nur 1 Lesetest pro Halbjahr?

  • Hallo, ich bin noch im Ref (RLP) u weiß, dass in der GSOrdnung pro Halbjahr 1 Leseverständnistest Pflicht ist.. meine Rektorin meinte aber, man dürfe nich noch mehr schreiben..nur noch mündliche Noten machen (diese soviel man will)..aber stimmt das? wollte noch einen zweiten Lesetest machen, um v. a. den schwächeren SuS ne Cahnce zu geben..der neue Lesetest wäre auch anders aufgebaut als der erste.. Wie macht ihr das?
    Liebe Grüße!

  • Man darf nur einen benoten und das sollte dann eben auch ein ausführlicher Test sein. Unbenotete, kürzere darf man auch schreiben und ehrlich gesagt, finde ich es auch notwendig.

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