Beiträge von Jooge

    Hallo,


    ich habe das Problem, dass eine (Vertretungs-) kollegin die Klassenarbeiten ihren (meinen) Schülern nicht zurückgegeben hat, sondern nur die Noten mitgeteilt hat. Ich gehe mal davon aus, dass das nicht rechtens ist, finde aber die entsprechende Bestimmung nicht.



    Liege ich falsch?
    Kann mir jemand sagen, wo das festgehalten ist?


    Gruß
    Jooge

    Hallo,


    meine Partnerin und ich sind beide verbeamtete Lehrer (NRW). Wir haben einen Sohn.
    Im Moment sind meine Partnerin und ich jeweils zu 50% beihilfeberechtigt, unser Sohn (über meine Partnerin) zu 80%.
    Wie wird sich das verändern wenn wir heiraten? Oder bleibt alles gleich?


    Gruß


    Jooge

    Hallo,


    na wenns denn so wichtig ist, warum ich frage...


    Eine Hauptfachkollegin (Vertretungskraft) gibt in meiner Klasse die Arbeiten nach und nach zurück. Immer so viele, wie sie gerade wieder korrigiert hat. Bevor ich aktiv werde, wollte ich einfach mal nach der rechtlichen Situation fragen. Dass es dafür keine Vorschrift gibt, bezweifle ich, kenne aber auch keine und widerspreche hier deswegen auch nicht.

    Hallo,


    darf man Klassenarbeiten auch nach und nach zurückgeben oder muss man sie alle auf einmal zurückgeben? Ist das irgendwo geregelt? Habe im SchulG (NRW) nichts gefunden. Es geht mir nur um die rechtliche Seite, nicht um Sinn oder Unsinn.


    Gruß
    Jooge

    Hallo,


    wie werden die Kosten der Geburt eines Kindes mit der Beihilfe (NRW) abgerechnet? Über die beihilfeberichtige Mutter (50%) oder das beihilfeberechtigte Kind (80%)?
    Es ist die Besonderheit zu beachten, dass es sich nicht um eine "normale" Geburt (Diagnose P67) sondern um einen vorzeitigen Blasensprung mit Kaiserschnitt (Dignose O42) handelt.
    Meines Erachtens folgt aus dieser Besonderheit, dass die Geburt über das Kind abgerechnet wird (80%). Die Beihilfestell hat aber 50% über die Mutter angesetzt.
    Bevor ich Wind mache, wollte ich hier mal nachfragen, ob sich jemand auskennt.
    Ich gebe zu, dass diese Frage sehr speziell und nicht wirklich geeignet für dieses Forum ist, da es hier ja eher um den Austausch von pädagogischen Fragen geht. Ich dachte mir, dass hier die Wahrscheinlichkeit, dass ich jemanden finde, der sich gut auskennt recht hoch ist. Falls es jemand als off-topic-Thema ansieht, möge er es verschieben (lassen?).


    Gruß


    Jooge

    Hallo NRW-Lehrer,


    könnt ihr in eurem Lehrerzimmer auch nur im Ortsnetz telefonieren? Bei uns ist das so (ist immerhin 0221) aber raus geht nix. Ich finde das völlig überflüssig bei den Telefonkosten heutzutage. Ich kann noch nicht mal bestimmte Schulen in Köln erreichen, weil sie eine andere Vorwahl haben. Manche Eltern arbeiten außerhalb und ich muss sie erreichen, Klassenfahrten müssen organisiert werden, Bestellungen müssen gemacht werde - ihr kennt das.


    Sind wir die einzigen bei denen das so ist, oder ist das NRW- (oder Köln-?) standard?

    Ganz im Gegenteil. Ich muss beim Elternzeitantrag (der bei der BezReg gestellt wird) angeben, wann die Mutterschutzfrist endet. Also nicht die BezReg informiert mich, sondern ich (und der Schulleiter, über den ich den Antrag Stellen muss: Dienstweg) informieren die BezReg. Die Rechnerei liegt also bei uns. Mag sein, dass die BezReg das dann kontrolliert. Hilft mir aber im Moment nicht weiter.

    Hallo,
    danke dass du mir helfen willst.


    "Jooge, ich hab den Strang jetzt nochmal ganz durchgelesen, um zu verstehen, was eigentlich nicht klar ist."
    Dafür hättest du eigentlich nur meine Frage lesen müssen.


    "Sorry, wenn ich dir Unrecht tue, ich will nur helfen, aber euch ist schon bewusst, dass deine Freundin auch ihre Elternzeit beantragen muss und nicht einfach nach der Geburt 12 Monate zuhause bleiben kann? Wenn die Elternzeit nicht fristgerecht direkt an den Mutterschutz angehängt wird, muss sie nämlich arbeiten."
    schon klar :o)


    "Bei euch dauert der Mutterschutz jedoch länger als normal, deswegen solltet ihr euch möglichst eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen, dass euer Kind ein Frühchen ist"
    Wie ich gelesen habe handelt es sich nicht um ein Frühchen. Denn entgegen der verbreiteten Meinung hier im Forum (und hier im Thread) ist nicht der Zeitpunkt der Geburt, sondern das Gewicht und der Zustand des Kindes entscheidend.


    "und dann ausgehend vom errechneten Entbindungstermin die Länge des Mutterschutzes berechnen lassen"
    Das Ende des Mutterschutzes wird nicht ausgehend vom errechneten Termin , sondern vom tatsächlichen Geburtstermin berechnet (Nämlich Geburtstermin plus 8 (12) Wochen plus die Zeit, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurde).


    "D.h. wenn deine Freundin zwölf Monate nach der Geburt zuhause bleiben möchte, nehmt ihr u.U. nur max. zehn Monate (in eurem Fall noch weniger) Elternzeit."
    Meine Freundin hat die vollen 3 Jahre beantragt. Nach Ende des Elterngeldes wird sie sich selbst vertreten mit 12 Stunden oder so.


    "Ich wundere mich einfach die ganze Zeit, dass ihr keine Angaben habt"
    Wir haben Angaben über die Mutterschutzfrist, die sich am errechneten Termin orientiert. Diese Angfaben sind hinfällig.


    "Sorry, (...) ich will nur helfen."
    Das weiß ich und dafür danke ich dir.


    Vielleicht weißt du ja eine Information zu einer der Fragen, die ich tatsächlich gestellt habe:


    "Muss man den Familienzuschlag für "unverheiratet ein Kind" beantragen? Oder wird der automatisch gewährt?
    Bekommen wir diesen Zuschlag beide, oder nur einer? Wenn nur einer: wer? (Würde nur bei mir wirllich Sinn machen, das meine Frau Elterngeld bekommt, da würde der Zuschlag erstmal verloren gehen)."
    Gruß
    Jooge

    Danke, Susannea,


    Du meinst als als Lehrer muss ich keine Elternzeit beantragen, wenn ich die 2 Monate nach den 12 meiner Frau zu Hause bleiben möchte?


    Kannst du (oder jemand anders) mir vielleicht sagem, wann die Mutterschutzfrist endet? (ET: 19.5. tatsächlicher Termin 17.4)
    Ich hab die Stelle im Gesetz, aber ich werd nicht schlau draus...
    "Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte."


    Gruß
    Jooge

    Hallo,


    danke erstmal für eure Hilfe!


    Die Antworten gingen jetzt irgendwie in Richtung: "wie ist das mit Arbeiten während Elterngeldbezug"
    Vielleicht hab ich mich da etwas ungenau ausgedrückt, aber darum geht es nicht. Wir wollen während des Elterngeldbezugs nicht arbeiten.


    Wenn ich euch richtig verstehe, muss ich keine Elternzeit für mich anmelden wenn ich meine 2 Monate zu Hause bleiben möchte in denen ich Elterngeld bekomme. Richtig?


    Den Kinderzuschlag gibts nur einmal und es bekommt der den Zuschlag, der auch das Kindergeld bekommt (danke für die links PeterKa). Also wäre es sinnvoll, wenn ich das Kindergeld bekomme und damit den Kinderzuschlag, denn meine Partnerin bekommt ja Elterngeld, der Zuschlag würde bei ihr verloren gehen.


    Elterngeld gibts bis 17.6.


    gruß


    jooge

    Hallo,


    als unerfahrener Vater habe ich ein paar Fragen
    (Situation: Ich: Lehrer, NRW, Sek 1, verbeamtet; meine Partnerin Lehrerin, NRW, Sek 1, verbeamtet; unser Sohn am 17.4. geboren, Ich Vaterschaft bestätigt und Sorgeerklärung abgegeben, leben alle 3 glücklich in einem Haushalt)


    Muss man den Familienzuschlag für "unverheiratet ein Kind" beantragen? Oder wird der automatisch gewährt?
    Bekommen wir diesen Zuschlag beide, oder nur einer? Wenn nur einer: wer? (Würde nur bei mir wirllich Sinn machen, das meine Frau Elterngeld bekommt, da würde der Zuschlag erstmal verloren gehen).


    Wir machen klassisch 12/2 Monate Elterngeld.
    Dass meine Partnerin 12 Monate (ab Geburt) zu Hause bleibt erscheint mir problemlos, sie hat ja schließlich Elternzeit und darf das. Wie ist das dann nach den 12 Monaten? Bleib ich dann einfach so zu Hause und bekomme mein (beantragtes) Elterngeld? Oder muss ich auch 2 Monate Elternzeit nehmen?


    Und wie wird die Dauer dea Elterngeldes genau berechnet? Taggenau, Voller Monat? Bis wann bekommt meine Frau Elterngeld und ab/bis wann dann ich (Geburt war 17.4)?


    Wäre nett, wenn mir jemand helfen kann.


    Gruß


    Jooge


    PS: Ich weiß, dass die letzte Frgae nicht wirklich beamten- oder lehrerspezifisch ist, aber ich habs nicht selbst gefunden :o(

    Heißt das, daas man in den ersten 8 Wochen den Familienzuschlag bekommt? Denn in dieser Zeit erhält man volle Dienstbezüge und ja wohl auch Kindergeld.


    Gruß


    Jooge

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