Kündigung???

  • Hallo,
    habe mal ne allgemeine Frage. Ist es wahr, dass wenn man einmal einen Beamtenstatus kündigt, man nie wieder in ganz Deutschland Beamter werden kann. Oder ist es möglich sich nach einer Kündigung wieder fürs Beamtentum zu bewerben?
    Gibt es hier jemanden der schon einmal gekündigt hat und bissel von seinen/ihren Erfahrungen berichten kann!
    Danke, freu mich über jeden Hinweis!
    mona

  • Hallo!
    Ich habe mich noch nie damit beschäftigt, weiß aber dass damals eine Kommilitonin schon Beamte in der Stadtverwaltung war und gekündigt hat. Nach dem Ref ist sie dann Lehrerin geworden und wurde auch wieder verbeamtet.
    Aber wie es in den Einzelfällen geregelt ist, kann man bestimmt beim Personalrat nachfragen.
    LG pinacolada

  • Kündigung bzw. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Planung einer Neueinstellung in neuem Beamtenverhältnis würde ich innerhalb ein und desselben Bundeslandes nicht andenken - klappt grundsätzlich vmtl. nicht! Man merkt sich bei der BezReG, wer einmal abtrünnig wurde...


    Anders sieht´s aus, wen du das Bundesland wechselst und ein Mangelfach/besser noch mehrere Mangelfächer unterrichtest.
    Da setzt man sich offensichtlich inzwischen gelegentlich schon über gewohnte
    Absprachen zw. den Bundesländern hinweg, je nachdem, wie groß der Personalbedarf ist. - Hängt aber sehr stark von den connections des jeweiligen Schulleiters zum jeweiligen Dezernenten bzw. von Vitamin B an sich ab. Also genau abwägen und schriftliche Zusagen einfordern bevor du irgendwas angehst.

    Einmal editiert, zuletzt von Antigone ()

  • Hallo,


    vielen Dank schon einmal für eure Antworten. Bedeutet das aber, dass wenn ich mich in einem anderen Bundesland bewerbe, es sein kann, dass ich aufgrund meiner Kündigung abgelehnt werde. Oder meintest du nur, dass sie in der Regel keine Angebote vor der Kündigung rausgeben?
    Sorry, wenn ich etwas Begriffstutzig bin...
    DANKE!

  • Zitat

    Original von Mona82
    Bedeutet das aber, dass wenn ich mich in einem anderen Bundesland bewerbe, es sein kann, dass ich aufgrund meiner Kündigung abgelehnt werde.


    Das könnte passieren, da alle Bundesländer grundsätzlich angehalten sind, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auch als solche zu betrachten und keine Rückkehr dahin zu ermöglichen.

  • Zitat

    Original von Antigone


    Das könnte passieren, da alle Bundesländer grundsätzlich angehalten sind, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auch als solche zu betrachten und keine Rückkehr dahin zu ermöglichen.


    Hallo Antigone,


    wie kommst du dadrauf, dass man nach einer Kündigung in Bundesland A nicht mehr in Bundesland B verbeamtet werden kann? Kannst du bitte deine Quellen angeben, also möglichst irgendwelche Gesetzestexte/Urteile oder so etwas?


    Wenn man sich beispielsweise für NRW auf eine feste Stelle (Verbeamtung) bewirbt, muss man laut Formular eine Freistellung oder eine Kündigungsbestätigung vom anderen Bundesland angeben. Insofern gehe ich sehr stark davon aus, dass der Weg über die Kündigung durchaus vorgesehen ist.


    Daher: Gib bitte deine Quellen dafür preis. Reines Hörensagen glaube ich bringt hier niemanden weiter.


    Besten Dank und liebe Grüße!

  • Hallo,


    in dem Thread stehen mehrere interessante Dinge:


    Zitat


    Natürlich könnten Sie als Beamtin jederzeit Ihre Stelle kündigen. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, Ihren aktuellen Status als Beamtin zur Probe (auf den viele Kolleginnen und Kollegen übrigens erheblichen Wert legen) sind Sie dann los. Auf eine Neueinstellung in einem anderen Bundesland zu den gleichen Bedingungen sollten Sie nicht hoffen.


    Hier steht nur, dass man nicht die gleichen Bedingungen im neuen Bundesland erhoffen sollte. Das ist auch richtig, den "Alterszuschlag" aufgrund der bereits geleisteten Dienstjahre fällt ersatzlos weg. Es ist also ein Risiko.


    Ansonsten wird darauf Bezug genommen, dass man nur als Angestellter wieder anfangen kann, wofür ich aber auch in diesem Thread die Quellen vermisse. Ich habe den Eindruck, dass "Steinke-N." und "boettger" irgendwie Panik verbreiten, damit niemand kündigt. Ich würde gerne irgendwelche handfesten Quellen sehen, die wirklich belegen, dass das nicht geht. Also Auszüge aus diesen "Vereinbarungen" oder Fälle, wo Lehrer vor Gericht geklagt haben und den Prozess verloren haben.


    Entgegen obiger Aussagen habe ich nämlich eine Zusage vom Land Hessen erhalten, dass ein solcher Wechsel via Kündigung möglich sei. Aufgrund der ganzen Diskussionen hier und im anderen Forum bin ich nun natürlich ein wenig verunsichert, ob die Verbeamtung dann noch möglich ist...


    Wenn du also echte Fakten hast, dann bitte her damit :)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von sir-archimedes


    Ansonsten wird darauf Bezug genommen, dass man nur als Angestellter wieder anfangen kann, wofür ich aber auch in diesem Thread die Quellen vermisse. Ich habe den Eindruck, dass "Steinke-N." und "boettger" irgendwie Panik verbreiten, damit niemand kündigt.


    Wie in jedem Forum muss man auch dort mit Halbwahrheiten rechnen. Ich habe vor einger Zeit auch mal einige Threads zum Thema "Versetzung" in besagtem Forum gelesen, die auch recht panisch erschienen und teilweise Sachen etwas verzerrt dargestellt haben.
    Bei allem, was die Versetzung betrifft, würde ich mich wirklich direkt an den Personalrat wenden, da der Personalrat sich in der Regel sehr gut auskennt.

  • Zitat

    Original von Referendarin


    Wie in jedem Forum muss man auch dort mit Halbwahrheiten rechnen. Ich habe vor einger Zeit auch mal einige Threads zum Thema "Versetzung" in besagtem Forum gelesen, die auch recht panisch erschienen und teilweise Sachen etwas verzerrt dargestellt haben.
    Bei allem, was die Versetzung betrifft, würde ich mich wirklich direkt an den Personalrat wenden, da der Personalrat sich in der Regel sehr gut auskennt.


    Hallo Referendarin,


    danke für deine Antwort. Ich glaube genau das werde ich gleich nächste Woche auch machen: den Personalrat anrufen und nicht weiter auf die Halbwahrheiten der ganzen Foren vertrauen...


    LG!

    • Offizieller Beitrag


    Ja, gerade in Versetzungsangelegenheiten kennen die sich super aus und haben teilweise wirklich viel Mitspracherecht. Die Versetzungsregelungen (zumindest in NRW) haben sich in den letzten Jahren ja auch verändert und so kann es sein, dass alte Forenbeiträge oder das Wissen einiger Forumsteilnehmer, die mit Versetzungen vor einiger Zeit zu tun hatten, einfach nicht mehr aktuell sind.

  • Zitat

    Ich habe den Eindruck, dass "Steinke-N." und "boettger" irgendwie Panik verbreiten, damit niemand kündigt.


    Ja, der Eindruck entsteht. Wenn man den Gedanken aber mal weiterdenkt, scheint das nicht nicht ganz unbegründet, zumindest in den Augen diensteifriger, loyaler Beamter im ureigensten Verständnis ;)
    Wenn sich der Arbeitsplatzwechsel durch bloße Kündigung realisieren lässt, ist einer Flut von Wechseln Tor und Tür geöffnet. Langatmige bürokratische Mühlen wie das Versetzungsverfahren sowie das Ländertauschverfahren haben sich dann selbst überlebt, sind hinfällig. Daher finde man auch keine offiziellen Dokumente (der Schulministerien), in denen die Möglichkeit der Kündigung explizit angedacht wird. Im Einstellungserlass des Landes NRW (siehe unter leo, Lehrereinstellung NRW) wird nur von einer Freigabe oder auch einem nicht näher definierten "Nachweis" gesprochen, der belegt, dass ein Arbeitsverhältnis zum rechten Zeitpunkt endet, auf dass passend eine neue Tätigkeit aufgenommen werden kann. Ob das als implizite Aufforderung zur Kündigung gedacht ist, wage ich zu bezweifeln.
    Ich kenne persönlich Leute, die per Kündigung von einem Beamtenverhältnis ins andere gewechselt sind. Das betraf Wechsel vom Ersatzschuldienst in den Landesdienst und umgekehrt innerhalb eines Bundeslandes, sowie einen Wechsel aus dem Landesdienst in den Landesdienst ein anderen Bundeslandes, wo derjenige nur aufgrund seines Mangelfachs genommen wurde und man sich aufgrund der existenten Lehrerknappheit über die angeblich existenten Vereinbarungen zwischen den Ländern hinweggesetzt hat. Repräsentativ ist das natürlich nicht, aber das habe ich hier auch nicht behauptet.
    Frag mal deinen Personalrat, das halte ich auch für eine gute Idee.
    Bin gespannt, ob der sich wirklich klar und deutlich dazu äußert - das wäre ja "bahnbrechend" ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Antigone ()

  • Erst einmal vielen Dank für die weiteren Antworten. Es scheint wirklich kein einfaches Thema zu sein. Nachdem gerade mal Leo angesprochen wurde, habe ich da mal ein wenig gelesen und zu meiner Überraschung folgendes gefunden:


    "Lehrkräfte, die sich in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst eines anderen Bundeslandes befinden, können am Ausschreibungs- und Listenverfahren nach Maßgabe der für das jeweilige Verfahren geltenden Erlasse teilnehmen. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie eine aktuelle Freigabeerklärung Ihres derzeitigen Dienstherrn oder Arbeitgebers für den jeweiligen Einstellungstermin bis zum Bewerbungsschluss vorlegen. Alternativ kann eine Kündigungsbestätigung des derzeitigen Arbeitgebers vorgelegt werden.


    Wichtig:


    Ein Einstellungsanspruch resultiert aus der Freigabeerklärung bzw. Kündigung nicht! Im Fall einer positiven Auswahlentscheidung erfolgt mit Freigabe die Übernahme analog zu einer Versetzung zum 01.02. / 01.08., mit Kündigung analog zu einer Neueinstellung zum konkreten Unterrichtsbeginn, z.B. 06.08.2008."


    Ich denke, hier ist doch eindeutig die Möglichkeit einer Kündigung benannt oder versteh ich das falsch? Ich denke, das Problem ist nur, dass man alle schon erlangten Rechte verliert. Es kann also passieren, dass man kündigt und nichts mehr bekommt und vor allem für schon länger verbeamtete Lehrer stellt diese Möglichkeit einen herben Verlust da, da er alle seine Dienstjahre verliert und erneut mit der Probezeit beginnt - so verstehe ich das zumindestens. Bin gespannt was ihr davon haltet und ob wir das noch klären können!?? :)

  • Das ist völlig eindeutig, ich versteh es auch so wie du! Das ist in der Tat überraschend.
    Wo exakt steht das denn bei LEO NRW? Denn im aktuellen Einstellungserlass habe ich es so nicht gelesen/gefunden.

  • Mich würde auch interessieren, ob denn der Personalrat eine konkrete Antwort von sich gab.
    Generell sind Beamte keine Leibeigenen mehr, obwohl dass in einigen Beiträgen noch so erscheint, manchmal auch im Alltag ebenfalls.


    Auch ich würde gerne den Weg der Kündigung gehen. Werde dann hoffentlich positive Erfahrungen hier mitteilen können.

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich habe das Thema heute entdeckt und habe mich doch ein wenig gewundert. Wie sieht es denn im folgenden Fall aus. Person X beginnt eine Ausbildung bei der Polizei im Bundesland X (Beamter auf Widerruf) und merkt nach dem ersten Ausbildungsjahr dass diese Arbeit nicht zu ihr passt. Nun beginnt Sie Lehramt zu studieren und zwar im gleichen Bundesland. Es kann doch nicht sein, dass diese Person dann als Lehrerin nicht mehr verbeamtet werden kann nur weil sie früher bei der Polizei aus dem Beamtenverhältnis ausgestiegen ist, oder?


    Würde mich über Antworten freuen


    lg l

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