Mündliche Noten

  • Ich habe immer noch Probleme bei der Bewertung der mündlichen Leistung im Unterricht ?(
    Deshalb habe ich in der Notenbildungsverordnung mal wieder nachgelesen (Baden-Württemberg) und zu meinem Erschrecken festgfestellt, dass es nur folgende 4 Noten gibt: sehr gut, gut, befriedigend und unbefriedigend...
    Was ist dann aber unbefriedigend für eine Ziffernnote?
    Ich habe eine heftige Klasse im BVJ und verteile regelmäßig 5er und 6er im Mündlichen (z.B. für (echtes) Schlafen im Unterricht oder permanente Leistungsverweigerung bzw. auch noch Störverhalten...)
    Jetzt weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll.
    Wer kann mir weiterhelfen? Woe handhabt ihr dieses Problem in Sek I oder II?
    Freue mich über eure Tipps...

  • Wenn ich die Verordnung richtig verstehe, gibt es einen Unterschied zwischen Leistngsnote und Verhaltens- und Mitarbeitsnote.


    Unter "Leistung" fallen sowohl schriftliche als auch mündliche Beiträge, die ganz normal von 1 bis 6 bewertet werden können. Bei Schlafen im Unterricht gibt es keine mündliche Beiträge (Schnarchen ist oft inhaltlich am Thema vorbei), also Leistungsnote 6.


    "Verhalten und Mitarbeit" ist die Bereitschaft, etwas zum Thema beitragen zu wollen und die Mitschüler z.B. beim Lernen zu unterstützen und nicht zu stören. Beim Schlafen und beim Stören des Unterrichts ist diese Bereitschaft nicht gegeben, bedeutet also die Mitarbeitsnote 4.


    Beide (Gesamt-)Noten erscheinen getrennt auf dem Zeugnis, die 4 wird also nicht mit der 6 verrechnet.


    À+

  • Unter § 5 stehen die Leistungsnoten, unter § 6 die Noten für Verhalten und Mitarbeit.
    Mitarbeitsnoten gehen bis 4 - das ist auch die schlechteste Note, was ein Schüler im Zeugnis bekommen kann.
    Diese Note kannst du einem Schüler geben, der im Unterricht schläft.


    Das heißt aber nicht, dass er damit auch eine schlechte mündliche Note hat.


    Die mündliche Note wird (zumindest in der Unter- und Mittelstufe, es gab hier ja unlängst ein Urteil, allerdings für NRW) gegeben für die mündlichen Leistungen, die ein Schüler erbringt - nicht für die, die er nicht erbringt.


    Quasi auf Umwegen kannst du auch Störverhalten mit mündlichen Noten bewerten (auch wenn's fies ist):
    Ein Schüler quatscht mit seinem Nachbarn, während du etwas erklärst.
    Du sprichst ihn an und forderst ihn auf, das von dir eben Gesagte in eigenen Worten zu wiederholen.
    Dann kommt von ihm ein "Ääääähm...." und sonst nix.
    Das ist eine mündliche Leistung, die du bewerten kannst.


    Ich erkläre Schülern am Anfang des Schuljahres immer, dass es zwei Möglichkeiten der mündliche Note gibt:
    Sie sagen von sich aus was, indem sie sich melden und dran kommen.
    Das hat den Vorteil, dass sie den Zeitpunkt der mündlichen Note bestimmen können.
    Wenn sie das nicht tun, bin ich, weil ich mündliche Noten brauche, irgendwann gezwungen, sie aufzurufen. Und wenn sie Pech haben, wissen sie dann die Antwort auf die jeweilige Frage nicht.
    Deshalb ist es immer besser, aktiv mitzuarbeiten, nicht nur für die Mitarbeits-, sondern auch für die mündliche Note.

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