Ausschulung

  • Hallo,


    ich muss mal die Kollegen der berufsbildenden Schulen fragen, ab wann ihr die Faxen dicke habt und SchülerInnen ausschult (sofern sie denn die Schulpflicht erfüllt haben). Schulform: Zweijährige Berufsfachschule die zu einem beruflichen Abschluss führt.


    Ich tue mich da immer etwas schwer mit und wir haben aktuell jetzt eine Schülerin auch wieder nicht ausgeschult, weil der Betrieb, in dem sie ihre Ausbildungseinsätze absolviert gesagt hat, dass es dort ganz ordentlich läuft. Aber in der Schule: 37 unentschuldigte Fehltage und ein reines 5er und 6er Zeugnis.


    Wie wird das bei euch so gehandhabt?


    Gruß

  • Bei 37 unentschuldigten Fehltagen wäre bei uns schon lange Schluss. Wir würden der Schülerin nahelegen, sich abzumelden bzw. ihr zu raten, sich an einer anderen Schule (gibt's bei uns in der näheren Umgebung noch ein paar) anzumelden.


    Ansonsten wird klassisch nach Paragraph 90 Schulgesetz verfahren. Attestzwang, dann Androhung Schulausschluss,....


    Lasst euch nicht auf der Nase herumtanzen. Und der Betrieb ist ja auch nicht so der Hit. Regelmäßiger Schulbesuch gehört zu den Pflichten eines Auszubildenden und kann bei Versäumnissen zur Abmahnung führen.


    Gruß
    Super-Lion

  • Zitat

    Original von Super-Lion
    Und der Betrieb ist ja auch nicht so der Hit. Regelmäßiger Schulbesuch gehört zu den Pflichten eines Auszubildenden und kann bei Versäumnissen zur Abmahnung führen.


    Nee, genau das eigentlich nicht. Die sind schon ganz kooperativ und die Pflegedienstleitung hat die Schülerin auch noch mal ins Gebet genommen. Das ist schon eine Einzelentscheidung, die aus ganz bestimmten Gründen so ausgefallen ist. Sie darf jetzt das erste Jahr wiederholen und ist dann aber beim nächsten unentschuldigtem Fehlen raus.


    Aber gut zu hören, wie ihr damit umgeht. Ich schwanke ja immer sehr zwischen Chancen geben und Konsequenz zeigen und bin noch auf der Suche nach dem richtigen Maß.

  • Ich glaube, wir handhaben das weniger hart. Ich frage mich halt auch immer, was mit den Leuten passiert, wenn sie ausgeschult werden. Welche Chancen haben sie dann noch?


    Irgendwann ist dann trotzdem Schluss, aber meistens versuche ich noch herauszufinden, was die Gründe sind für das Fehlen und ob man daran etwas ändern kann.


    (37 Fehlstunden finde ich jetzt tatsächlich noch nicht so viel.)

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Zitat

    Original von Birgit


    Irgendwann ist dann trotzdem Schluss,


    Nur wann ist irgendwann? Aber wahrscheinlich gibt es da auch nicht die richtige Antwort drauf.

  • Bei uns ist meist "irgendwann" dann, wenn die Höchstverweildauer überschritten wurde;-) (Die Fehlstunden hängen ja gelegentlich auch mit einem entsprechend schlechten Zeugnis zusammen.)

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Es ging aber um 37 Fehltage und nicht um 37 Fehlstunden, oder!? Ich würde das mit der zuständigen Kammer klären. Ab einer gewissen Anzahl von Fehltagen (leider laut Gesetz kein definitiver Wert) ist eine Zulassung zur Prüfung nicht mehr möglich. Vielleicht hilft ja diese Drohung.


    Gruß
    Super-Lion

  • Ah...ich brauche Ferien, ich hatte Fehlstunden gelesen....


    Ok. 37 Fehltage ist schon eine Ansage....

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Zitat

    Original von Super-Lion
    Ich würde das mit der zuständigen Kammer klären. Ab einer gewissen Anzahl von Fehltagen (leider laut Gesetz kein definitiver Wert) ist eine Zulassung zur Prüfung nicht mehr möglich. Vielleicht hilft ja diese Drohung.


    Ist ja ne Berufsfachschule, von daher ist dafür keine Kammer zuständig (bzw. es gibt noch gar keine Pflegekammer). Zur praktischen Prüfung werden sie dann nicht zugelassen, wenn sie mehr als vier Wochen in der Praxis fehlen, aber da war sie ja immer da.

  • Das Problem ist ja, dass man Schüler, die die (Berufs-)Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, nicht einfach ausschulen kann.
    Eben aus diesem Grund gibt es bei uns in B-W in zunehmend mehr Schularten eine Probezeit. Wer die Probezeit nicht besteht, kann das Schuljahr dann nicht wiederholen oder wird muss die Schule verlassen (in Schularten, in denen die BS-Pflicht erfüllt ist). Macht ruhig einmal Druck, wenn das bei euch anders ist. Wir durften bei der Neufassung der Schulartbestimmungen für das BK sogar dem Zuständigen vom Ministerium sagen, wie wir es gerne hätten.


    Konkret werde ich in Vollzeitklassen ab der zweiten unentschuldigten Fehlzeit aktiv. Dann gibt es 2 Stunden Nachsitzen plus Nachholen der versäumten Zeit. Verdoppelt sich trotzdem das Ganze, werden es 4 zusätzliche Stunden am Samstag, die der SL anordnen muss. Nächste Eskalationsstufe ist Androhung des zeitweiligen Ausschlusses und ggf. Ausschluss. Bei einigen Schülern bin ich gerade (allerdings wegen Zuspätkommens) bei der vorletzten Stufe, jetzt funktioniert es aber.


    Außerdem gibt es - auch bei entschuldigten Fehltagen - ab etwa dem zehnten im Hj Attestzwang vom Chef. Wird's nicht besser, dann geht es eben zum Gesundheitsamt. Wir hatten in der Vergangenheit den Brief schon geschrieben, der Schüler hat sich dann aber vor dem Absenden selbst abgemeldet.


    Einen Schüler allerdings allein wegen seiner Fehlzeiten auszuschulen ist sehr schwierig. Wir mussten in der Vergangenheit sogar einmal eine solche Entscheidung auf Anraten der Schuljuristen im RP zurücknehmen. Er riet uns an, in Zukunft die Sache über §90 (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) zu regeln.


    Es gibt natürlich Schüler, die einfach tage- oder wochenlang abgängig sind. Bei bs-pflichtigen Schülern können wir ohne Unterstützung der Eltern nur das Jugend- und Ordnungsamt einschalten. Bei den anderen geht ein Brief raus, dass wir davon ausgehen, dass kein Interesse mehr am Schulbesuch besteht und wir den Schüler von der Klassenliste streichen. Bis jetzt ist mir nur ein Fall bekannt, in dem ein Schüler sich wieder zurückgemeldet hat.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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