unzulässiger Einspruch gegen nicht Anerkennung des Arbeitszimmers

  • Hallo, ich brauche mal eure Hilfe.


    Im Sommer habe ich meine Steuererklärung für 2007 gemacht. Natürlich wurde mir das Arbeitszimmer nicht anerkannt. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt (mit dem Vordruck des VBE).


    Heute erreicht mich eine Mitteilung des Finanzamtes, dass dieser Einspruch unzulässig wäre.


    So lautet der Text:


    "Ihr Einspruch ist nach meiner Feststellung unzulässig.
    Mit der Vorläufigkeitserklärung in dem Einkommenssteuerbescheid 2007 vom XX.XX.2009 ist Ihrem Rechtsschutzbedürfnis ausreichend Rechnung getragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.11.1993 ( BStBL IIII 1994.199) bzw. vom 09.08.1994 (BStBL II 1994, 803).
    Ich kann danach Ihrem Antrag nicht entsprechen."



    Als Anlage dann ein Blatt, auf dem ich entweder ankreuzen kann, dass ich mit der Änderung einverstanden bin und den Einspruch einschränke oder dass ich den Einspruch zurücknehme.



    Heißt das, dass ich durch die Vorläufigkeitserklärung im Bescheid sowieso abgesichert bin und das Arbeitszimmer nachträglich erstattet bekomme, falls es ein entsprechendes Urteil geben wird?


    Sorry, für viele ist das vermutlich sonnenklar - mir ist es das leider nicht.


    Liebe Grüße


    Sina

  • Es ist einfach so, dass dein Einspruch sozusagen überflüssig ist, weil eine Vorläufigkeit im Bescheid angegeben ist. Ich wolte auch auf Nummer sicher gehen und machte es so wie du. Beim FA erklärte man mir nun, dass ein Einspruch auch zurückgenommen werden muss, wenn er "zu viel" ist, weil sowieso die Rechtslage offen ist. Du kannst also den angehängten Zettel unterschreiben, damit der FA-Angestellte deinen zu viel vorliegenden Einspruch ad acta legen kann.

  • Ich kriegte ähnliches Brief, habe aber den Einspruch nicht zurückgenommen, da in meinem Einspruch von ruhen lassen stand und dem meiner Meinung nach abgeholfen war. Wenn das FA der Meinung ist, sie können meinem Antrag nicht entsprechen, sollen sie ihn ablehnen. Bei mir war nämlich noch ein zweiter Punkt in dem Einspruch und ich sollte den komplett zurück ziehen, kaum habe ich dies abgeleht, wurde dem entsprochen. Aha!


    Also habe ich daraus gelernt, dass man nicht einfach Einsprüche zurückziehen sollte!

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