Das neue Versetzungsverfahren

  • Das neue Versetzungsverfahren ist endlich online. Irgendwie ist damit das Jahr 2009 doch etwas hinten rüber gefallen oder wie darf ich das verstehen ? Bisher habe ich noch keinen Antrag ausgefüllt und wartete eigentlich die ganze Zeit, dass die Überarbeitung online geht. Unser Personalrat meinte auch, ich könne mich jetzt immer noch für den 1.2. - und sonst spätestens für den 1.8. melden (da war das Verfahren aber noch in der Überarbeitungspause). Nun steht auf der überarbeiteten page, dass man sich für das kommende Jahr 2010 bis zum 31.7.2009 gemeldet haben muss ?! Auch sehe ich dort nirgends irgendwelche Info/Hilfe zum Thema, was sich sonst noch so verändert hat. Gibt es da irgendwo Pages oder weiterführende Info? Gibt es eigentlich noch sogenannte Sozialpunkte ?

  • Du musst den Antrag bis zum 31.07 eingereicht haben. Auf dem Antrag kannst du als Wunschtermin angeben, ob du bereits zum 1.2 oder erst zum 1.8 versetzt werden möchtest.
    Auch ohne in Beurlaubung gewesen zu sein, kannst du dich dieses mal zum Februar versetzen lassen.
    Die Versetzung zum 1.8 muss dieses mal also wesentlich früher beantragt werden als zuletzt. Es wird keinen Terminzur Abgabe eines Antrages im Okt/Nov geben.


    Die Versetzungsanträge für den 1.8 2009 mussten letzes Jahr im Okt/Nov abgegeben werden und sonst gibt es 2009 keinen Termin mehr.


    Im Zweifelsfall einfach mal die zuständigen Dezernenten anrufen. Die geben dir auch Tipps, wie man am besten wohin kommt ;)


    Gruß
    Peter

  • ist den mein Wunschkreis/meine Wunschstadt verpflichtend oder kann ich da auch lustig irgendwas bekommen, was ich nicht angegeben habe ?

    • Offizieller Beitrag

    Ob du theoretisch was anderes bekommen kannst, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass der Personalrat jeder Versetzung zustimmen muss. Und wenn du dich mit dem Personalrat des aufnehmenden Bezirks kurzschließt, denen mitteilst, warum du versetzt werden willst und wo du hinwillst bzw. nicht hinwillst, dann hat der Personalrat immer noch die Möglichkeit der Versetzung nicht zuzustimmen, wenn du nicht an die entsprechende Schule oder in die Stadt möchtest, die dir zugewiesen worden wäre.


    Bei Versetzungen würde ich immer den Personalrat einschalten (sowohl im abgebenden als auch im aufnehmenden Bezirk).

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