Ländertauschverfahren

  • Da mein Mann von München nach Frankfurt versetzt worden ist, werde ich mit Beginn des Mutterschutzes ebenfalls nach Frankfurt ziehen. Im Januar werde ich dann den Antrag auf das Ländertauschverfahren stellen.
    Von verschiedenen Seiten habe ich gehört, dass man auf alle Fälle Personalräte kontaktieren sollte, da der Antrag eher bewilligt wird, wenn der Name bekannt ist.
    Ebenfalls habe ich gehört, dass der Antrag maximal 2 mal abgelehnt werden darf.
    Meine Fragen wären:
    - hat jemand Erfahrungen mit dem Ländertauschverfahren und könnte mich daran teilhaben lassen?
    - wie kommt man an Telefonnummern von Personalräten (stehen die im Internet oder ...)
    - stimmt es, dass der Antrag nur 2 mal abgelehnt werden darf?
    Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

  • Hallo,
    herzliche Grüße von einer Leidensgenossin aus Hamburg. Ich will nach Berlin wechseln und habe zur Zeit genau die gleichen Fragen wie du. Es ist irgendwie ein Ding, dass kaum jemand umfassende Infos zu diesem Thema hat. Jeder boxt sich da wieder allein durch und fängt von ganz vorn an.
    Also, ich habe zuerst meine Sachbearbeiterin angerufen und gefragt, wer für dieses Thema in der Behörde zuständig ist. Die Telefonnummer habe ich sofort angerufen und wurde schlecht informiert. Die interessierte dort nur die formale Seite. Sprich fülle das Formular aus und dann warte ab. Die Personalrätin (wir in Hamburg haben jetzt in jeder Schule eine od. mehrere Personen) habe ich auch eingeschaltet, die muss sich aber selbst erst informieren. Die Nummern findet man aber im Netz. Die Gewerkschaft informiert ebenfalls bei diesem Thema.
    Die Freistellung darf nur zwei mal abgelehnt werden, das ist richtig. Allerdings wenn das Bundesland, in das du willst, keinen Bedarf hat, kannst du auch dann nicht wechseln, wenn du sofort eine Freistellung bekommen hast. Am besten ist es, wenn die Lehrer wie dich (Schulform und Fächerkombination) gerade suchen, dann kann es schnell gehen. Andernfalls bist du auf einen Tauschpartner angewiesen, also einen der genau umgekehrt wechseln will. Das kann dauern.
    Du hast geschrieben, dass du in den Mutterschutz gehst. Willst du denn wirklich gleich im neuen Bundesland arbeiten? Du unterschreibst beim Freistellungsantrag nämlich, dass du dich verpflichtest im anderen Bundesland auch zu arbeiten. Wenn du eine längere Pause machen möchtest wäre Hessen auch kaum an dir interessiert.
    Ich überlege übrigens, ob ich mich zunächst auch noch beurlauben lasse, für den Fall, dass der Länderwechsel nicht klappt. Dann muss ich wenigstens nicht getrennt von meinem Mann im alten Bundesland arbeiten. Das Geld fehlt uns dann natürlich.
    Wenn du neue Infos hast, schreibe mal, ich bin auch an allem interessiert. Ich werde es auch so machen und mich mit aktuellen Infos melden.
    Liebe Grüße aus Hamburg

  • Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Es baut schon auf, wenn man nicht allein auf weiter Flur dasteht.
    Ich bin heute etwas rumgesurft und habe verschiedene Dinge sehr interessant gefunden.
    Zum einen habe ich gelesen, dass es auf alle Fälle wichtig ist, die beiden Hauptpersonalräte (abgebendes und aufnehmendes Bundesland) zu informieren, wenn die dich nämlich schonmal namentlich kennen, dann hast du bessere Karten.
    Du kannst auch zweigleisig fahren und dich in dem Bundesland, in das du möchtest, direkt beim Einstellungsverfahren beteiligen.
    Die Möglichkeit mit der Beurlaubung würde ich mir auch überlegen, da du während deiner Beurlaubung auch 6 Stunden arbeiten darfst. Die Schulämter haben mit Sicherheit immer Bedarf an mobilen Reserven (wurde mir von einer Mitarbeiterin des KM Hessen gemailt).
    Ich habe Elternzeit erstmal bis zum 31.07.2010 beantragt. Wenn der Ländertausch klappt, muss ich halt in den sauren Apfel beißen und nach 8 Monaten schon wieder anfangen zu arbeiten. Sollte es nicht klappen, verlängere ich einfach die Elternzeit um ein Jahr. Das geht anscheinend problemlos ist die Info von der Bezirskregierung Oberbayern.
    Ansonsten habe ich heute ein ganz interessantes Forum gefunden und zwar vom VBE. Dort antworten dir auch Experten, die Ahnung haben. Vielleicht versuchst du dort einfach mal an Informationen zu kommen. Wenn du mir eine persönliche Nachricht schickst, kann ich dir auch die Mail von der Mitarbeiterin im KM Hessen zukommen lassen. Sie hat mir die verschiedenen MÖglichkeiten, die man hat, ziemlich genau erklärt.

  • Hey,
    ich bin in exakt der gleichen Situation. Gehe Ende des Jahres in Mutterschutz und ziehe dann sofort zu meinem Mann nach Muc.
    Ich werde mich wohl auch Ende Januar beim Lehrertauschverfahren bewerben, jedoch weiß ich noch sehr wenig. Ob das überhaupt Sinn macht, wenn wir sowieso nicht vorhaben, dass ich arbeite, bevor das Kind 1 1/2 ist? Mein Mann meint, ich solle mich auf jeden Fall trotzdem schon bewerben. Ich weiß nicht..


    Ich freue mich auch über jede Info.

    Viele Grüße,
    Lordhelmchen





    Be a hero, be a teacher!

  • Ich würde mich auf alle Fälle schon mal im Januar für das Verfahren bewerben, da abgelehnte Versuche als positiv gewertet werden. Du kommst dann beim nächsten Mal eher dran, habe ich gehört! Allerdings musst du dann die Elternzeit im Antrag erstmal bis 31.07 begrenzen. Sollte der Antrag dann abgelehnt werden, kannst du die Elternzeit jederzeit verlängern! Die Stelle, die dir den Antrag auf Elternzeit geschickt hat, kann dir da nähere Auskunft geben.
    Viel Glück!

  • Da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde (Familienzusammenführung), würde mich sehr interessieren, wie und ob es bei Euch geklappt hat. Im Netz findet man immer nur die üblichen Angaben und die sind nicht gerade hilfreich. Sind mit den Personalräten die der eigenen Schule gemeint?


    Danke und LG!

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