Zeugnisse 1. Sj-Rückseite Rechtsbehelfsbelehrung?

  • Hallo,

    gehört auf die Rückseite der Zeugnisse im 1. Sj. eine Rechtsbehelfsbelehrung? Ist ja eigentlich Quatsch, weil es da doch eh nicht um Versetzung geht, oder?

    LG PAJ

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