Steuererklärung bei Elterngeld

  • Hallo,


    habe gehört, dass beim Bezug von Elterngeld erhebliche Steuernachforderungen anfallen. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Wie ist das, wenn man in dem Jahr auf die Steuererklärung verzichtet? Kann man dem so entgehen, in der Hoffnung der Fiskus merkt's nicht...?


    EDIT: Noch eine Frage: Wenn Ende November der Mutterschutz begann, muss das irgendwo in der Steuererklärung vermerkt werden? Oder ist das egal, da ja der gezahlte Betrag der gleiche ist (meine Frau ist verbeamtet).


    Wäre dankbar für Tipps,
    Andi

  • Nein, man kann natürlich beim Elterngeldbezug nicht auf die Einkommenssteuererklärung verzichten, dann würde das ja jeder so machen. Sobald man im Jahr über 510 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hat (und das ist ja Elterngeld), ist man verpflichtet bis zum 31.5. des darauf folgenden Jahres die Steuererklärung abzugeben. Ist eine sogenannte Pflichtabgabe.


    Mutterschutz muss nicht unbedingt vermerkt werden, da diese ja eh als Beschäftigungszeit gilt, wobei man natürlich keine Fahrtkosten usw. für den Zeitraum angeben darf ;)
    Bei Zahlung von Mutterschaftsgeld wäre das anders.


    Übrigens haben wir beim ersten Kind trotz Elterngeld von Januar bis Dezember (Kinder sind immer im Januar geboren) keine Nachzahlung gehabt. Nur unsere Erstattung war eben nur noch eine geringe vierstellige. Diesmal ist sie dann eben nur dreistellig beim 2. Kind.

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