Frage zur Verbeamtung

  • Zitat

    Problematisch dürfte es aber dann werden, wenn das 1. Staatsexamen auf Grund eines FH-Diplomes anerkannt worden ist.


    In NRW gibt es für einen FH-Abschluß maximal eine Teilanerkennung. Damit muss dann das 2. Fach und die Didaktik nachstudiert werden. Danach startet man in OBAS und ist wieder gleichgestellt.


    Insgesamt sehe ichs aber ähnlich: OBAS endet mit 2. Staatsexamen. Man ist dann Studienrat/rätin, also dem LA-Absolventen gleichgestellt und damit muss auch ein Wechsel in andere BL möglich sein. Ich habe jedenfalls in meinem Vertrag keinen Passusu stehen, dass ich nach OBAS erstmal X Jahre in NRW bleiben muss.

  • Es ist zwar theoretisch die Möglichkeit gegeben, in Hessen bis 50 Jahren verbeamtet zu werden, allerdings wurde uns im Quis gesagt, daß wir nicht davon ausgehen sollten, daß eine Verbeamtung als Quereinsteiger erfolgen wird. Es müssen wohl noch gewisse Gesetze dafür geändert werden. Und ob das erfolgt, steht in den Sternen.

  • Ein paar konkretere Formen hat die Verbeamtungsmöglichkeit in Hessen für Quereinsteiger inzwischen angenommen. In trockenen Tüchern ist aber noch nichts. Es soll bei der Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HlbG) eine Sonderregelung formuliert werden, so dass ab Sommer 2011 verbeamtet werden könne.
    Das HlbG selbst ist im Anhörungsverfahren.

  • Hallo Sissymaus und @all,


    ich bin von der damaligen OVP-B ausgegangen. Um jetzt als FH-Absolvent in die OBAS zu kommen muss natürlich das 2. Fach (an einer Uni) nachstudiert werden. Somit ist der "letzte" Abschluss des 1. Staatsexamens an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegt worden.


    Ob aber das 1. Staatsexamen für BEIDE Fächer (Ausnahme Kunst/Musik LA Gym.) an einer Uni abgelegt werden MUSS sollte ggf. geklärt werden. Ein FH-Absolvent mit Teilanerkennung hätte nach bestandenem Ref (via OBAS) ja "nur" ein Fach des 1. Staatsexamens an einer Uni abgelegt.


    Wie schon weiter oben erwähnt, ist für eine VERBEAMTUNG das 1. Staatsexamen nicht unerheblich! Um als "normaler" Angestellter in einem anderem BL arbeiten zu können ist die "Art" des 1. Staatsexamens nicht so wichtig. Hier zählt dann hauptsächlich die Lehrbefähigung also das 2. Staatsexamen (was man aber nicht ohne das erste Examen bekommt).


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  • Zitat

    Original von Luke123
    Ein paar konkretere Formen hat die Verbeamtungsmöglichkeit in Hessen für Quereinsteiger inzwischen angenommen. In trockenen Tüchern ist aber noch nichts. Es soll bei der Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HlbG) eine Sonderregelung formuliert werden, so dass ab Sommer 2011 verbeamtet werden könne.
    Das HlbG selbst ist im Anhörungsverfahren.


    Hallo Luke, das ist sehr interessant, was du schreibt. bzgl. Novellierung im Sommer 2011, woher hast du deine Informationen?

  • Ein Leitender Beamter des HKM hatte mir im Sommer bereits angekündigt, dass eine Änderung der Rechtslage bzgl. der Verbeamtung von Quereinsteigern geplant sei.


    Dass dies nun durch die Einführung einer Sonderregelung im HlbG geschehen soll, habe ich u.a. hier gelesen (dies wurde mir vom HKM auch bestätigt):
    http://www.hphv.de/hphv/posts/…rll-september-2010233.php

    Und hier ist der Gesetzesentwurf: http://www.dlh-mr-bid.de/HLbG-Nov.pdf
    Die entsprechende Regelung lautet: § 3 Abs. 4
    "Wer die einem Lehramt gleichgestellte Qualifikation im Rahmen einer berufsbegleitenden Qualifizierung erwirbt, erlangt zugleich auch die dem jeweiligen Lehramt entsprechende Befähigung für die Laufbahnen der Lehrkräfte des gehobenen oder des höheren Dienstes.“


    Jetzt müssen die das "nur" noch endlich "gebacken" kriegen. Von Seiten der GEW gibt es wohl keinen Widerstand. Abwarten!!

  • Zitat

    Original von Sissymaus
    [QUOTE]PMan ist dann Studienrat/rätin, also dem LA-Absolventen


    sorry, das ist man leider nicht automatisch! Wenn man nicht mehr verbeamtet werden kann, bleibt man L.i.A. (Lehrer im Angestelltenverhältnis), auch wenn man ein 2. Staatsex. hat!

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Hallo Luke123,
    hört sich ja ganz gut an, dass das HKM überhaupt darüber nahdenkt, den Quereinsteigern in Hessen die Verbeamtung zu ermöglichen.
    Weißt du vielleicht, wann die Gesetzänderung in Kraft treten soll bzw. wann darüber entschieden wird?


    Gruß

  • Hallo Limlom,
    tja, angeblich soll ja ab Sommer 2011 verbeamtet werden können. Zum Stand das Gesetzgebungsverfahrens selbst kann ich nichts sagen, habe noch nichts konkretes gefunden...Ich schaue immer mal auf den Seiten des Hessischen Landtags nach und da gab noch nichts konkretes.
    Viele Grüße, Luke

  • Für alle hessischen Quereinsteiger: Heute kam die Nachricht, dass "der Entwurf zur Neufassung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes am Montag vom Kabinett verabschiedet worden ist. Damit kann das Gesetz nun Anfang Februar offiziell zur Ersten Lesung in den Landtag eingebracht werden. Geplant ist, dass es zum 1. August 2011 in Kraft tritt." Na endlich, es scheint weiter zu gehen!


    http://www.kultusministerium.h…45-901b-e592-697ccf4e69f2

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