Berechnung des Elterngeldes

  • Hallo!
    Ich habe folgendes Problem: Meine Tochter wurde am 13.3.10 geboren. Nun wurde mein Elterngeld auf der Grundlage der Monate Januar-Dezember 09 berechnet, obwohl es ja heißt, die 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes werden zugrunde gelegt. Die Begründung: Bezug von Mutterschaftsgeld, bzw. Dienstbezügen in den Monaten Januar und Februar 2010 (Mutterschutz). Natürlich habe ich weiter Dienstbezüge erhalten. Aber ist diese Berechnung so richtig? Das Ärgerlich ist auch, dass im Januar und Februar meine Bezüge an Höchsten waren, da ich aufgrund meiner Heirat (bereits Oktober 09) die Steuerklasse gewechselt habe.
    Versteht das jemand und kann mir helfen? Danke!

  • Bist du Beamtin? Wenn ja, ist es definitv falsch, dann müsstest du dir noch mal dne Wortlaut angucken, denn nur Monate mit Mutterschaftsgeld dürfen außen vor gelassen werden.
    Wenn nein ist es richtig, da die wie oben erwähnt außen vor gelassen werden müssen!


    Da du aber sagst, dass die Bezüge höher waren durch die neue Steuerklasse dürftest du Beamtin sein, dann hat sich die Elterngeldstelle falsch verhalten.


    Siehe dazu §2, Absatz 7, Satz 4 (?)


    Zitat

    Unberücksichtigt bleiben auch Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat oder in denen während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist.

  • Ja, ich bin Beamtin und das habe ich der Sachbearbeiterin auch schon mehrmals gesagt, aber sie wollte nicht verstehen...Ich habe mir das Gesetz auch schon so oft durchgelesen, ich verstehe es so, dass man eigentlich davor geschützt werden soll, ein zu geringes Druchschnittseinkommen errechnet zu bekommen, da ja das Mutterschaftsgeld u.ä. in der Regel niedriger als das normale Einkommen ist, oder? Bei mir wäre ja auch das Gegenteil der Fall.

  • Zitat

    Original von petti
    Ja, ich bin Beamtin und das habe ich der Sachbearbeiterin auch schon mehrmals gesagt, aber sie wollte nicht verstehen...Ich habe mir das Gesetz auch schon so oft durchgelesen, ich verstehe es so, dass man eigentlich davor geschützt werden soll, ein zu geringes Druchschnittseinkommen errechnet zu bekommen, da ja das Mutterschaftsgeld u.ä. in der Regel niedriger als das normale Einkommen ist, oder? Bei mir wäre ja auch das Gegenteil der Fall.


    Nein, das müßte geneuao hoch sien, dass ist aber nicht entschiedend, denn Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung somit wäre kein Einkommen aus Erwerbstätitgkeite vorhanden und das eben damit niedriger.


    Wenn die Sachbearbeiterin dies nicht verstehen will, dann Widerspruch einlegen mit Hinweis auf den Paragraphen und darauf hinweisen, dass du auch klagst, weil sowohl Gesetz als auch Richtlinien (http://www.fluechtlingsinfo-be…MFSFJ_Richtlinie_BEEG.pdf S. 52) eindeutig sind. Und du zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichst, weil gegne die Bearbeitungsrichtlinien verstoßen wird!


    DAs sollte eigentlich reichen, wenn nicht, dann ist da jemand vergnügungssüchtig und ich persönlich würde klagen und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen!

  • Zitat

    1) Mutterschaftsgeld, das der Mutter nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte für die Zeit ab dem Tag der Geburt zusteht, wird mit Ausnahme des Mutterschaftsgeldes nach § 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes auf das ihr zustehende Elterngeld nach § 2 angerechnet. Das Gleiche gilt für Mutterschaftsgeld, das der Mutter im Bezugszeitraum des Elterngeldes für die Zeit vor dem Tag der Geburt eines weiteren Kindes zusteht. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 des Mutterschutzgesetzes sowie für Dienstbezüge, Anwärterbezüge und Zuschüsse, die nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote zustehen. Stehen die Leistungen nach den Sätzen 1 bis 3 nur für einen Teil des Lebensmonats des Kindes zu, sind sie nur auf den entsprechenden Teil des Elterngeldes anzurechnen.


    Was bedeutet in diesem Zusammenhang "anrechnen"? Oder bezieht sich das nur auf die Zeit nach der Geburt? ?(
    Danke!

  • Hallo Petti,


    als Beamtin erhälst du kein Mutterschaftsgeld! Du bekommst ja deine normalen Bezüge weiter vom LBV! Mutterschaftsgeld würdest du nur bekommen, wenn dein Gehalt gekürzt wird. Das Mutterschatsgeld fängt dann diese Kürzung auf.
    Sag das deiner Sachbearbeiterin! Du bist auf jeden Fall im Recht. Wenn dein Kind im März 2010 geboren ist, dann werden die Gehälter von März 2009 bis enschleißlich Februar 2010 als Grundlage für das Elterngeld genommen.


    Ich habe damals mein Elterngeld online beantragt. Dort habe ich auch angegeben, dass ich kein Mutterschaftsgeld erhalten habe. Vielleicht ist/war das dein Fehler? Hast du vielleicht angegen, dass du Mutterschaftsgeld erhalten hast?

  • Liebe Susannea, liebe(r) Marigor,
    vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe bestimmt 10x gesagt, dass ich kein Mutterschaftsgeld erhalten habe und sogar eine Bestätigung meiner (privaten!) Krankenversicherung beigefügt! Ich habe auch gerade noch mal einen Elterngeldrechner genutzt und er kommt auf rund 50 Euro mehr!Ich werde das schriftlich einreichen!
    Viele Grüße, Petti

  • Zitat

    Original von petti
    Liebe Susannea, liebe(r) Marigor,
    vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe bestimmt 10x gesagt, dass ich kein Mutterschaftsgeld erhalten habe und sogar eine Bestätigung meiner (privaten!) Krankenversicherung beigefügt! Ich habe auch gerade noch mal einen Elterngeldrechner genutzt und er kommt auf rund 50 Euro mehr!Ich werde das schriftlich einreichen!
    Viele Grüße, Petti


    Ja, das musst du auf jeden Fall tun, denn du musst dem Bescheid Widersprechen innerhalb der Widerspruchsfrist!


    Und ja, es bezieht sich nur auf die Zeit nach der Geburt. Da wird dann eben nur Elterngeld gezahlt nach der Geburt, wenn du keines oder weniger Bezüge hast!

  • anscheinend ist elterngeld-berechnung bei beamten eine schwierige angelegenheit :rolleyes:


    wir haben damals - kind wurde im juli 2007 geboren - ein gutes halbes jahr auf eine korrekte abrechnung gewartet und immer wieder beschwerden eingereicht. eine wahre wonne.


    hoffe, das geht dieses mal schneller. euch viel erfolg!

  • Zitat

    Original von FrauBounty
    anscheinend ist elterngeld-berechnung bei beamten eine schwierige angelegenheit :rolleyes:


    wir haben damals - kind wurde im juli 2007 geboren - ein gutes halbes jahr auf eine korrekte abrechnung gewartet und immer wieder beschwerden eingereicht. eine wahre wonne.


    hoffe, das geht dieses mal schneller. euch viel erfolg!


    Nee, das lag nicht nur an Beamten, in 2007 (mein Kind ist im januar geboren) waren sie komplett überfordert, denn viele hatten weder Gesetze noch Bearbeitungsrichtlinein zu Ende gelesen ;)


    UNd gings ähnlich, wobei ich ihr gleich die Zeile in ihrer Vorschrift nennen konnte und sies dann auch begriffen hat.

  • *g* das auch... bei uns kam dann noch ne umstellung der zuständigkeiten dazu. die anträge stellt man ja nun bei der stadt, meine ich.


    aber sowas wie, dass sich ein beamtengehalt aus mehreren komponenten zusammen setzt, die regelmäßig auftauchen... das war schon ne harte nuss für meine sachbearbeiterin :rolleyes: ;)

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