkarte hast, bist du selbst ebenfalls zu 70% beihilfeberechtigt!


    Zumindest ist dies so in NRW.


    Gruß

  • Ich habe jetzt auch eine private Krankenversicherung als Lehrerin und war schon etwas überrascht, dass ich ca. 200 Euro zahlen muss. Im Referendariat waren das noch ca. 50 Euro, das ist schon ein ziemlicher Unterschied.
    Ist das bei allen Krankenkassen ungefähr gleich oder bin ich übers Ohr gehauen worden?
    Ich bin einfach bei meiner peivaten Krankenkasse geblieben, weil ich auch von einigen Kollegen empfohlen bekommen habe zu bleiben.

  • Um die 200 sind normal.

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

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