Lehramt Gym/GES - Berufskolleg

  • Hallo,


    im Februar 2009 habe ich eine Vollanerkennung für die Fächer Mathematik / Informatik als erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien / Gesamtschulen bekommen (ich habe ein Diplom in Informatik).


    Sowie ich das in Erinnerung habe, musste man sich damals auf dem Formular entscheiden, ob man die Anerkennung für das Gymnasium / Gesamtschule oder Berufskolleg durchführen lässt.


    Kann ich mich mit dieser Anerkennung auch bei Berufskollegs bewerben? Oder ist dazu noch etwas anderes erforderlich? Ich bin seit 10 Jahren in einem Unternehmen tätig ...


    Mit freundlichen Grüßen, Maria!

  • Hallo Maria,


    mit einer Vollanerkennung des Diploms als 1. Staatsexamen musst du in NRW erstmal ins Referendariat - entweder berufsbegleitend oder ganz regulär. Genauere Auskünfte kann dir die Bezirksregierung geben, bei der du dich bewirbst bzw. die, die dir dein Diplom anerkannt hat.
    Die Anerkennung gilt für eine bestimmte Schulart (entweder Gymnasium/gesamtschule ODER Berufskolleg). An der entsprechenden Schulform musst du auch das Ref ableisten. Anschließend, also mit zweitem Staatsexamen bist du da flexibler und kannst auch an die andere Schulform (eine Bekannte von mir hat ihr Ref am Gymnasium gemacht und unterrichtet jetzt an einem Berufskolleg).

  • Damit kann ich doch ganz regulär auch OBAS machen. Dafür habe ich mir das damals doch anerkennen lassen, um als Seiteneinsteiger anzufangen. Vgl. Nr. 2.4.4 des Einstellungserfasses, S. 9/10 hier: http://www.schulministerium.nr…s_22_12_2009_Original.pdf


    Beispiel aus einer Anzeige:
    Die Stelle ist für Bewerber/innen mit einer Ersten Staatsprüfung oder einer Vollanerkennung einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II für folgende Fächer geöffnet (Nr. 2.4.4 des aktuellen Einstellungserlasses): Fach 1: Mathematik Fach 2: beliebig


    Die Frage ist gilt das auch für sowas?


    Die Stelle ist für Bewerber/innen mit einer Ersten Staatsprüfung oder einer Vollanerkennung einer Ersten Staatsprüfung für ein berufsbildendes Lehramt für folgende Fächer geöffnet (Nr. 2.5.4 des aktuellen Einstellungserlasses): Fach 1: Maschinentechnik Fach 2: beliebig Fach 1: Englisch Fach 2: beliebig Fach 1: Mathematik Fach 2: beliebig


    Oder sollte ich die Stundenanzahl z. B. einzeln nachweisen (was ja eigentlich schon mit der Vollanerkennung erfolgt ist) nach diesem hier?


    Die Stelle ist für Bewerber/innen ohne entsprechende Lehramtsbefähigung geöffnet, die eine wissenschaftliche Hochschulabschlussprüfung für folgende oder affine Fächer abgelegt haben (Nr. 2.4.5 des aktuellen Einstellungserlasses):
    Fach 1: Mathematik Fach 2: beliebig

    Mit freundlichen Grüßen, Maria!

    Einmal editiert, zuletzt von msel ()

  • Mit einer Anerkennung für Gymnasium/Gesamtschule kannst du dich formal nicht am Berufskolleg bewerben.


    Du kannst sie aber eintauschen. Dann musst du versichern, dass du sie nirgendwo anders benutzt hast, gibst sie wieder ab und bekommst eine Anerkennung für's Berufskolleg.

  • Tja, die Geschichte mit der Anerkennung wurde ja zum letzten November wieder abgeschafft. Somit kannst du dich z.B. auf solche Stellenanzeigen wie die letzte von dir zitierte komplett ohne Anerkennung bewerben, egal ob für Berufskolleg oder Gymnasium...

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