Haftpflichversicherung für Schullandheim-Aufenthalt

  • Hallo, an alle Leser,


    ich habe gerade mit Schrecken festgestellt, dass wohl nicht alle Kinder, die ab Dienstag nächster Woche an einem Schullandheim-Aufenthalt teilnehmen, eine private Haftpflichtversicherung haben.


    Nun war ursprünglich geplant, in so einem Fall eine Gruppenversicherung abzuschließen, aber irgendwie ist das untergegangen in den letzten Tagen.


    Wie kann ich jetzt vorgehen, brauche ich wirklich dringend diese Versicherung, wenn ja, hat jemand Tipps wo man das günstig bekommt und vor allem, wie kann ich das nun so schnell noch organisieren? 8o


    Fühle mich gerade etwas hilflos.. ?( und bin für alle Tipps dankbar.

  • Interessante Frage - an sowas hatte ich bisher noch nie gedacht, hab's aber auch nie benötigt.


    In Baden-Württemberg schließen die Schüler meist zu Beginn des Schuljahres die Schülerzusatzversicherung ab - Kostenpunkt 1 € pro Nase.
    Darin ist eine Haftpflicht- und Unfallversicherung enthalten.


    Falls keine Haftpflichtversicherung besteht:
    Sobald ein Schüler im Schullandheim etwas beschädigt, ist dieser dafür verantwortlich. Du als Lehrer nur, falls du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. In diesem Fall greift jedoch der Schutz des Dienstherrn, weil es eine schulische Veranstaltung ist. Kritisch wird es, falls du als Lehrer deiner Aufsichtspflicht vorsätzlich nicht nachgekommen bist. (z.B. indem du mit dem begleitenden Kollegen die Schüler ohne Aufsicht lässt und ihr beide euch die Kante gebt... dann könnte es im Fall des Falles teuer werden)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Meine "Stamm"Jugendherberge ist haftpflichtversichert, haben dort mal einen Schrank kaputt gemacht, Familie wollte ihre Haftpfl. benutzen, aber Herbergsvater sagte, die JH sei verischtert...

  • Danke Euch beiden für Eure rasche Antwort. Das beruhigt mich ja nun schon ein wenig.


    Komisch, dass bei uns hier in Bayern immer darauf hingewiesen wird, dachte nämlich eigentlich auch gerade vorhin, dass eben doch die Eltern schließlich für die Kosten aufkommen müssen.


    alias


    Ich sehe schon, dass ich mir mit dem begleitenden Kollegen nun nicht die Kante geben kann. :D :P


    Ist sonst noch jemand hier, der dazu was sagen kann?

  • Man sollte hier keine Panik verbreiten:


    Grundsätzlich haften Minderjähirge nach Vollendung des siebten Lebensjahres selbst für den von ihnen angerichteten Schaden.


    Aufsichtspflichtige haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben. Diese ist immer vom individuellen Entwicklungsstand des Kindes abhängig. Sonst könnten ja auch Eltern ihre Kinder niemals alleine aus der Wohnung lassen, wenn die Eltern für jeden Schaden, den das Kind verursacht, zur Verantwortung gezogen werden könnten.


    Und im Falle des Falles trifft die Haftung wirklich zuerst den Dienstherrn (wie alias richtig angemerkt hat). Nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der aufsichtspflichtigen Lehrkraft kann dieser bei der Lehrkraft Regress nehmen.


    Fazit für eine Lehrkraft: Jüngere Kinder müssen stärker beaufsichtigt werden als ältere Kinder. Und bekannte "Rabauken" stärker als die "Pflegeleichten". Wobei man sich bei ersteren ernsthaft die Frage stellen sollte, ob man sie auf eine Schulfahrt mitnimmt. Ansonsten gesunden Menschenverstand walten lassen und lieber eine eigene Diensthaftpflicht abschließen, z.B. über einen Berufsverband. Schließlich ist man als Lehrkraft nicht dafür verantwortlich, wenn die Eltern der Kinder keine Haftpflichtversicherung für sich selber und ihre Kinder abschließen wollen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

Werbung