Finanzielle Fragen rund um die Schwangerschaft

  • Hallo!
    Ich bin noch nicht schwanger, aber wir wollen bald ein Haus kaufen und planen auch Kinder in näherer Zukunft und deshalb wollte ich mich mal über die finanziellen Aspekte informieren. Es wäre toll, wenn mir jemand die ein oder andere Fragen (oder sogar alle) beantworten könnte :D
    1. WIrd man während des Mutterschutzes (also in den Wochen kurz vor und nach der Geburt) voll weiter bezahlt?


    2. Ich bekomme ich in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes Elterngeld, richtig? (Bin vollzeitbeschäftigt und auch schon Beamtin auf Lebenszeit, in NRW) Es gibt 67%, aber höchstens 1800€, ja?


    3. DIe private KV muss ich während der Elternzeit ganz normal weiterbezahlen vermutlich. Aber bekomme ich auch Beihilfe? Muss das Kind auch in meine private KV oder kann es auch zu meinem Mann in die gesetzliche KV?


    4. Wenn ich 2 Jahre Elternzeit möchte, muss ich das schon gleich nach der Geburt angeben, oder? Ich bekomme dann im 2. Jahr überhaupt kein Geld, oder? Wie läuft das dann mit KV und Beihilfe?


    5. Wenn ich in diesem 2. Jahr Elternzeit wieder schwanger werden würde, wieviel Elterngeld bekomme ich dann?


    Fragen über Fragen.... :rolleyes:?(
    Es wäre toll, wenn mir jemand ein bisschen weiterhelfen könnte!
    Danke schon mal im Voraus!

  • Hallo. Zu deinen Fragen.
    1. ja
    2. auch richtig
    3. private KV läuft ganz normal weiter, man kann einen Zuschuss beantragen, aber da kenne ich mich leider nicht aus!?; während der Elternzeit bekommst du auch dann Beihilfe wenn du unterhälftig beschäftigt bisz (also weniger als 50%. außerhalb der elternzeit geht dies nicht), dein Kind kann sowohl in deine KV als auch in die deines Mannes)
    4. Nein, Du musst Dich nicht sofort festlegen.
    5. keine Ahnung ;)


    Gruß Hasi

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)


  • Ich muss korrigieren.


    zu 2. Es sind nur noch 65% und nur wenn das Familieneinkommen unter 500.00 Euro liegt.


    3. Wo das Kind hinkann liegt daran, wer wieviel verdient, das läßt sich so pauschal nicht beantworten.


    5. Die MOante vom 1. Kidn, wo du Elterngeld bekommen hast werden ersetzt, die restlichen mit einbezogen. SOmit kann es zwischen dem vorherigen Elterngeld + 10% GEschwisterbonus und 300 Euro + 75 Euro GEschwisterbonus liegen!

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