Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich bin zur Zeit in der 16 SSW und verbeamtet auf Probe (NRW;Primarstufe). Meine Probezeit endet im Juli diesen Jahres. Da ich an schwerer Schwangerschaftsübelkeit/Erbrechen leide, schlug mein FA mir vor,dass er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen möchte. Dieses soll bis zum Mutterschutz gelten.
Nun meine Frage: Wie verhält sich das dann mit der Probezeit ? Ich würde dann quasi 3-4 Monate meiner noch ausstehenden Probezeit ein Beschäftigungsverbot erhalten. Muss dieser Teil dann "nachgeholt" werden ? Ich weiß, dass dies so ist, wenn die Niederkunft innerhalb der Probezeit stattfindet, aber ist das auch beim BV so ?? ![]()
Es wäre schön, wenn mir hier einer weiterhelfen könnte!
Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße! CARO ![]()