Altersgrenze Verbeamtung 45 vor oder nach Referendariat

  • Hallo,


    ich habe hierzu wiedersprüchliche Angaben erhalten. Eigentlich sagen alle Lehrer, die ich bisher gefragt habe, dass ich das 44 Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf um noch verbeamtet zu werden, wenn ich mit dem Referendariat fertig bin und eine Planstelle antrete.


    Ich habe aber auch schon von jemandem im KM gehört, dass es reicht, wenn ich mit 44 das Referandariat antrete.


    Was stimmt denn nun? Bei mir wirds knapp und eine Reserve wäre schon beruhigend.


    Wie ist das Prozedere denn mit den Verbeamtung (wenn ich mal davon ausgehe, dass meine Fächer - zumindest das Zweitfach gesucht sind)? Ich habe schon von einigen gehört, dass sie erst mal nur eine Angestelltenstelle bekommen hatten. Das wäre für mich fatal, da ich dann zu alt bin.


    Danke und VG!
    Studi01

  • Hallo Studi01,


    meine Information ist auch, dass nicht der Dienstantritt des Referendariats ausschlaggebend ist, sondern der Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe (StR/StRin, früher z.A.).


    Die Begründung war immer, dass das Beamtenverhältnis auf Wideruf nach dem Referendariat ja automatisch endet udn nicht direkt in das Beamtenverhältnis auf Probe übergeht.


    Von welcher Stelle im KM haben Sie denn die Information?


    Viele Grüße
    SL

    Einmal editiert, zuletzt von -SL- ()

  • SL schreibt:

    Zitat

    dass nicht der Dienstantritt des Referendariats ausschlaggebend ist, sondern der Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe (StR/StRin, früher z.A.).


    So ist es m.W. überall in der BRD (in NRW 100prozentig).


    In NRW zählt de facto der Antritt der Planstelle (damit geht bei Vorliegen der Voraussetzungen quasi automatisch die Verbeamtung auf Probe einher)

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