Frage zur Mutterschutzfrist

  • Huhu,


    ich hätte mal wieder (sorry fürs Nerven) ne Frage an die erfahrenen Mamas hier.


    Unsere Kleine ist 2 Wochen vor errechnetem Termin auf die Welt gekommen. Verfallen diese 2 Wochen Schutzfrist nun oder nicht??


    Laut Gesetz werden sie doch hinten angehängt, so dass ich nicht 8 sondern 10 Wochen nach der Geburt habe. Oder habe ich das falsch verstanden?? Meine Schule meint nämlich, dass ich nur die 8 Wochen nach Geburt habe und somit müsste ich nicht Mitte sondern Anfang März wieder den Dienst antreten. Bin gerade etwas ratlos. Was ist denn nun richtig.


    Danke und LG
    flecki

  • Zitat aus dem MuSchG


    "und seit dem Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes am 20.06.2002 auch bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen."


    Quelle: bmfsfj.de


    Ich habe mich das auch schon gefragt, da mein Geb.termin bisher nur grob geschätzt wurde, da sich krankheitsbedingt Periode etc. verschoben hat. Die Ärztin meinte, da wird sicher noch kräftig korrigiert, ist nur blöd, da auf der Bescheinigung für den Arbeitgeber ja nun schon dieser Termin drauf steht.

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • So kenne ich das auch...


    Zum Korrigieren: Mein Termin hat sich auch eine Woche nach vorne verschoben, weil ich das Datum irgendwie verwechselt hatte. Als FA und ich das gemerkt hatten, hat sie mir einfach ein neues Attest ausgestellt, welches ich bei der ADD eingereicht hab.
    Denke, Hasi, das ist bei dir auch möglich.

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