Beiträge von Jooge

    Der Umstand, dass es an der Sekundarschule Sek II Stellen gibt leitet sich aus dem Schulgesetz ab. Dort steht:
    "Die Sekundarschule umfasst die Klassen 5 bis 10. Sie gewährleistet inallen Organisationsformen auch gymnasiale Standards." Damit "gymnasiale Standards" gewährleistet werden können, braucht es eben auch Gymnasiallehrer - also Sek II Stellen. Es sind übrigens 16,5% der Stellen an einer Sekundarschule, die für den höheren Dienst zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich nicht nur um Studienratstellen (A13) sondern auch Oberstudienratstellen (A14)! Diese Stellen sind keine Funktionsstellen (!) sondern lediglich mit einer Aufgabe (Sicherheitsbeauftragter, Berufswahlkoordinator, ...) verbunden.


    Ich gebe allen Recht, die geschrieben haben, dass es reine Theorie ist, dass die Sekundarschulen gymnasiale Standards abdecken müssen. KInder die gymnasiale Ansprüche haben, sind eher selten an Sekundarschulen zu finden.


    Wer eine Oberstudienratstelle an einer Sekundarschule abbekommt, kann sich glücklich schätzen. Er kommt in eine Besoldungsstufe (A 14), die eigentlich Schulen mit Oberstufe vorbehalten ist. Das heißt es entfallen bei gleicher Bezahlung und Unterrichtsverpflichtung (25,5 Stunden) Leistungskurse und damit verbundene aufwendige Korrekturen, Abiturprüfungen, "schwierige Anwalteltern" etc. Allerdings bekommt man mehr Inklusion und schwierige Schüler. Wer damit klarkommt hat eine Superstelle.

    zreamo:
    Danke für deinen Beitrag.
    Dass es so ist, wie es ist, ist bekannt und nachlesbar.


    Mich interessiert nur warum. Schulen der Sekundarstufe I hatten in NRW noch nie Stellen im höheren Dienst. Nun soll diese neue Schulform auf einmal welche bekommen? Ich vermute (!) dass es bundesweit einmalig ist, dass Stellen im höheren Dienst an einer reinen Sek I Schule vergeben werden.


    Dass sich da außer mir keiner drüber wundert...


    Jooge

    Hallo,
    ich hatte hier vor einigen Monaten schon einmal eine ähnliche Frage zu dem Thema gestellt, aber da wußte noch niemand so richtig Bescheid. Vielleicht klappt es diesmal besser.
    Ich versuche noch immer herauszufinden, warum es an Sekundarschulen in NRW Stellen im höheren Dienst gibt. Eigentlich gibt es die ja nur an Schulen, an denen eine Oberstufe unterrichtet wird, also Gymnasien und Gesamtschulen oder berufsbildende Schulen. Sekundarschulen sind aber reine Sek I Schulen.
    Ist es vielleicht so, dass die Kollegen, die im höheren Dienst an einer Sekundarschule unterrichten, auch zum Unterricht in der Oberstufe herangezogen werden, mit der die Sekundarschule eine Kooperation hat?


    Es wäre toll, wenn irgend jemand, der zu diesen Thema etwas weiß, antworten könnte. Denn egal wen ich frage, selbst Schulleiter oder Bezirksregierung wissen nicht warum es diese Stellen gibt und was es mit ihnen genau auf sich hat.
    Zur Klarstellung: Es geht nicht um Funktionsstellen(Schulleiter, didaktischen Leiter, Abteilungsleiter) sondern um Stellen als (Ober-) studienrat, die lediglich mit der Übernahme irgendeiner Aufgabe verbunden sind.


    Gruß, Jooge

    Hallo,


    ich denke man muss unterscheiden zwischen den Funktionen, die du genannt hast (Schulleitung, didaktische Leitung, Abteilungsleitung) und weiteren Funktion wie Berufswahlkoordination, Lernbüro, Sicherheits- und Gesundheitsmanagement usw, usw...
    Ich vermute, dass eine Stelle im höheren Dienst (A13 oder A14) nicht zwangsläufig an eine von dir genannten Funktionen gebunden sein muss, sondern auch mit der Übernahme einer weiteren Funktion verbunden sein kann (- wobei das auch schon mal lachs gehandhabt wird).


    Jooge

    Hallo und danke für eure Antworten!


    @callum: der Leitfaden erklärt deutlich, dass die Stellen im höheren Dienst an Sekundarschulen vergeben werden. Warum das gemacht wird - und gleichzeitig an Realschulen nicht - verstehe ich immer noch nicht so ganz. Muss wohl an den Formulierungen zu "gymnasialen Standards" liegen. Das gibt es ja für Realschulen nicht. De facto bereiten die Schulen meines Erachtens aber gleichernmaßen auch auf das Gymnasium vor.


    binemei: Danke auch für deine Antwort. Vermutlich wird es an eurer Schule nicht die von dir genannten Stellen geben, sondern auch A13 und A14 Stellen im höheren Dienst. Im Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen habe ich inzwischen gelesen, dass bis 16,5% der Stellen an einer Sekundarschule für den höheren Dienst vergeben werden können. Vermutlich ohne Funktion, denn die besoldungsrelevanten Funktionen sind ja (irgendwann) alle schon besetzt, wie du es beschrieben hast.
    Jooge

    Hallo,


    ich lese immer wieder, dass Oberstudienrat-Stellen (A14) ausgeschrieben werden für Sekundarschulen (NRW).
    Die Sekundarschule hat doch gar keine Oberstufe. Warum werden dort also Lehrer mit Lehramt Gymnasium benötigt?
    Es kann nicht daran liegen, dass die Sekundarschule auch auf das Gymnasium vorbereiten, denn das tun Realschulen auch und haben keine solche Stellen...


    Gruß,
    Jooge

    Hallo,


    wir würden unsere Schule am Nachmittag gerne weiter nach außen öffnen. Wir suchen Vereine, Verbände und ähnliches die interesse daran haben, mit unseren Schülern (bestenfalls entgeldlos) AGs durchzuführen.
    Unsere Räumlichkeiten könnten natürlich genutzt werden.
    Habt ihr Ideen, an wen wir (Realschule, Großstadt) uns wenden könnten (außer den obligatorischen Sportvereinen)?


    Gruß
    Jooge

    Hallo,


    ich werde nach dem Sommerferien aufgrund einer A13-Beförderung (NRW) eine neue Stelle an einer neuen Schule antreten. Die Stelle trete ich laut Urkunde am 01.8.2014 an.
    An meiner alten Schule werden drei meiner Schüler eine Nachprüfung ablegen müssen, um die Versetzung zu schaffen.
    Wer wird diese Prüfung durchführen? Eigentlich müsste ich das machen, weil ich den Schüler unterrichtet habe, aber wenn die Prüfungen anstehen (Ende der Ferien), muss ich ja schon an Konferenzen der neuen Schuile teilnehmen.
    Gibt es da eine Regelung? Oder bedarf es einer Absprache zwischen den Schulleitern?


    Gruß
    Jooge

    Hallo und vielen Dank für eure zahlreichen und guten Hinweise!


    Die Einschätzung:
    "„...sollte grundsätzlich...“ ist wie muss zu verstehen,"
    ist hier natürlich eindeutig. Danke für den link!!


    Es stellt sich die Frage, ob angesichts dieser Auslegung eine Einverständniserklärung der Eltern überhaupt ausreichend ist für den Helmverzicht.


    Jooge

    Hallo,


    an unserer Schule gehen viele Kollegen im Dezember Schlittschuhlaufen.
    In diesem Jahr kam die Diskussion auf, ob wir unsere Kinder (12-16 Jahre) nur mit Helm aufs Eis lassen dürfen.
    Im entsprechenden Erlass steht zum Thema Eislaufen:
    "Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht. Beim Eislaufen sollte grundsätzlich ein Helm getragen werden."


    Wie sieht es jetzt aus, wenn sich ein Schüler ohne Helm (schwer) am Kopf verletzt?
    Ist der Lehrer dran? Oder hat man hier bewusst unterschieden zwischen Handschuhpflicht und "sollte grundsätzlich"?


    Für uns besteht das Problem darin, dass unsere Schule keine Helme hat, der Eisbahnbetreiber verleiht keine Helme und die Kinder besitzen keine (Bahnschule).
    Eislaufen wäre bei uns vorbei.


    Gruß
    Jooge

    Hallo,




    hat jemand Erfahrungen mit dem Thema "familienfreundliche
    Arbeitszeiten", wie Sie bei uns die Bezirksregierung Köln anregt?


    Dort heißt es


    "über die individuelle Gestaltung der Arbeitszeit im Einzelfall hinaus, soll
    die Dienststelle familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der
    geltenden arbeistzeitrechtlichen Regelungen für Beschäftigte mit
    Familienpflichten anbieten."


    Ist darunter auch zu verstehen, dass Familienväter und -mütter z.B. die erste
    Stunde immer frei bekommen, um ihr Kind zur KiTa bringen zu können?


    Ich verstehe das so, wollte aber erstmal nachfragen, bevor ich mich an meine
    Schulleitung wende...




    Und wäre es unangemessen/dreist, bei der genannten Forderung auch noch auf die sonst
    schulüblichen Regelungen bezüglich freier Tage bei Teilzeitbeschäftigungen zu
    bestehen (ein freier Tag bei 14 Stunden)?




    Viele Grüße


    Jooge

    Hallo,


    danke für deine Antwort.
    Ich wußte nicht, dass man sein Handy bei der Steuer geltend machen kann. Das geht wohl auch nur zu einem sehr geringen teil, oder? Die berufliche Nutzung des Handys (bei gleichzeitigem Besitz eines Festnetzanschlusses) ist doch eher äußerst gering.


    Gruß


    Jooge

    Hallo,


    ich plane meine Schul- und Unterrichtsverwaltung in Zukunft mit eine Tablet-PC zu machen (Kollegen machen gerade gute Erfahrungen mitAndroClass).
    Das Gerät sollte man steuerlich geltend machen können - schließlich nutzt man es beruflich.
    Meint ihr, das ginge auch mit einem Gerät, dass man sowohl als Tablet als auch als Telefon verwenden kann (zb Samsung Galaxy Note)?


    Gruß
    Jooge

    Hallo,


    ich habe die Aufgabe zu Beginn des neuen Schuljahres ein Konzept vorzulegen, wie in Zukunft an unserer Schule (Realschule NRW) die "Kopfnoten" (Noten für Arbeits- und Sozialverhalten) vergeben werden sollen.
    Hat sich mit diesem Thema schon jemand hier befasst bzw. hat Erfaghrungen damit und kann mir ein paar Tipps geben, was bei der Sache unbedingt zu beachten ist bzw. welche Fallen lauern?
    Da die Kopfnotenvergabe ja in der Zeit ansteht, in der durch die Zeugnisse und das Halb- bzw. Schuljahresende ohnehin viel zu tun ist, möchte ich ein Konzept vorstellen, das den Arbeitsaufwand für die Kollegen gering hält.


    Ich würde mich über Ideen und Anregungen sehr freuen.
    Gruß
    Jooge

    Hallo,


    die Bezirksregierung bittet mich heute per Post in einer Elternzeitangelegenheit um eine "kurzfristige Mitteilung auf dem Dienstweg".
    Wie mach ich das denn, wo doch gerade die Ferien angefangen haben und der Dienstweg (in Form meines Schulleiters) im verdienten Urlaub weilt :(


    Gruß


    Jooge

    Hallo,


    schon klar, dass das da die Lehrereinstellungen laufen.
    Ich frage aber nach den Funktionsstellen bei stella.nrw.de (1046 Stellen), genauer die A 13 Stellen.
    Wo gibts die Bewerbungsformulare, Richtlinien, etc. dazu?


    Jooge

    Hallo,


    wo finde ich denn die Regelungen zu den A13-Bewerbungen in NRW? Auf stella.nrw finde ich die Ausschreibungen, aber wo sind die entsprechenden Formulare und Richtlinien? Bei der BezReg finde ich auch nix... :o(


    Gruß


    Jooge

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