gehört auf die Rückseite der Zeugnisse im 1. Sj. eine Rechtsbehelfsbelehrung? Ist ja eigentlich Quatsch, weil es da doch eh nicht um Versetzung geht, oder?
auf sämtlichen Zeugnissen der Grundschule ist eine Rechtsbehelfsbelehrung offenbar nicht vorgesehen. Erst die Entscheidung über einen erfolgten Prognoseunterricht nach Klasse 4 wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.