Nachprüfung bei Schulwechsel des Lehrers

  • Hallo,


    ich werde nach dem Sommerferien aufgrund einer A13-Beförderung (NRW) eine neue Stelle an einer neuen Schule antreten. Die Stelle trete ich laut Urkunde am 01.8.2014 an.
    An meiner alten Schule werden drei meiner Schüler eine Nachprüfung ablegen müssen, um die Versetzung zu schaffen.
    Wer wird diese Prüfung durchführen? Eigentlich müsste ich das machen, weil ich den Schüler unterrichtet habe, aber wenn die Prüfungen anstehen (Ende der Ferien), muss ich ja schon an Konferenzen der neuen Schuile teilnehmen.
    Gibt es da eine Regelung? Oder bedarf es einer Absprache zwischen den Schulleitern?


    Gruß
    Jooge

  • Nein. Das ist einfach eine Sache, die der Schulleiter der Schule regelt, an der die Nachprüfung stattfindet; wenn du nicht da bist, bist du nicht da, auch wenn du aus Krankheitsgründen dienstunfähig, im Gefängnis oder tot wärest, würden die Nachprüfungen stattfinden.


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    Es dürfte aber fair den Schülern gegenüber sein, die Prüfung zu erstellen, oder?


    Durchführung und Korrektur macht dann ein anderer Kollege, klar. Dem könnte man natürlich eine Art Musterlösung dalassen. ;)

  • Hast du auch Fächer, Jooge?


    Die Schüler müssen sich zur Nachprüfung in einem Fach anmelden, weißt du denn schon, dass sich wirklich drei für dein Fach angemeldet haben?


    Bei uns stehen die Nachprüfungen noch vor den Ferien fest und auch, wer die macht. Da kann man sich doch auch ohne gesetzliche Regelung mal eben verständigen, worüber da geprüft wird. Wäre ich "Ersatzprüfer", würde ich nachfragen. Wäre ich derjenige, der geht, würde ich von mir aus nachfragen, ob ich noch einen Input liefern soll, egal ob ich das muss oder nicht. Vermutlich prüft ja derjenige, der dein Fach in der betreffenden Klasse übernehmen wird. Aber ich würde das wirklich an der Schule klären. Oder gehst du im Zorn und willst mit niemandem mehr reden?

  • Zu einer Nachprüfung kann ein Schüler in NRW zugelassen werden, wenn er die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt aber erfüllen kann, wenn im Rahmen der Nachprüfung das Defizit EINES Faches auf eine ausreichende Leistung angehoben werden kann, so dass die Versetzungsbedingungen erfüllt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Versetzungskonferenz. In welchem der beiden Fächer eine Nachprüfung abgelegt wird, entscheidet der Schüler; die APO-WBK/AG sehen eine Nachprüfung auf Antrag vor, ich weiß nicht, ob das an den Regelschulen auch so ist. Die Frist dafür setzt die Schule, bei uns ist das bis zu einer Woche nach den Zeugniskonferenzen.


    Ich würde auf gut Glück im Voraus keine Nachprüfung erstellen (das ist immerhin ein schriftlicher und ein mündlicher Teil!), auch nicht, wenn ich versetzt werde. Ich würde aber gerne für ein Gespräch mit den Kollegen zur Verfügung stehen, wenn die Sache akut wird und die Inhalte und Schwerpunkte des Unterrichts genau erläutern.


    Nele

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