• Hallo,


    ich habe mir bei einem Karnevalversand etwas bestellt. Nun möchte ich einen Teil davon wieder zurück schicken. Ein Rücksendeaufkleber ist nicht dabei.


    In den AGB steht folgendes:


    "Hat der Kunde ein Widerrufsrecht, so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung."


    Der Preis der zurückgeschickten Ware ist höher als 40 Euro. Aber was bedeutet das andere Fettgedruckte? Wenn ich die Rücksendekosten nicht übernehmen möchte, muss ich zuerst den Betrag für die Ware, die ich behalten möchte, überweisen und danach erst die restliche Ware zurückschicken? Und dann bekomme ich (hoffentlich) die Versandkosten zurücküberwiesen?
    Ist es also nicht möglich, dass ich gleich die Versandkosten vom Preis der behaltenen Ware abziehe und den Rest überweise?


    Danke für ein paar hilfreiche Infos.

  • Ruf doch dort an und frag, wie es deren Meinung nach gehandhabt werden soll.
    Wenn du noch nicht bezahlt hast, kannst du es doch auch unfrei zurücksenden und den Versender darüber vorab informieren.


    Geld würde ich auf keinen Fall überweisen, dem läufst du doch nur unnötig hinterher.


    Grüße
    Peter

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