Familienzuschlag: pauschal oder nach Einkommen

  • Hallo!


    Wie wird bei Beamten der Zuschlag für "unverheiratet, ein Kind" festgelegt?
    Ist das eine Paulschale oder ist er abhängig vom Gehlat?


    Gruß


    Jooge

  • Hallo,


    hab das Prozedere hier in NRW gerade selber durch, bin auch unverheiratet mit Kind... Elender Papierkrieg!


    Bei uns kommt auch noch dazu, dass mein Lebensgefährte und ich auch noch getrennte Wohnsitze haben, aber ich bekomme beide Stufen des Familienzuschlags. Das LBV hat einen Fragebogen um festzustellen, ob ich mit 184 Euro Kindergeld, Familienzuschlag Stufe 2 (98 Euro irgendwas) und dem Unterhalt des Vaters über oder unter dem Grenzsatz von 677 Euro liege. Falls ja, bekommt man auch unverheiratet beide Stufen des Familienzuschlags.


    Da es in einer laufenden Beziehung ja gar nicht so leicht ist, zu sagen, wieviel Unterhalt der Vater jetzt tatsächlich zahlt (ist ja halt nach Bedarf halbe-halbe), musste ich eine Gehaltsabrechnung von ihm einschicken. Anhand seines Netto-Gehalts wurde nach der Düsseldorfer Tabelle für Scheidungsfälle geguckt, wieviel Unterhalt er zahlen MÜSSTE, und das wurde dann einfach so als Zahl festgesetzt.


    Hoffe, das hilft dir doch noch weiter!


    LG

Werbung