Mehrarbeitsvergütung für Tag der offenen Tür

  • Mich würde interessieren, inwiefern ein Tag der offenen Tür in NRW mit Mehrarbeitsstunden vergütet werden kann.
    Bei uns muss nur ein Teil des Kollegiums erscheinen, da es auch ein Anmeldetag ist. Dafür gibt es aber keine Entlastung in Form von Unterrichtsausfall... X(
    Kann man in dem Fall einen Antrag Mehrarbeitsvergütung stellen oder geht das nur, wenn im klassischen Sinne unterrichtet wird?
     [Blockierte Grafik: http://www.patrickarras.de/schulseite/grafiken/links/LehrerLaempel.jpg]

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens geht das nicht, sondern es zählt zu Zusatzveranstaltungen.
    Könnt ihr nicht auf einer Lehrerkonferenz beschließen, das anders zu regeln: Bei uns erscheinen alle Kollegen, dafür haben wir aber an einem anderen Tag unterrichtsfrei und die Schüler, die am Tag der offenen Tür nicht zur Schule kommen, weil in ihrer Klasse keine Schaustunden gezeigt werden oder sie nicht anderweitig eingesetzt sind, bekommen zusätzliche Aufgaben für zu Hause, so dass der freie Tag gerechtfertigt ist, weil alle zusätzlich arbeiten.

  • Tage der offenen Tür gehören wie Konferenzen, Tagesfahrten oder andere Veranstaltungen des normalen Schullebens zu den regulären Dienstverpflichtungen, die mit dem normalen Bezügen natürlich abgegolten sind. Man sollte lediglich darauf achten, dass diese außerunterrichtlichen Verpflichtungen gleichmäßig auf alle Kollegen verteilt werden, wer also grade damit beschäftigt ist, das neue Schulcurriculum für Medieneinsatz zu schreiben, kann am Tag der offenen Tür auch mit gutem Recht mal anderen den Vortritt lassen.

  • Danke für die Hinweise. Bei uns wird immer argumentiert, dass nur ein Drittel der Lehrer am ToT beraten kann. Deshalb sind es immer dieselben KollegInnen, die kommen müssen.

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