Krankheit des Partners

  • Hallo allerseits.


    Meine Frau liegt mit Fieber im Bett und das dreijährige Kind springt munter auf und ab. Daher werde ich wahrscheinlich einen meiner (ich glaube fünf) Kindertage nehmen.


    Wie geht das jetzt vor sich?


    Erst die Frau zum Arzt wegen Bescheinigung einer Krankheit
    Dann mit dieser Bescheinigung zum Kinderarzt
    und der bescheinigt mir, dass das Kind mich braucht,


    ODER?



    Danke für eure Infos!!!



    Ach so. Was macht man ohne Kind, wenn der Partner mit hohem Fieber im Bett liegt? Gibt es da eine offizielle Regelung?

  • Ohne Kind, wenn der Partner mit hohem Fieber im Bett liegt, kommt es auf die Krankheit an. Es gibt Krankheiten, da darf man in die Schule, wenn es ein Mitbewohner hat und es gibt Krankheiten, da darf man nicht.
    Könnte mir aber vorstellen, dass das evtl. auch bundeslandabhängig ist...

  • ne. wenn deine frau sonst das kind betreut, gibt es dafür auch sonderurlaub wie bei den kind-krank-tagen. natürlich bezahlt. da brauchst du nur das attest vom arzt deiner frau.


    gute besserung unbekannterweise :)

  • Nee, nicht bezahlt, es sei denn, man ist angestellt oder verdient als Teilzeitler nicht über einem bestimmten Satz (so ist meine Info vom Schulamt). Das bezieht sich aber eh nur auf NRW, bei euch kann es wieder anders sein. Ansonsten: Ja, bei uns muss ein Attest eingereicht werden.

  • britta, ich bin mir da eigentlich sehr sicher. für nrw. schau mal nach, in den lehrerkalendern von vbe und gew sind diese verordnungen zusammen gefasst.


    in dieser sonderurlaubsverordnung gibt es einen passus, wenn die betreuungspersonen des eigenen kindes (jünger als 8) erkrankt ist. das kommt direkt nach dem punkt mit den "kind-krank-tagen". von einem verdienstausfall steht da nichts.

  • wie nett, an einer kleinen Schule zu sein, rufe meine Konrektorin an, schildere die Misere und darf nen Tag zu Hause bleiben... wenn s natürlich länger dauert, dann mti Attest

  • Zitat

    Original von FrauBounty
    britta, ich bin mir da eigentlich sehr sicher. für nrw. schau mal nach, in den lehrerkalendern von vbe und gew sind diese verordnungen zusammen gefasst.


    in dieser sonderurlaubsverordnung gibt es einen passus, wenn die betreuungspersonen des eigenen kindes (jünger als 8) erkrankt ist. das kommt direkt nach dem punkt mit den "kind-krank-tagen". von einem verdienstausfall steht da nichts.


    Ich hab dazu ein Blatt vom Schulamt bekommen. Da geht es zwar um die Erkrankung des Kindes, aber schon da steht: "Das Attest über die Erkrankung des Kindes bitte sofort an das Schulamt schicken. Beim LBV wird für diese Zeit die Vergütungszahlung eingestellt." Dann kann es ja eigentlich ncht anders sein, wenn die Betreuungsperson krank ist...

  • Zitat

    Original von FrauBounty
    8o


    ich habe bei meinen kind-krank-tagen doch immer geld bekommen ?(


    Kriegst du ja auch, aber als Angestellte von der GVK ;)


    Und wenn die Betreuungsperson krank ist als Angestellte von der GKV des Partners.

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