Beihilfe und Zahnersatz...

  • Hallo, leider habe ich in meiner Schwangerschaft zwei Zähne verloren und benötige nun Zahnersatz. Aus verschiedenen Gründen habe ich mir für 2 Brücken entschieden. Nun habe ich einen Therapieplan, ist natürlich sehr teuer. Bei der Beihilfe (NRW) habe ich nun gelesen, man soll keine Pläne einreichen. Muss ich das dann auf gut Glück abschätzen? Wie ist das bei der PKV?
    Kann mir jemand Erfahrungswerte geben? Oder eine gute Quelle? Vielen Dank schon mal!

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

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  • also, als es um eine kieferotrhopädische behandlung meiner tochter ging, hat die beihilfe trotz ausdrücklicher bitte die prüfung des heilplanes abgelehnt.
    so war es für mich nicht möglich, im voraus sicher zu wissen, was gezahlt wird.
    bei einer krone war es das gleiche.
    du kannst aber anrufen und vorab fragen, auf was du achten musst, was auf keinen fall übernommen wird usw. manchmal sind sie auch hilfsbereit :)
    das haben sie bei mir gemacht, als es um die krone ging.
    und wenn du deinem zahnarzt sagst, dass du schwierigkeiten bei erhöhtem satz bekommst, achtet er vielleicht auch darauf, diesen nur mit ausführlicher begründung zu erhöhen...


    und soweit ich weiß, werden inlays, kronen und brücken in keramik voll übernommen!

  • Vielen Dank für deine Antwort. Und ich habe heute auch nochmal telefoniert und es wurde bestätigt, dass Heilpläne nicht geprüft werden. Es gibt allgemeine Info-Blätter, allerdings steige ich da nicht wirklich durch. Die Kosten meiner Behandlung betragen 3500 euro. Ich schick das jetzt mal zur Krankenkasse und warte ab, was die dann sagen und dann muss ich mich wohl oder übel überraschen lassen, was ich tatsächlich selbst bezahlen muss.

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  • Silke
    Die Kosten für einen Inlay aus Keramik hat bei mir die Beihilfe nicht vollständig übernommen.
    Im Allgemeinen habe ich den Eindruck, dass die Beihilfe dazu neigt, automatisch Zahnarztrechnungen nur unvollständig zu übernehmen, auch wenn der Zahnarzt schon 2-3 Begründungen geschrieben hat.

  • Mir erging es genau wie Laura.
    Werden solche Behandlungen einem gesetzlich Versicherten eigentlich erstattet?
    Es handelt sich ja nicht um eine Behandlung die ich durchführen möchte. Ich muss ja etwas tun.

  • ich rede immer vorher mit dem zahnarzt und sage, dass ich nicht nur privat, sondern auch bei der beihilfe versichert bin und nicht auf unerwartetetn posten sitzen bleiben möchte :)
    bei mir ging es um eine vollkeramikkrone im frontazahnbereich, die voll übernommen wurde.
    jedoch har der zahnarzt keinen posten über das 2,3-fache überzogen.


    mein eindruck ist, dass die beihilfe schon noch mehr übernimmt als nur eine kasse.
    die kfö-behandlung meiner tochter zb wäre mit der kasse gar nicht möglich, da aus deren sicht nicht super akut, während mein jetziger kfo so abrechnet, dass bis auf röntgenaufnahmen der hand... bisher alles übernommenw worden ist!!! :)


    aber ich verstehe euch auch, mich nerven der eigenkostenanteil und die ständigen (zwar meist kleinen, aber immerhin) beträge, die nicht übernommen werden auch sehr und im jahr macht das nicht wenig aus!

  • ach ja, kassenversicherte bekommen soweit ich weiß, ohne zusatzversicherung oft gar keinen keramikzahnarsatz oder nur als verblendung, also innen metall, außen keramik.
    insofern geht es uns schon besser :)

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