Sicherheitsbeauftragter

    • Offizieller Beitrag

    Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter an einer Grundschule (NRW)?
    Ist es mehr als nur Feueralarmprobe und Unfallmeldungen?
    Wir haben ja nichts mit chemischen Experimenten zu tun und auch keinen Werkraum. Gehören Arbeits- und Gesundheitsschutz auch dazu? Aus den mir vorliegenden Umschreibungen geht das nicht eindeutig hervor.


    Talida

  • In der Praxis sind es wohl meist diese beiden Punkte. Es gibt noch einmal im Jahr so einen Sicherheitsbericht, aber den hab ich tatsächlich nie gesehen. Dann gibt es manchmal so Schulbegehungen, bei denen man ggf. dabei ist. Falls du die Aufgabe übernimmst, rate ich dir mal so eine Fortbildung beim Unfallverband zu machen, die ist ganz nett und du lernst vor allem, was alles NICHT deine Aufgabe ist, auch wenn Schulleiter sich das mal so überlegen :rolleyes:


    LG
    Britta

    • Offizieller Beitrag

    Danke Britta!
    Ich habe heute schonmal viel Zettelkram zum Lesen bekommen. Einiges muss ich dann wohl unterschreiben. Nun hab ich irgendwo gelesen, dass es für diese Tätigkeit eine Verfügungsstunde gibt. Oder gilt das nur für weiterführende Schulen?

  • Hallo Talida,


    nee, üblich ist für diese Aufgabe leider keine Deputatstunde. Das macht man "so nebenher". Es ist eine von vielen Aufgaben, die früher mal Schulleitungsaufgaben waren und nun fleißig an alle KollegInnen delegiert werden. :D Da ist noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht - da kommt noch viel mehr, was wir dann ohne Deputat so nebenher noch machen dürfen.


    Gruß venti 8)

  • Hallo Talida,
    zusätzlich auch noch die Verbandskästen und den Erste Hilfekasten in der Schule überprüfen und die Unfallmeldungen unterschreiben. Wichtig finde ich aber auch, dass die Hausmeister auch Sicherheitsbeauftragte sind. So habe ich mit der gesamten baulichen Struktur nichts zu tun.
    Außerdem müssen die KollegInnen einmal im Jahr geschult werden. D.h. zum Beispiel auf Sicherheitsvorkehrungen beim Sportunterricht hingewiesen werden, der Ablauf beim Notfall (Feuer, Amoklauf, etc.) besprochen werden. Das muss dann auch im Protokoll vermerkt werden.


    Ach so, Kerzen dürfen nicht mehr aufgestellt werden und eine Lichterkette darf höchstens 24 Watt insgesamt haben. Eigentlich darf man auch wegen des Brandschutzes keine Bilder mehr aufhängen. Aber dann wird eine Grundschule ja echt nur noch ein Kasten, wo nichts Schönes mehr dran ist.


    Liebe Grüße
    Tamina

  • Das ist aber alles (nach Aussage des Unfallverbandes) nicht die Verantwortung des Sicherheitsbeauftragten. Im Grunde muss der Sicherheitsbeauftragte nur die Augen offen halten und die Schulleitung auf nötige Maßnahmen hinweisen, sie muss aber nicht alles selbst erledigen und ist schon gar nicht für die Schulung des Kollegiums zuständig!

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