lehrerrechte

  • Zitat

    Original von Conni
    Quelle: Berliner Grundschulverordnung von 2005


    Da liegt der Haken es gib eine 2010er-Überarbeitung (25.1.2010) und da ist das genau mit den Klassen 1-3 drin ;)


    Deinen ZUsatz mit KLasse 2 verstehe ich aber nicht, denn es geht doch gerade darum, dass selbst in 3 z.T: nicht mehr auf Antrag zensiert werden kann/darf.


    §58 (4):...

    Zitat

    Abweichend von Satz 2 wird der Lernerfolg in Jahrgangs-stufe 3 immer durch schriftliche Informationen zur Lern- und Leistungsentwicklung beurteilt, wenn die Schulanfangsphase jahrgangsstu-fenübergreifend mit der Jahrgangsstufe 3 verbunden ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hast du mal die Quelle, wo es die neue Verordnung gibt? Hab sie schon gesucht, aber auf der Senatsseite nicht gefunden. Ich weiß nur, dass in dieser veränderten Variante die neue Klassenstärkenregelung steht.


    Mein Zusatz zu Klasse 2 bezieht sich darauf, dass in Klasse 2 nicht zensiert werden darf laut GV von 2005 - und so wie es sich anhört scheint es ja so zu sein, dass in der neuen Variante auch die Zensierung in Kl. 2 nicht vorgesehen ist - und teilweise nichtmal in Kl. 3.

  • Zitat

    Original von Conni
    Mein Zusatz zu Klasse 2 bezieht sich darauf, dass in Klasse 2 nicht zensiert werden darf laut GV von 2005 - und so wie es sich anhört scheint es ja so zu sein, dass in der neuen Variante auch die Zensierung in Kl. 2 nicht vorgesehen ist - und teilweise nichtmal in Kl. 3.


    Ok, das klang so als ob du hier jemandem vorwirfst in der Klassenstufe zu zensieren.


    Gefunden habe ich das hier:
    http://www.berlin.de/sen/bildung/rechtsvorschriften/
    wobei die Grundschulordnung eben mit der Neuerung nur auf §58 Schulgesetz verweist bei der 3. Klasse.

  • Zitat

    Auf Beschluss der Elternversammlung KÖNNEN Klasse- ...


    Ich stolpere über das "KÖNNEN". Für mich klingt das so, als ob DU einen Notenspiegel herausgeben KANNST, wenn der entsprechende Beschluss vorliegt.


    Es heißt aber nicht: "Auf Beschluss der Elternversammlung ist die Lehrkraft VERPFLICHTET, Klassenarbeiten mit einem Notenspiegel zu versehen."


    Wenn Dir der Punkt also wichtig ist, würde ich dem doch einmal nachgehen, m.E. bleibt es DIR vorbehalten, ob nun letztendlich Klassenspiegel oder nicht.

Werbung