Strafarbeiten

  • Hallo!


    Mal eine Frage. Ich unterrichte in einer 10. Klasse Religion. Nun geht es auf die Sommerferien zu & der Abschluss steht bevor. Einige der 10. Klässler meinen nun, das Ganze wäre gegessen und sie müsste nichts mehr tun, geschweige denn, sich an Regeln halten.


    In der letzten Stunde kam es also vor, dass ein Schüler Kleingeld zu einem anderen geworfen hat.
    Ich habe ihn direkt angesprochen, ihrn gefragt was das solle und ihm eine Strafarbeit aufgebrummt.
    Er solle sich überlegen, was er da getan hat & einen Aufsatz darüber verfassen, warum man kein Geld oder sonstige Gegenstände durch den Unterricht wirft.
    Er wurde daraufhin patzig und meinte: " Tz.. mache ich eh nicht."


    Nun würde mich interessieren, ob ich ihm, wenn er die Arbeit tatsächlich nicht hat, eine 6 geben darf?
    Oder was macht ihr in solchen Fällen, damit er merkt, dass eine Strafarbeit zu erledigen ist?

  • Eine 6 in Bezug auf was? Die Strafarbeit? Also in BW gäbe es meines Wissens absolut keine Probleme mit einer entsprechenden Note.


    Ich würde die klassische Eskalationsleiter schrittweise nach oben klettern:
    - bei fortgesetzer Arbeitsverweigerung Einbindung des Klassenlehrers,
    - Nachsitzen, Sonderaufgaben, Elterninfo bzw. Gespräch je nach Bedarf
    - wenn keine Einsicht/Besserung >> Einbindung des Schulleiters
    usw.

  • Ja genau. Ich wollte wissen, ob ich ihm eine 6 notieren "darf", wenn er die Arbeit nun wirklich nicht gemacht hat..

  • Zitat

    Original von KatjaK
    Ich wollte wissen, ob ich ihm eine 6 notieren "darf", wenn er die Arbeit nun wirklich nicht gemacht hat..


    Nein, denke ich - Noten sind keine Disziplinierungsmaßnahmen.

    • Offizieller Beitrag

    In Bayern nicht... wie es in RLP aussieht, weiß ich nicht.
    Grundsätzlich würde ich sowas aber auch nicht machen.
    Wenn er die Arbeit wirklich nicht macht, Klassenlehrer und Eltern informieren und den Schüler zur Nacharbeit reinbestellen.

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • Zitat

    Nun würde mich interessieren, ob ich ihm, wenn er die Arbeit tatsächlich nicht hat, eine 6 geben darf?


    Das bezweifle ich. Die Notengebung gilt (bis auf die Kopfnoten) der Leistungsmessung. Die Strafarbeit ist eine pädagogische Maßnahme und steht damit nicht im Dienst der Leistungsmessung. Ich bezweifle, dass man das vermischen darf.


    Aber andere Frage: Was willst Du mit der "6" erreichen? Glaubst Du, dass Du Deine unmotivierten Schüler so "einfängst"? Welches Gewicht hat eine einzelne "6"? Wohl eher gar kein Gewicht. Außer Du sagst: "Diese 6 zählt wie ein Test - oder so." Und das wirst Du kaum durchsetzen können.


    Zitat

    Oder was macht ihr in solchen Fällen, damit er merkt, dass eine Strafarbeit zu erledigen ist?


    1. Erneut in doppelter Ausführung einfordern oder
    2. sofort nachsitzen lassen - am besten am Freitag nachmittag, ab 14 oder 15 Uhr.


    Eventuell
    3. Eltern informieren - aber Vorsicht: Womöglich liegt hier der Grund des Übels.


    Bei erneuter Verweigerung: Klassenlehrer, eventuell Klassenkonferenz, jedenfalls mit Kollegen absprechen.

  • Also bei mir wäre das keine Strafarbeit, sondern eine besondere Lernleistung, die der Schüler zu erfüllen hat, weil er offenbar sonst nicht gelernt hat, sich im Unterricht adäquat zu verhalten.
    Und die wäre dann auch entsprechend zu benoten, d.h. keine erbrachte Leistung = 6.
    Das Fach ist doch wohl hoffentlich versetzungsrelevant.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Steff, ich glaube, die Frage nach Versetzungsrelevanz stellt sich nicht, da es sich wohl um Abgänger handelt, die mit dem Thema Schule durch sind, wenn ich es richtig verstanden habe.
    Wir haben das gleiche Problem hier ab Mai/Juni mit unseren iertklässlern...

  • Zitat

    Original von unter uns
    Das bezweifle ich. Die Notengebung gilt (bis auf die Kopfnoten) der Leistungsmessung. Die Strafarbeit ist eine pädagogische Maßnahme und steht damit nicht im Dienst der Leistungsmessung. Ich bezweifle, dass man das vermischen darf.


    Deine Argumentation klingt logisch und überzeugt mich. Insofern nehem ich meine Aussage bezüglich BW zurück.

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