Rückmeldung nach dem Mutterschutz

  • Ich bin zur Zeit in Elternzeit, arbeite aber ein paar Stunden an meiner Stammschule.
    Nächstes Jahr werde ich meine Elternzeit beenden (Anfang Juni) und wieder 20 Stunden arbeiten.


    Ich habe jetzt gehört, dass ich mich über "Oliver" online zurückmelden muss. Hat da jemand schon Erfahrung?
    Gab es Probleme dabei, an die Stammschule zurückzukommen?
    Bis wann muss ich das gemacht haben?
    Wann muss ich meinen Antrag auf Teilzeit stellen (ich will ja nach der Elternzeit nur mit 20 Stunden wiederkommen und nicht volle 28 arbeiten)?
    Was muss ich bei Oliver alles angeben?


    Es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet!

  • Hallo,
    ich versuche es noch einmal.
    Hat jemand Erfahrung mit der Rückmeldung nach der Elternzeit. Vom Schulamt habe ich den Hinweis bekommen, dass ich mich über Oliver zurückmelden muss. Ich habe es jetzt versucht und komme überhaupt nicht klar. Hat jemand damit schon mal Erfahrungen gesammelt und kann mir einen Tipp geben?
    Das wäre super!
    LG

  • Leider nein...


    Ich habe mich (in Nds.) schriftlich bei der Landesschulbehörde zurück gemeldet; war allerdings auch nur 5 Monate nach der Geburt nicht da (Rest des Schuljahres), da war der Wiedereinstieg gar kein Problem... :)

  • Hallo,


    puh, bei mir ist es zwar noch gar nicht so lange her (bin letztes Jahr im Sommer wieder eingestiegen), aber ich meine, ich habe zuerst mit dem Schulamt telefoniert und die haben mir dann einen Antrag auf Rückkehr bzw. Teilzeit zugesandt.


    LG PAJ

  • Ich versuche es noch einmal.


    Ich bin zur Zeit in Elternzeit und werden nächstes Jahr im Sommer meine Elternzeit beenden. Ich muss mich jetzt bis zum 31.7 über Oliver offiziell zurückmelden.
    Hat das irgendjemand von euch schon gemacht?


    LG

  • Bei mir wurde die Rückmeldung auf dem Dienstweg durchgeführt. Die Schule hat dafür ein Formular auf dem der Dienstantritt bescheinigt werden muss und dann an die BezReg weitergeleitet wird.


    Oliver ist doch nur interessant für dich, wenn du dich nach deiner Elternzeit Versetzen lassen willst, dazu ist die Frist wohl diesmal der 31.7. Ansonsten kannst du dich doch jetzt noch gar nicht zurückmelden, weil du gar nicht weisst, ob du nächstes Jahr im Sommer den Dienst wieder antritt.


    Gruß
    Peter

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