Hallo, ich brauche mal eure Hilfe.
Im Sommer habe ich meine Steuererklärung für 2007 gemacht. Natürlich wurde mir das Arbeitszimmer nicht anerkannt. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt (mit dem Vordruck des VBE).
Heute erreicht mich eine Mitteilung des Finanzamtes, dass dieser Einspruch unzulässig wäre.
So lautet der Text:
"Ihr Einspruch ist nach meiner Feststellung unzulässig.
Mit der Vorläufigkeitserklärung in dem Einkommenssteuerbescheid 2007 vom XX.XX.2009 ist Ihrem Rechtsschutzbedürfnis ausreichend Rechnung getragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.11.1993 ( BStBL IIII 1994.199) bzw. vom 09.08.1994 (BStBL II 1994, 803).
Ich kann danach Ihrem Antrag nicht entsprechen."
Als Anlage dann ein Blatt, auf dem ich entweder ankreuzen kann, dass ich mit der Änderung einverstanden bin und den Einspruch einschränke oder dass ich den Einspruch zurücknehme.
Heißt das, dass ich durch die Vorläufigkeitserklärung im Bescheid sowieso abgesichert bin und das Arbeitszimmer nachträglich erstattet bekomme, falls es ein entsprechendes Urteil geben wird?
Sorry, für viele ist das vermutlich sonnenklar - mir ist es das leider nicht.
Liebe Grüße
Sina