Eislaufen nur mit Helm?

  • Hallo,


    an unserer Schule gehen viele Kollegen im Dezember Schlittschuhlaufen.
    In diesem Jahr kam die Diskussion auf, ob wir unsere Kinder (12-16 Jahre) nur mit Helm aufs Eis lassen dürfen.
    Im entsprechenden Erlass steht zum Thema Eislaufen:
    "Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht. Beim Eislaufen sollte grundsätzlich ein Helm getragen werden."


    Wie sieht es jetzt aus, wenn sich ein Schüler ohne Helm (schwer) am Kopf verletzt?
    Ist der Lehrer dran? Oder hat man hier bewusst unterschieden zwischen Handschuhpflicht und "sollte grundsätzlich"?


    Für uns besteht das Problem darin, dass unsere Schule keine Helme hat, der Eisbahnbetreiber verleiht keine Helme und die Kinder besitzen keine (Bahnschule).
    Eislaufen wäre bei uns vorbei.


    Gruß
    Jooge

  • Wie wär's, wenn ihr die Eltern was unterschreiben lasst?


    "Ja, ich lasse meinen Sohn/meine Tochter Eislaufen. Einen Helm besorge ich oder gestatte ihm das Eislaufen ohne Helm..." usw.

  • Oder hat man hier bewusst unterschieden zwischen Handschuhpflicht und "sollte grundsätzlich"?

    ja, ich denke das wird extra klar unterschieden. Würde auch die Eltern informieren, wer will, kann ja auch einen Fahrradhelm mitgeben?

  • Ich erinnere an die Fahrradhelm-Diskussion hier im Forum:
    Wandertag mit Fahrradtour in Klasse 5?


    Solange nichts passiert, interessiert der Helm keinen. WENN aber etwas passiert, wird das "SOLL" ganz schnell zum "MUSS" uminterpretiert: Dann hast du die Gefahrensituation falsch eingeschätzt, dir hätte klar sein müssen, dass es in DIESER Lerngruppe unter DIESEN Bedingungen nur mit Helm geht usw...


    Ich warte übrigens schon auf den "Pausenerlass": "Beim Betreten des Pausenhofs SOLL ein Helm getragen werden..." Falls was passiert, wären Land und Schulträger fein raus, nur die dumme Pausenaufsicht würde in die Röhre schauen... Warten wir's ab.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Ich warte übrigens schon auf den "Pausenerlass": "Beim Betreten des Pausenhofs SOLL ein Helm getragen werden..." Falls was passiert, wären Land und Schulträger fein raus, nur die dumme Pausenaufsicht würde in die Röhre schauen...


    Etwas OT: Aber du hast kürzlich schon von der Beweislastumkehr bei der Aufsichtspflicht gelesen, oder?
    Lehrkräfte müssen die Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen und den sogenannten „Entschuldungsbeweis“ führen: Urteil vom 13.12.2012 hat der Bundesgerichtshof - Az.: III ZR 226/12 (zur Amtshaftung von Aufsichtspflichtigen - in Anlehnung an https://de.wikipedia.org/wiki/…lichtverletzung_%28BGB%29 )
    Wobei ein Regress (dem Schulträger/Land gegenüber) wohl nur bei erwiesenem Vorsatz oder erwiesener grober Fahrlässigkeit möglich ist...

  • Bei uns (Grundschule) müssen die Kinder zumindest einen Fahrradhelm haben, inzwischen haben viele extra Skaterhelme. Ohne wirde ich in der Grundshcule auch nicht zulassen.
    In der Sekundarstufe würde ich einen Elternbrief rausgeben, in dem ich extra auf die besonderen Gefahren hinweise und dringend empfehle, einen Helm zu tragen. Sollten die Eltern nicht für die nötige Schutzausrüstung sorgen können, so geschieht das Eislaufen auf eigene Gefahr - Unterschrift der Eltern. Damit ist auch die besondere Situation beschrieben und der Sachverhalt geklärt, dass du/ihr als Schule dringend das Nutzen eines Helmes empfiehlt.
    Damit wäre mein Gewissen beruhigt.



    OT:
    Was Gerichte daraus machen ist immer eine andere Sache - aber wenn wir uns bei jeder Handlung im Lehrerdasein diese Frage stellen würden, dann könnten wir das Unterrichten glatt lassen.

  • Hallo und vielen Dank für eure zahlreichen und guten Hinweise!


    Die Einschätzung:
    "„...sollte grundsätzlich...“ ist wie muss zu verstehen,"
    ist hier natürlich eindeutig. Danke für den link!!


    Es stellt sich die Frage, ob angesichts dieser Auslegung eine Einverständniserklärung der Eltern überhaupt ausreichend ist für den Helmverzicht.


    Jooge

  • Die Einschätzung:
    "„...sollte grundsätzlich...“ ist wie muss zu verstehen,"
    ist hier natürlich eindeutig. Danke für den link!!

    Erstens ist dieser Link auch bloß eine Meinungssammlung und zweitens ist dort auch davon die Rede, dass Fahrradhelme ausreichen und "gute" Schüler keinen brauchen.


    Wenn im Erlass steht, dass Handschuhe Pflicht sind und Helme zu empfehlen würde ich das genauso einfordern. Wer keine Handschuhe mit hat, darf nicht aufs Eis, wer keinen Helm mit hat wurde darüber belehrt, dass dieser zu empfehlen ist.
    Es ist auch nicht erlaubt auf die Straße zu rennen, wenn sich jemand losreißt und vors Auto wirft hat der Lehrer trotzdem alles getan, um die Aufsicht zu gewährleisten.


    Aber auch nur eine Privatmeinung, die dir keine Sicherheit gibt, wenn du eine juristisch korrekte Auslegung wissen möchtest ;) . Lasst doch den Schulleiter entscheiden?

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