Formfehler in UPP

  • ich weiss ein sehr leidiges Thema...
    aber wisst ihr zufällig, ob die "Vornoten" am Tag der UPP dem Prüfling bekannt sein müssen und wie das ist mit dem Statement zur Stunde. Der Prüfling redet und der Vorsitzende fällt ihm ins Wort und sagt " Herr XY wir wollen hier nicht über die Stunde diskutieren, wir wollen Informationen zur Lerngruppe die für uns relevant srin könnten!". Ist damit nixht das Statement unterbrochen/abgebrochen worden und somit ein Formfehler begangen worden ??

  • Zum Statement kann ich dir sagen, dass das so in Ordnung ist. Das Statement spielt keine wesentliche Rolle mehr bei der Notenfindung, du müsstest es auch gar nicht halten. Was die Vornoten angeht, weiß ich es nicht - hast du nochmal in die OVP geschaut, ob da was drinsteht?

  • uns wurde im seminar immer gesagt, dass ich mit dem statement nach der stunde alles noch mal rausreissen kann.. seit wann ist das anders ???

  • Das Statement kann der LAA halten - es ist aber nicht mehr zur Notenfindung relevant! In unserem Seminar wissen die LAA die Vornoten. Aber ruf doch mal das zuständige Prüfungsamt an! Die müssen es doch wissen! Andererseits ändert die Kenntnis der Noten doch nix an den Noten der UPP, oder??

  • Nein natürlich nicht direkt sondern nur indirekt. Man könnte wissen worauf man sich besser vorbereiten muss.
    In der UPP von der ich rede ist definitiv etwas schiefgegeangen. abgesehen von der unlogischen Notenfindung stehen noch andere Zweifel an einer gerechten Prüfung in Raum. Jetzt stellt sich die Frage, ob schon die eine nicht bekannte Vornote reichen würde um einen Formfehler zu begründen oder das abgewürgte Statement....denn wir alle Wissen, dass es schier unmöglich ist etwas anderes anzufechten auch wenn es so offensichtlich ist wie in diesem FAlle

  • Es haben aber doch immerhin 3 Leute an der Notenfindung mitgearbeitet, das hieße ja, dass drei Leute eine Ungerechtigkeit getragen hätten.
    Das Statement kann schon etwas bei der Notenfestsetzung 'retten'. Ich habe z.B. die Noten für meine Stunden bzw. das, was ich hätte anders machen können, durch meine wie es hieß sehr gute Reflexion hochsetzen können. Die Vornoten sind einem der Prüfer ja in jedem Fall bekannt, da er ja ein Seminarvertreter ist. Offiziell werden die Noten glaube ich nicht auf den Tisch gelegt, nur wenn es um die Frage geht, ob jemand nun tatsächlich durchfällt.

  • Nein ich denke nicht dass es zwingend auf Ungerechtigkeit beruht sondern aus einem nicht begründetem und nicht ausgesprochenem VErdacht... deswegen das Statement, dass nicht zu ende geführt werden dürfte und der Komentar "wir wollen nur was über die LErngruppe wissen". In den Hinweisen für die Prüfer steht im Übrigen, dass das Statement bei der Notenfindung berücksichtigt wird.

  • also in nrw ist das statement nicht zur notenbegrüdnung relevant. so darf es auch nicht im protokoll zur notenbegrüdnung auftauchen, hast du das protokoll schon eingesehen???

  • Nein habe ich noch nicht nur vorlesen lassen...
    von der Begründung die genannt worden sind kann eigentlich nicht auf die Note geschlossen werden....Experiment an der falschen Stelle und eine angeblich unterforderung der Schüler (obwohl fast alle Probleme hatten).
    In den Richtlinie für die PRüfer steht allerdings, dass das Statement zur Notenfindung hinzugezogen werden kann.

  • Wo hast du denn diese Richtlinie gefunden? Ich kenne sie nicht!


    Du suchst nach einem Grund die Prüfung bzw. Noten anfechten zu können - richtig??? Also eine Unkenntnis der Vornoten ist definitiv kein Grund! Das Statement geht nicht in die Bewertung ein! Da bin ich mir sehr sicher. Falls du dich nicht gerecht benotet fühlst, kannst du wohl nur beim Prüfungsamt die schriftliche Begründungen für die Noten einsehen und schauen, ob du da etwas findest, was vor Gericht angezweifelt werden kann. Eine "gefühlte" Ungerechtigkeit wirst du kaum belegen können. Bist du denn überhaupt durchgefallen??
    Dennoch - alles Gute für dich!

  • steht so in den richtlinien für die Prüfer auf den seiten vom Landesprüfungsamt einsehbar.... derjenige ist durchgefallen wegen dem fach durch eine ungünstige vornote, die laut FL auf 2 benoteten Ubs beruht.. 3 waren 2 beratend und den fünften konnte er auch nur beratend betrachten da es dort um ein stationenbetrieb ging

  • Ganz ehrlich - und das ist mein letzter Beitrag - ich verstehe das nicht, was du schreibst! Für eine Endnote und für die Zulassung zur prüfung brauchst du 5 bewertete UB pro Fach! Und warum ein Stationenbetrieb nur beraten werden kann, verstehe ich auch nicht! Sorry!


    LG Sturz

  • Das ist auch was was ich nicht verstehe und alles zusammen macht die ganze geschichte etwas komisch..... es waren 5 ubs aber im nachhinein hiess es dass nur 2 benotet waren.. irgendwas stinkt zum himmel und wir würden das gerne packen können

  • Zitat

    Original von Ronia77
    aber wisst ihr zufällig, ob die "Vornoten" am Tag der UPP dem Prüfling bekannt sein müssen


    Mein Seminarleiter hat damals gesagt, dass die UPP offiziell keine Abschluss-, sondern eine ausbildungsbegleitende Prüfung sei, somit also auch nach der UPP noch UBs möglich seien.
    Nachgelesen habe ich das nie, aber wenn das so stimmt (er kannte sich gut mit Vorschriften aus), kann es ja keinen Zwang geben, dass die Vornoten bekannt sein müssen.

  • ich weiss grade nicht weiter, ich finde es so ungerecht wie er behandelt worden ist und würde gerne helfen. So viele Singe die echt zum Himmel stinken aber irgendwie die Angst, dass es nichts klappt.

  • sehe ich das richtig, dass es nicht um DICH, sondern um einen anderen Menschen geht, dem dies passiert ist? Also warst du auch nicht dabei, als das Protokoll verlesen worden ist???


    Dann wäre ich ganz vorsichtig. Die Wahrnehmung eines Prüflings ist verständlicher Weise in dieser Situation sehr eingeschränkt...von daher würde ich das mit großer Vorsicht betrachten...


    Die einzelnen UBs müssen auch nicht explizit benotet worden sein...das ist alles etwas merkwürdig...

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