ZWEITE Elternzeit

  • Hallo,
    habe bereits ein Jahr Elternzeit hinter mir (bin mit Kind eingestellt worden und dann direkt in Elternzeit gegangen - heißt: ich bin Vereidigt worden u am nächsten Tag in Ezeit gegangen, habe also nicht gearbeitet). Bin seit 01.02. an der Schule und schwanger 8o.
    Laut Studienseminar:
    'Ihre Ausbildung kann um die Zeit des Mutterschutzes auf Antrag verlängert werden. Eine Pflicht zur Verlängerung besteht jedoch nicht.'
    muss die Ezeit nicht genehmigt werden.
    Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema und kann mir HELFEN???
    s

  • Ich spreche jetzt mal aus Sicht eines Lehrers im Vertretungsstatus, der sich damit auseinandersetzen muss, dass diejenigen, die in Elternzeit sind, ihre Rechte auch auf meine Kosten bis ins Letzte ausnutzen: Schon mal dran gedacht, dass du im Prinzip die Stelle für jemand anders blockierst, und das jetzt zum zweiten Mal. Da bin ich offen gestanden froh über das KANN, aber nicht MUSS des Studienseminars!!!


    Grüße
    Thomas

  • Lieber Tommy, sei doch froh, dass die Lehrerin, die du vertrittst in Elterzeit ist. Sonst gäbe es deine Vertretungsstelle nämlich gar nicht. ;)


    Also bitte keine bösartigen neidischen Kommentare zur Situation von sumur, sondern bitte nur noch konstruktive Antworten zur Ausgangsfrage.


    Viele Grüße
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Wenn ich denn den Glauben daran hätte, dass die Stellenvergabe (hier in Hessen) korrekt nach Liste laufen würde und ich deswegen keine bekomme, hätte ich weniger ein Problem damit. Aber da läuft ja schon viel über Seilschaften, Zufall und Vitamin-B.


    Und ja, ich gebe es zu, ich bin auch neidisch, aber das ist nicht der Punkt. Mir geht es darum, dass es mir einfach stinkt, dass manche ihre Rechte bis an die Grenze ausnutzen und sich nicht mal im Ansatz hinterfragen. Dazu zählt auch den Job erst mal gar nicht anzutreten, ihn sich aber schön warmhalten zu lassen. Das will nur niemand hören, weil es unbequem ist. Gleich wird Bösartigkeit unterstellt, ohne sich einmal in die Lage derer zu versetzen, die die Lückenbüßer spielen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Tommy79
    Dazu zählt auch den Job erst mal gar nicht anzutreten, ihn sich aber schön warmhalten zu lassen. .


    Diese Bemerkung finde ich gegenüber der Threaderstellerin sehr anmaßend!

  • Die Diskussion geht ohnehin am Thema vorbei, weil es doch, wenn ich richtig lese, um einen Referendariatsplatz geht; würde mich doch sehr wundern, wenn dafür eine Vertretung eingestellt würde... ;)

  • heißt der passus nicht, dass du um die zeit des mutterschutzes verlängern kannst, aber nicht musst.


    ich habe auch im ref mein erstes kind bekommen und habe die 6+8 wochen mutterschutz nicht dran gehängt. ich habe nur um die zeit verlängert, die ich offiziziell in elternzeit war.



    lg, fb... die übrigens recht schnell nach der festeinstellung die ausschreibung einer vertretungsstelle ermöglicht hat ;)

  • Hi!
    Ja, das stimmt so. Ich war während des Refs schwanger und konnte mir aussuchen, ob ich um die Mutterschutzzeit verlängere oder nicht. Ich habe es damals gemacht, weil es bei mir zeitlich sonst blöd gewesen wäre und ich nach meiner Elternzeit, die bis nach Ostern ging nur noch so kurz Zeit gehabt hätte, weil meine Prüfung dann noch vor den Sommerferien oder direkt danach hätte sein müssen - beides wollte ich nicht. So habe ich um den MuSchu verlängert und hab dann im Oktober Prüfung gehabt.


    Ich würde überlegen, wie es für dich am besten passt. Kommt ja auch drauf an, wann du dann fertig werden würdest und wie die Bewerbungsfristen sind. Wenn du dich zu dem Zeitpunkt, wo du ohne zu verlängern fertig werden würdest, eh nicht bewerben kannst, würde ich verlängern- zumal das letzte Halbjahr ohne bdU (falls du die bdU-Stunden nicht anders gesplittet hast) doch recht locker ist und du sowieso mit KInd/Kindern nicht so zum Lernen kommst wie deine kinderlosen Mitrefs. Nochmal Ferien kurz vor der Prüfüng finde ich auch viel wert. Leg dir das einfach so wie es für dich am besten passt.


    VG

  • Habe ich es so richtig verstanden, dass du gerne über den Mutterschutz hinaus zu Hause bleiben würdest?


    Wenn ja, kann ich mir nicht vorstellen, dass du kein Recht auf Elternzeit hast.

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